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Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 05.04.2011
- 12 Ca 8659/10 -
ArbG Köln: Keine Pflicht zum Tragen einer Piloten-Mütze nur für Männer
Arbeitgeber darf nicht ausschließlich männliches Cockpitpersonal zum Tragen der Cockpit-Mütze in öffentlichen Flughafenbereichen verpflichten
Ein Pilot ist nicht dazu verpflichtet, seine Cockpit-Mütze in dem der Öffentlichkeit zugänglichen Flughafenbereich zu tragen, solange hierzu seitens des Arbeitgebers ausschließlich das männliche Cockpitpersonal angehalten wird. Dies entschied das Arbeitsgericht Köln.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein
Gesprächsnotiz muss aus Personalakte entfernt werden
Die vom
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.04.2011
Quelle: Arbeitsgericht Köln/ra-online
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Dokument-Nr. 11488
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