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alle Urteile, veröffentlicht am 13.04.2011

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.03.2011
- 11 A 10222/11.OVG -

OVG Rheinland-Pfalz: Beamten kann Ruhegehalt wegen Bestechlichkeit aberkannt werden

Verstoß gegen beamtenrechtliche Pflichten und gegen Verbot der Vorteilsannahme machen Aberkennung des Ruhegehalts unumgänglich

Einem Ruhestandsbeamten, der sich während seiner aktiven Dienstzeit als bestechlich erwiesen hat, ist das Ruhegehalt abzuerkennen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.

Der Beklagte des zugrunde liegenden Falls, ein inzwischen wegen Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzter Beamter bei der Deutschen Bahn AG, war während seiner aktiven Zeit als Teamleiter für drei Baugruppen verantwortlich. In mehreren Fällen hat er Sach- und Geldzuwendungen (u.a. einen Laptop, Sommerreifen, eine Kettensäge, einen Kaffeevollautomaten und mindestens dreimal Bargeld von jeweils 500 Euro) von einem Auftragnehmer der DB Netz AG entgegengenommen und im Gegenzug überhöhte Stundenzettel und Rechnungen des Unternehmers als sachlich richtig bestätigt.Auf die Disziplinarklage des Bundeseisenbahnvermögens erkannte... Lesen Sie mehr

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Landgericht Kiel, Urteil vom 17.03.2011
- 18 O 243/10 -

Prepaid-Verträge: Mobilfunkanbieter darf bei Auszahlung von Restguthaben keine Gebühr erheben

Gebührenklauseln aufgrund unangemessener Benachteiligung des Kunden unwirksam

Ein Mobilfunkanbieter darf keine Gebühr dafür verlangen, dass er dem Kunden nach einer Kündigung das vorhandene Restguthaben erstattet. Auch das Berechnen überteuerter Mahn- oder Rücklastkosten ist unzulässig. Dies entschied das Landgericht Kiel.

Im zugrunde liegenden Fall hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband vor allem die Gebühren des Mobilfunkdienstleisters kritisiert. Kunden, die sich nach einer Vertragskündigung das Restguthaben auszahlen lassen wollen, sollten dafür sechs Euro extra bezahlen. Für jede Mahnung berechnete klarmobil 9,95 Euro. Die Rückgabe einer Lastschrift wegen eines ungedeckten Kontos stellte sie... Lesen Sie mehr

Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 05.04.2011
- 12 Ca 8659/10 -

ArbG Köln: Keine Pflicht zum Tragen einer Piloten-Mütze nur für Männer

Arbeitgeber darf nicht ausschließlich männliches Cockpitpersonal zum Tragen der Cockpit-Mütze in öffentlichen Flughafenbereichen verpflichten

Ein Pilot ist nicht dazu verpflichtet, seine Cockpit-Mütze in dem der Öffentlichkeit zugänglichen Flughafenbereich zu tragen, solange hierzu seitens des Arbeitgebers ausschließlich das männliche Cockpitpersonal angehalten wird. Dies entschied das Arbeitsgericht Köln.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Pilot in einem der Öffentlichkeit zugänglichen Flughafenbereich seine Cockpit-Mütze nicht getragen und daher von seinem Arbeitgeber einen Eintrag in seiner Personalakte erhalten.Die vom Pilot hiergegen gerichtete Klage war vor dem Arbeitsgericht Köln erfolgreich. Nach Auffassung des Gerichts ist der Kläger nicht verpflichtet, seine... Lesen Sie mehr

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Bundesfinanzhof, Urteil vom 27.01.2011
- V R 21/09 -

BFH: Kein Vorsteuerabzug beim Aufbau einer "Oldtimersammlung"

Für möglichen Vorsteuerabzug muss Tätigkeit einer wirtschaftlichen Tätigkeit und nicht einer privaten Sammlertätigkeit entsprechen

Der Bundesfinanzhof hatte zur Abgrenzung der unternehmerischen Tätigkeit von einer privaten Sammlertätigkeit zu entscheiden. Der Bundesfinanzhof beurteilte den Erwerb von Oldtimern und Neufahrzeugen nicht als unternehmerisch und versagte der Sammlerin (GmbH) damit die Erstattung der in Rechnung gestellten Umsatzsteuer durch das Finanzamt.

