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alle Urteile, veröffentlicht am 26.06.2007

Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 26.06.2007
- 5 U 138/07 -

Festspielhausgelände Hellerau geht an die Stadt Dresden

Das Oberlandesgericht Dresden hat im Streit um die Herausgabe der Liegenschaft Festspielhaus Hellerau das Urteil verkündet: Danach müssen die Europäische Werkstatt für Kunst und Kultur e.V. und die Festspielhaus Hellerau gGmbH das Gelände an die Landeshauptstadt Dresden herausgeben.

Der Senat hat die 1994 zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Beklagten zu 1) geschlossene Vereinbarung als Mietvertrag und nicht nur als unentgeltliche Gebrauchsüberlassung angesehen. Diesen Vertrag habe der Freistaat Sachsen (damals noch Eigentümer) im Oktober 2005 wirksam auf der Grundlage einer Vertragsklausel gekündigt, die ein Kündigungsrecht für den Fall vorsah, dass der ursprünglich angestrebte Erbbaurechtsvertrag zwischen den Parteien endgültig nicht zustande kommen würde. Ein von den Beklagten geltend gemachtes treuwidriges Verhalten falle dem Freistaat in diesem Zusammenhang nicht zur Last. Insbesondere habe es vor der Veräußerung des... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 08.05.2007
- KVR 31/06 -

Bundesgerichtshof erlaubt staatlichen Lottogesellschaften mehr Wettbewerb

Rechte der Länder beim Internetangebot für Lotto gestärkt

Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass das vom Bundeskartellamt gegenüber den Lottogesellschaften der Bundesländer ausgesprochene Verbot, bei einer Ausdehnung ihres Internetvertriebs Erlaubnisvorbehalte zu beachten, die in anderen Bundesländern bestehen, nicht für sofort vollziehbar erklärt werden darf. Das bedeutet, dass dieses Verbot bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über die gegen die Verfügung eingelegte Beschwerde nicht durchgesetzt werden darf.

Die Lottogesellschaften arbeiten auf der Grundlage des sogenannten Blockvertrags zusammen. Nach dessen § 2 ist die Tätigkeit jeder Lottogesellschaft auf das Gebiet des jeweiligen Landes beschränkt. Der derzeit geltende "Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland" enthält eine entsprechende Regelung. Danach dürfen die Lottogesellschaften in einem anderen Land nur mit Zustimmung von... Lesen Sie mehr

Landgericht Coburg, Urteil vom 28.03.2007
- 13 O 757/06 -

Zu den Sorgfaltsanforderungen bei einem Krankentransporteinsatz

Transportunternehmen muss 9.000 € Schadenersatz zahlen

Das bei Krankenfahrdiensten mit den Fahrten betraute Personal sollte besonders geschult, denn der kleinste Missgriff kann empfindliche Schäden bei den Kranken und entsprechende Schadensersatzpflichten des Transportunternehmens auslösen. So hat das Landgericht Coburg einer während eines Krankentransports verletzten Frau (weiteren) Schadensersatz von rund 1.000 € zugesprochen. Darüber hinaus muss die Transportfirma ihr sämtliche eventuell zukünftig entstehende weitere Schäden ersetzen. Wegen Nachlässigkeiten des Krankenfahrers war die Hilfsbedürftige nämlich gestürzt.

Die an den Rollstuhl gefesselte Klägerin suchte mithilfe des Krankentransportwagens des beklagten Unternehmens ihren Arzt auf. Nach dem Termin fuhr sie der Mitarbeiter der Transportfirma aus der Arztpraxis heraus, um sie wieder in das behindertengerechte Fahrzeug zu setzen. Weil er nicht genügend Acht gab, blieb er mit den Vorderrädern des Rollstuhls an einer Bordsteinkante hängen.... Lesen Sie mehr

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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.06.2007
- 2 AZR 304/06 -

BAG: Auch bei betriebsbedingter Änderungskündigung gilt Beweislastumkehr beim Kündigungsschutz

Betriebsbedingte Änderungskündigung und Namensliste

Nicht nur bei betriebsbedingten Beendigungskündigungen, sondern auch bei betriebsbedingten Änderungskündigungen wird, wenn Arbeitgeber und Betriebsrat einen so genannten Interessenausgleich mit Namensliste ausgehandelt haben, zu Gunsten des Arbeitgebers vermutet, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen durch betriebliche Erfordernisse veranlasst war. Die Sozialauswahl kann in diesen Fällen nur noch auf grobe Fehlerhaftigkeit überprüft werden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

