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Finanzgericht Münster, Urteil vom 28.04.2023
- 10 K 1193/20 K,G,F -
Anscheinsbeweis spricht bei Alleingesellschafter-Geschäftsführer trotz Nutzungsverbots für Privatnutzung
Private Nutzung des Fahrzeugs führt zu einer verdeckten Gewinnausschüttung
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass bei einem Alleingesellschafter-Geschäftsführer selbst dann ein zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führender Anscheinsbeweis für die Privatnutzung eines von der GmbH überlassenen PKW vorliegen kann, wenn im Anstellungsvertrag ein Privatnutzungsverbot vereinbart wurde. Die verdeckte Gewinnausschüttung ist auf Ebene der Gesellschaft jedoch nicht nach der 1 %-Regelung, sondern nach Fremdvergleichsgrundsätzen zu bewerten.
Die Klägerin ist eine GmbH. Im Anstellungsvertrag vereinbarte sie mit ihrem alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer einen Anspruch auf die Gestellung eines PKW der gehobenen Mittelklasse, den er aber nicht privat nutzen dürfe. Tatsächlich stellte die GmbH ihrem Geschäftsführer im Streitjahr 2016 hintereinander zwei solcher Fahrzeuge zur Verfügung. In dessen Privatvermögen befand sich zunächst ebenfalls ein Mittelklassefahrzeug, das im Laufe des Streitjahres durch ein auf dessen Ehefrau angemeldetes anderes Mittelklassefahrzeug ersetzt wurde. Die GmbH machte für das von ihr neu angeschaffte
FA setzt Verdeckte Gewinnausschüttung für Privatnutzung an
Das Finanzamt setzte für das neu angeschaffte
Anscheinsbeweis spricht für Privatnutzung
Das FG hat die Klage abgewiesen. Im Streitfall spreche der
Anscheinsbeweis nicht entkräftet
Die Klägerin habe den
Keine Sonderabschreibung nach § 7 g EStG
Der Senat hat ebenfalls die Sonderabschreibung nach § 7 g EStG für das neu angeschaffte
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.10.2023
Quelle: Finanzgericht Münster, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33314
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