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Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 05.04.2011
12 Ca 8659/10 -

ArbG Köln: Keine Pflicht zum Tragen einer Piloten-Mütze nur für Männer

Arbeitgeber darf nicht ausschließlich männliches Cockpitpersonal zum Tragen der Cockpit-Mütze in öffentlichen Flughafenbereichen verpflichten

Ein Pilot ist nicht dazu verpflichtet, seine Cockpit-Mütze in dem der Öffentlichkeit zugänglichen Flughafenbereich zu tragen, solange hierzu seitens des Arbeitgebers ausschließlich das männliche Cockpitpersonal angehalten wird. Dies entschied das Arbeitsgericht Köln.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Pilot in einem der Öffentlichkeit zugänglichen Flughafenbereich seine Cockpit-Mütze nicht getragen und daher von seinem Arbeitgeber einen Eintrag in seiner Personalakte erhalten.

Gesprächsnotiz muss aus Personalakte entfernt werden

Die vom Pilot hiergegen gerichtete Klage war vor dem Arbeitsgericht Köln erfolgreich. Nach Auffassung des Gerichts ist der Kläger nicht verpflichtet, seine Cockpit-Mütze in dem der Öffentlichkeit zugänglichen Flughafenbereichs zu tragen, solange die Beklagte ausschließlich das männliche Cockpitpersonal zum Tragen der Cockpit-Mütze in dem der Öffentlichkeit zugänglichen Flughafenbereich verpflichtet. Auch die erteilte Gesprächsnotiz muss der Arbeitgeber zurücknehmen und aus der Personalakte entfernen.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.04.2011
Quelle: Arbeitsgericht Köln/ra-online

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