Im zugrunde liegenden Fall war streitig, ob einer 1986 gegründeten GmbH der Vorsteuerabzug für die Anschaffung von 126 Fahrzeugen (einige Oldtimer und überwiegend hochwertige Neufahrzeuge) zusteht. Erklärter Gesellschaftszweck der GmbH war es, die Fahrzeuge nach einer Einlagerung von 20 bis 30 Jahren mit erhoffter Wertsteigerung zu verkaufen. Die Fahrzeuge wurden in einer eigens angemieteten... Lesen Sie mehr

Bundessozialgericht, Urteil vom 13.04.2011
- B 14 AS 98/10 R -

BSG: Rechtswidriger Ein-Euro-Job kann Anspruch auf Wertersatz begründen

Zugeteilte Arbeitsgelegenheit muss Merkmal der Zusätzlichkeit tragen

Ein Empfänger von Sozialleistungen nach dem SGB II hat dann Anspruch auf Wertersatz durch das Jobcenter für eine geleistete Arbeit im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit gegen Mehraufwandsentschädigung (so genannter Ein-Euro-Job), wenn der wahrgenommenen Arbeitsgelegenheit das Merkmal der Zusätzlichkeit fehlt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundessozialgerichts hervor.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls begehrt von dem beklagten Jobcenter Wertersatz für geleistete Arbeit im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit gegen Mehraufwandsentschädigung (so genannter Ein-Euro-Job). Er erhält seit dem 1. Januar 2005 laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Am 24. März 2005 erließ der Beklagte... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.04.2011
- VIII ZR 295/10 -

BGH zur Nebenkostennachforderung in der Insolvenz eines Mieters

Vermieter hat Anspruch auf Zahlung der Nebenkostennachforderung aus Zeitraum vor der Insolvenzeröffnung

Ein Vermieter hat Anspruch auf Zahlung der Nebenkostennachforderung durch den Mieter für einen vor einer Insolvenzeröffnung liegenden Zeitraum. Dieser Anspruch besteht auch dann, wenn die Nebenkostenabrechnung im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung noch nicht erstellt war. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Die Beklagte des zugrunde liegenden Streitfalls ist Mieterin einer Wohnung der Klägerin in Sindelfingen. Im April 2008 wurde über das Vermögen der Beklagten das Insolvenzverfahren eröffnet. Der vom Insolvenzgericht bestellte Treuhänder erklärte im Mai 2008 gegenüber der Klägerin unter Verweis auf § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO*, dass Ansprüche aus dem Mietverhältnis nicht mehr im Insolvenzverfahren... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.04.2011
- VIII ZR 220/10 -

Nacherfüllung bei Mängeln muss ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher erfolgen

BGH zum Erfüllungsort der Nacherfüllung im Kaufrecht

Der Ort, an dem ein Verkäufer die von ihm geschuldete Nacherfüllung zu erbringen hat, bestimmt sich mangels spezieller Regelung im Kaufrecht gemäß § 269 Abs. 1 BGB nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls. Die Nacherfüllung muss gemäß den Vorgaben der europäischen Verbrauchsgüterkaufrichtlinie ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher erfolgen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Die in Frankreich wohnhaften Kläger des zugrunde liegenden Falls erwarben bei der in Polch (Deutschland) ansässigen Beklagten einen neuen Camping-Faltanhänger. In der Auftragsbestätigung heißt es "Lieferung: ab Polch, Selbstabholer". Gleichwohl lieferte die Beklagte den Anhänger an den Wohnort der Kläger, die ihn in einem Urlaub nutzen. In der Folgezeit rügten die Kläger verschiedene... Lesen Sie mehr




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