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Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 04.01.2024
- 4 L 1213/23.NW -
Untersagung der ungenehmigten Nutzung eines Einfamilienwohnhauses als Monteursunterkunft
Monteursunterkunft stellt keine Wohnnutzung dar
Die ungenehmigte Nutzung eines Einfamilienwohnhauses als Monteursunterkunft darf nach einem Beschluss der Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße untersagt werden.
Im zugrundeliegenden Fall hatte die Stadt Ludwigshafen durch ihre Bauaufsichtsbehörde eine Ortsbesichtigung durchgeführt, die ein zur Wohnnutzung genehmigtes
Nutzungsuntersagungsverfügung nicht zu beanstanden
Der Antrag blieb hinsichtlich der
Grenzen des Wohnens hier überschritten
Die Grenzen des Wohnens seien allerdings überschritten, wenn das Gebäude - wie im Fall einer Unterkunft für Monteure - aufgrund seiner spartanischen
Unterkunft dient lediglich als Schlafplatz zwischen den Arbeitsaufträgen
Alle Räume seien aber sehr spartanisch lediglich mit Betten und Schreibtischen eingerichtet. Die Bewohner lebten augenscheinlich "aus dem Koffer", Kleiderschränke oder auch sonstiger Stauraum seien nicht vorhanden. Zudem spreche das Vorbringen des Antragstellers im Eilverfahren, wonach die Bewohner allesamt unter der Woche als Monteure an weit entfernten Orten beschäftigt seien und lediglich am Wochenende oder im Urlaub in dem Haus verweilten, erheblich dafür, dass der Zweck des Zusammenlebens nicht über das Interesse an einer günstigen Unterkunft hinausgehe und tatsächlich kein Interesse an einer auf Dauer angelegten Häuslichkeit bestehe, sondern das Haus lediglich als Schlafplatz zwischen den Arbeitsaufträgen diene. Insbesondere wegen der Unterbringung in Mehrbettzimmern und des vollständigen Fehlens von Aufenthaltsräumen sei nicht ersichtlich, dass die Unterkunft über den Nutzen als Schlafstätte hinaus Wohnbedürfnisse befriedige. Der Beschluss ist rechtskräftig.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.02.2024
Quelle: Verwaltungsgericht Neustadt, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33751
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