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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 06.06.2014
- 1 K 2873/13 E -
Verzicht auf Erstattungsanspruch für mögliche Beitragsrückerstattung bei der privaten Krankenversicherung führt nicht zur Berücksichtigung von Sonderausgaben
Krankheitskosten können allenfalls außergewöhnliche Belastungen, nicht aber als Sonderausgaben berücksichtigt werden
Der "Verzicht" auf einen Erstattungsanspruch für selbstgetragene Krankenkosten zur Erlangung einer möglichen Beitragsrückerstattung bei der privaten Krankenversicherung kann nicht als Sonderausgabe berücksichtigt werden. Dies entschied das Finanzgericht Düsseldorf.
Im zugrunde liegenden Verfahren war die Berücksichtigung von Beiträgen zur privaten Krankenversicherung als
Krankheitskosten können bei entsprechender Erstattung allenfalls als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden
Dem ist das Finanzgericht Düsseldorf nicht gefolgt. Zu Recht habe das Finanzamt die Krankenkassenbeiträge für das Jahr 2011 um die gleichartige Beitragsrückerstattung für das Jahr 2010 gekürzt. Der "Verzicht" auf einen Erstattungsanspruch zur Erlangung der Beitragsrückerstattung könne nicht als Sonderausgabe berücksichtigt werden. Es fehle an im Jahr 2011 absetzbaren Aufwendungen. Die Beitragsrückerstattung könne nicht nur insoweit als Minderungsposten berücksichtigt werden, als sie die selbst getragenen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.09.2014
Quelle: Finanzgericht Düsseldorf/ra-online
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Dokument-Nr. 18792
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