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alle Urteile, veröffentlicht am 22.06.2007

Verwaltungsgericht Göttingen, Beschluss vom 12.06.2007
- 4 B 58/07 -

Antrag eines Studenten auf unverzügliche Zulassung zur Vorlesung abgelehnt

Zahlungsverzug bei den Semesterabgaben rechtfertigt Exmatrikulation

Das Verwaltungsgericht Göttingen hat den gegen die Georg-August-Universität Göttingen gerichteten Antrag eines Studenten, ihn im Wege der einstweiligen Anordnung unverzüglich wieder zu den Vorlesungen zuzulassen, abgelehnt.

Der Antragsteller hatte die für das Sommersemester 2007 fälligen Semesterabgaben in Höhe von 875,82 Euro trotz Mahnung und Fristsetzung bis zwei Wochen nach Zustellung des Mahnbescheides nicht rechtzeitig entrichtet. Mit der Mahnung hatte die Universität den Antragsteller darauf hingewiesen, dass er bei Nichtbeachtung der Nachfrist kraft Gesetzes zum Wintersemester 2006/2007 exmatrikuliert sei. Auch eine ihm gewährte weitere Nachfrist bis zum 20. April 2007 hielt der Antragsteller nicht ein, sondern entrichtete die fälligen Semesterabgaben erst am 25. April 2007. Damit war der Antragsteller kraft Gesetzes gemäß § 19 Abs. 5 Satz 3 Nds. Hochschulgesetz... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 23.04.2007
- GSSt 1/06  -

Strafrecht: BGH ermöglicht Berichtigung fehlerhafter Protokolle

Aufhebung von Urteilen wegen Protokollfehler daher deutlich erschwert

Der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs hatte aufgrund einer Vorlage des 1. Strafsenats über die Frage zu entscheiden, inwieweit das Revisionsgericht eine nachträgliche Berichtigung des tatrichterlichen Hauptverhandlungsprotokolls auch zum Nachteil des Revisionsführers zu berücksichtigen hat.

Der Vorlage lag ein Urteil des Landgerichts München I zugrunde, durch das der Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt wurde. Nach den Urteilsfeststellungen hatte er in einem Oktoberfestzelt einem anderen Mann mit einem schweren gläsernen Krug zweimal wuchtig auf den Hinterkopf und einmal in den Nackenbereich... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil vom 20.06.2007
- 1 K 2274/06, 1 K 2324/06, 1 K 121/07 -

Baden-Württemberg: Musterklagen gegen Studiengebühren abgewiesen

Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Gebührenerhebung

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat in drei Urteilen die Klagen von Studierenden gegen Studiengebühren abgewiesen. Die Studierenden hatten gegen Gebührenbescheide der Universitäten Freiburg, Konstanz und der Pädagogischen Hochschule Freiburg geklagt, mit denen sie für die Dauer ihres Studiums erstmals ab dem Sommersemester 2007 zur Zahlung einer Studiengebühr von 500.-Euro je Semester herangezogen werden.

Das Gericht betonte, es habe wegen der Gewaltenteilung den Gestaltungsspielraum des demokratischen Gesetzgebers zu respektieren und dürfe sich nicht die Kontrolle anmaßen, ob dieser die zweckmäßigste oder gerechteste Lösung gewählt habe. Es könne nur kontrollieren, ob das Gesetz gegen die Verfassung verstoße. Wirklich durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken ließen sich aber trotz... Lesen Sie mehr

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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.06.2007
- 1 AZR 396/06 -

BAG erklärt Solidaritätsstreik (Unterstützungsstreik) für rechtmäßig

Gericht stärkt Stellung der Gewerkschaften

Gewerkschaften dürfen zu Streiks aufrufen, die dazu dienen, den Arbeitskampf in einem anderen Tarifgebiet zu unterstützen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Dieses Recht folge aus der im Grundgesetz verankerten Betätigungsfreiheit der Gewerkschaften (Art. 9 Abs. 3 GG). Wie bei anderen Arbeitskampfmaßnahmen auch, müsse aber der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.