Im Kündigungsschutzprozess muss regelmäßig der Arbeitgeber die Tatsachen beweisen, die die Kündigung bedingen (§ 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG). Anders kann es bei Betriebsänderungen (zB Stilllegungen, Verlegungen, grundlegenden Änderungen der Organisation) sein: Vereinbaren in einem solchen Fall Arbeitgeber und Betriebsrat einen sog. Interessenausgleich und bezeichnen darin die zu Kündigenden... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Holzminden, Urteil vom 07.02.2007
- 10 C 221/06 (I) -

Berechnung der Betriebskosten bei Flächenabweichungen

Tatsächliche Wohnungsfläche gilt

Wenn in der Betriebskostenabrechnung nach der Wohnfläche abgerechnet wird, ist die tatsächliche Wohnungsgröße maßgeblich; nicht die im Mietvertrag angegebene Quadratmeterzahl. Das hat das Amtsgericht Holzminden entschieden.

Im Fall stritten Mieter und Vermieter um die Betriebskostenabrechnung. Der Vermieter hatte bei der Abrechnung eine Wohnungsgröße von 48 Quadratmeter zugrunde gelegt, so wie es im Mietvertrag stand. Tatsächlich war die Wohnung aber nur 44 Quadratmeter groß, da sie über Dachschrägen verfügte, die eine Raumhöhe von weniger als zwei Meter hatten.Das Gericht entschied, dass es... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 27.04.2007
- 1 Ss 75/06 -

Verkauf von Soft-Air-Pistolen mit einer Bewegungsenergie von mehr als 0,08 Joule bis 0,5 Joule an Minderjährige kann strafbar sein

Feststellungsbescheid des Bundeskriminalamtes hat keine Rechtswirkung im Strafverfahren

Wer Soft-Air-Pistolen mit einer Bewegungsenergie von mehr als 0,08 Joule bis 0,5 Joule an Minderjährige verkauft, kann sich strafbar machen. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe jedenfalls für den Fall entschieden, dass solche Federdruckpistolen nicht entsprechend der europäischen Spielzeugrichtlinie mit einem CE-Kennzeichen versehen sind.

Im Ausgangsverfahren hatte das Amtsgericht die Inhaberin eines Waffengeschäftes aus dem nordbadischen Raum mit Urteil vom 27.4.2006 vom Vorwurf des Verstoßes gegen das Waffengesetz (WaffG) freigesprochen, obwohl diese im Juli 2005 zwei Soft-Air-Pistolen an zwei Minderjährige verkauft hatte. Die hiergegen eingelegte Revision der Staatsanwaltschaft hat das Oberlandesgericht Karlsruhe... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 30.05.2007
- 1 BvR 390/04 -

Squeeze-out-Verfahren ist mit dem Grundgesetz vereinbar - BVerfG billigt Zwangsausschluss von Aktionären

Kein Verstoß gegen das Eigentumsrecht

Die Regelungen zum Ausschluss von Minderheitsaktionären aus einem Unternehmen (so genannte Squeeze-out-Verfahren) sind mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Mit dem im Jahre 2002 eingeführten Squeeze-out-Verfahren, kann ein Mehrheitsaktionär, dem mindestens 95 Prozent der Aktien eines Unternehmens gehören, die übrigen Aktionäre per Beschluss der Hauptversammlung ausschließen. Er muss sie dafür aber mit Geld abfinden. Dieses Verfahren verletze nicht das Eigentumsgrundrecht der Minderheitsaktionäre, führten die Richter aus.

Nach den §§ 327 a ff. Aktiengesetz kann ein Hauptaktionär, dem mindestens 95 % des Grundkapitals der betroffenen Gesellschaft gehören, durch einen Übertragungsbeschluss die verbleibenden Minderheitsaktionäre aus der Aktiengesellschaft ausschließen. Diese Möglichkeit des „Squeeze-out“ ist zum 1. Januar 2002 in das Aktiengesetz eingefügt worden. Die Minderheitsaktionäre sind vom Hauptaktionär... Lesen Sie mehr



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