Gewerkschaftliche Streiks, die der Unterstützung eines in einem anderen Tarifgebiet geführten Hauptarbeitskampfs dienen, unterfallen der durch Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz gewährleisteten Betätigungsfreiheit von Gewerkschaften. Dieses Grundrecht schützt alle koalitionsspezifischen Verhaltensweisen. Es überlässt deshalb den Koalitionen die Wahl der Mittel, mit denen sie die Regelung von... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.06.2007
- VIII ZR 303/06 -

BGH: Vermieter darf auch ohne erhöhten Mietspiegel Mieterhöhung auf ortsübliche Vergleichsmiete vernehmen

Erhöhung darf innerhalb von drei Jahren maximal 20 Prozent betragen

Mieter müssen die Erhöhung einer günstigen Miete auch dann hinnehmen, wenn sich seit ihrem Einzug die ortsübliche Vergleichsmiete nicht erhöht hat. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. "Der Mieter muss von vornherein damit rechnen, dass die Miete stufenweise bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete angepasst wird, sofern die Parteien keine Vereinbarung getroffen haben, die eine Mieterhöhung ausschließt", führten die Richter aus.

Gemäß §§ 558 ff. BGB kann der Vermieter vom Mieter unter bestimmten Voraussetzungen Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Der Bundesgerichtshof hatte über die Frage zu entscheiden, ob ein solcher Anspruch des Vermieters ausgeschlossen ist, wenn die ursprünglich vereinbarte Miete unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt und sich die... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Minden, Beschluss vom 22.06.2007
- 2 L 302/07 -

Eltern müssen sich Empfehlung zum Hauptschulbesuch beugen - Prognoseunterricht nicht zu beanstanden

Eignung des Kindes ist für die Wahl der Schulform ausschlaggebend

Das Verwaltungsgericht Minden hat in einem Eilverfahren die Entscheidung des Paderborner Schulamtes bestätigt, wonach eine Schülerin eine Haupt- oder Gesamtschule besuchen muss. Sie wird nicht - wie von den Eltern gewünscht - bei einer Realschule aufgenommen.

Die in Paderborn lebende Schülerin hatte während der 4. Klasse aufgrund ihrer Lernentwicklung von der Grundschule lediglich eine Empfehlung für den Besuch einer Haupt- oder Gesamtschule erhalten. Nach Durchführung eines dreitägigen Prognoseunterrichts bestätigten je ein Lehrer einer Grundschule, einer weiterführenden Schule und der Schulaufsicht einstimmig die Empfehlung der Grundschule.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 01.02.2006
- 10 UF 147/04 -

Sadomasochismus und Streit um das elterliche Sorgerecht

Sexuelle Vorlieben sind Privatsache solange es keine negativen Auswirkungen auf das Kind gibt

Wenn Eltern um das elterliche Sorgerecht und das Aufenthalts­bestimmungs­recht ihrer Kinder streiten, kommt es auf die sexuelle Neigung eines der Elternteile nicht an. Die Vorliebe eines Elternteils für Sadomasochismus steht einem gemeinsamen Sorgerecht der getrennt lebenden Erziehungs­berechtigten für ihre Kinder nicht entgegen, solange die sexuelle Veranlagung keine negativen Auswirkungen auf den Nachwuchs hat, ist sie reine Privatsache. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm hervor.

Im Fall stritt ein getrennt lebendes Ehepaar gerichtlich um das jeweils alleinige Sorgerecht für seine vierjährigen Zwillinge. Der Mann diffamierte dabei seine Noch-Ehefrau wegen ihrer sexuellen Vorlieben für Sadomasochismus. Sie habe ständig wechselnde Männerkontakte und perverse sexuelle Neigungen. Dazu überreichte er dem Gericht eine CD-Rom mit 3.500 Photos. Von den sexuellen sadomasochistischen... Lesen Sie mehr