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alle Urteile, veröffentlicht am 08.04.2011

Arbeitsgericht Krefeld, Urteil vom 20.01.2011
- 1 Ca 2401/10 -

Fristlose Kündigung wegen Rauchens am Arbeitsplatz

Wer als Arbeitnehmer gegen ein Rauchverbot am Arbeitsplatz verstößt, riskiert die fristlose Kündigung

Der Verstoß gegen ein aus sachlichen Gründen gebotenes absolutes Rauchverbot kann eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Mit dieser Begründung bestätigte das Arbeitsgericht Krefeld die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers. Dieser war als Auslieferungsfahrer von Flüssigsauerstoff tätig. Während einer Auslieferungsfahrt rauchte er trotz vertraglich vereinbartem absolutem Rauchverbot in dem Auslieferungsfahrzeug.

Hierzu meinte das Arbeitsgericht, dass durch vertragliche Vereinbarung ein ansonsten nicht bestehender wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung zwar nicht geschaffen werden könne. Es könne allerdings durch vertragliche Regelung eine Nebenpflicht festgelegt und ihrer Einhaltung eine herausgehobene, besondere Bedeutung beigemessen werden. Dementsprechend hätten die Parteien vorliegend mehrfach vertraglich ausdrücklich die Einhaltung eines absoluten Rauchverbotes als herausgehobene Nebenpflicht in dem Arbeitsverhältnis vereinbart.Hintergrund sei zum einen die Vorgabe des alleinigen Auftraggebers des Arbeitgebers, zum anderen... Lesen Sie mehr

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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.04.2011
- 7 AZR 716/09 -

BAG: Sachgrundlose Befristung bei „Zuvor-Beschäftigung“ zulässig

Mehr als drei Jahre zurückliegendes befristetes Arbeitsverhältnis steht erneut befristeter Einstellung nicht entgegen

Der Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis ohne Sachgrund bis zu zwei Jahre zu befristen, steht eine frühere Beschäftigung des Arbeitnehmers nicht entgegen, wenn diese mehr als drei Jahre zurückliegt. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls war beim beklagten Freistaat aufgrund eines befristeten Arbeitsvertrags vom 1. August 2006 bis 31. Juli 2008 als Lehrerin beschäftigt. Während ihres Studiums hatte sie vom 1. November 1999 bis 31. Januar 2000 insgesamt 50 Stunden als studentische Hilfskraft für den Freistaat gearbeitet. Mit ihrer Klage hat sie sich gegen die Befristung ihres... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.04.2011
- I ZR 56/09 -

BGH: Abbildung lizenzierter Geschmacksmuster zu Marketingzwecken unzulässig

Abbildungen müssen als zulässiges Zitat der Veranschaulichung einer Tätigkeit dienen

Die Abbildung eines Geschmacksmusters ist dann "zum Zwecke des Zitats" nach § 40 Nr. 3 GeschmMG unzulässig, wenn sie ausschließlich Werbezwecken dient. Dies entschied der Bundesgerichtshof.

Die Beklagte des zugrunde liegenden Falls, die Deutsche Bahn AG, ist Inhaberin von Geschmacksmustern, die sie für Züge des Typs ICE 3 benutzt. Die Klägerin, die Fraunhofer-Gesellschaft, betreibt eine Einrichtung für angewandte Forschung, die sich mit Schienenfahrzeugtechnik befasst und die für die Beklagte eine Radsatzprüfanlage für den Zugtyp ICE 1 entwickelt hat. Im Ausstellerkatalog... Lesen Sie mehr

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Landgericht München I, Urteil vom 06.04.2011
- 15 S 14002/09 -

LG München I: Falschparker muss auch Kosten für Vorbereitung eines Abschleppvorgangs zahlen

Abschleppunternehmen kann von Falschparker nicht nur Kosten für reinen Abschleppvorgang erstattet verlangen

Ein Abschleppunternehmen kann von einem Falschparker nicht nur die Kosten für den reinen Abschleppvorgang erstattet bekommen, sondern auch die Kosten, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung des Abschleppvorgangs und zum Beispiel der Feststellung des Fahrers anfallen. Dies entschied das Landgericht München I.

Im zugrunde liegenden Fall parkte der Kläger seinen PKW anlässlich eines Krankentransportes in der Feuerwehranfahrtszone eines Münchner Klinikums im Halteverbot. Das Klinikum hat die Beklagte mit der "Parkraumbewirtschaftung", insbesondere dem Entfernen von Falschparkern, beauftragt. Aus dem Falschparken entstehende Schadensersatzansprüche waren an die Beklagte abgetreten.... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Detmold, Urteil vom 11.01.2011
- S 21 AS 926/10 -

SG Detmold: Grundsicherungsträger muss Kosten für die Beschaffung einer Gleitsichtbrille übernehmen

Gleitsichtbrille stellt Sonderbedarf nach dem SGB II dar

Die Kosten für die Beschaffung einer Gleitsichtbrille eines Beziehers von Leistungen nach dem SGB II sind als unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger Mehrbedarf vom zuständigen Grundsicherungsträger zu übernehmen. Dies entschied das Sozialgericht Detmold.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls bezieht Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II). Im Februar 2010 beantragte der Kläger die Übernahme der Kosten für eine neue Gleitsichtbrille. Der Grundsicherungsträger lehnt die Kostenübernahme jedoch ab.Daraufhin klagte der Mann und gab an, dass er ohne eine neue Brille zur Verrichtung vieler alltäglicher... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 07.04.2011
- 4 K 5039/10 -

VG Stuttgart: IHK Plakate zum Bahnprojekt "Stuttgart 21" rechtswidrig

IHK muss als Zwangskörperschaft des öffentlichen Rechts bei Äußerungen höchstmögliches Maß an Objektivität gewährleisten

Ein am Gebäude der IHK in Stuttgart angebrachtes Plakat mit der Aussage "S 21, mehr Jobs, mehr Tempo, mehr Stadt" zum so genannten Bahnprojekt "Stuttgart 21" sowie der Abdruck des Plakats im Magazin der IHK ist rechtswidrig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart.

Die klagende Firma des zugrunde liegenden Streitfalls ist Pflichtmitglied bei der IHK Region Stuttgart. Das Unternehmen begehrt mit der erhobenen Klage die Feststellung, dass die in einem Plakat enthaltene Aussage "S 21, mehr Jobs, mehr Tempo, mehr Stadt", welches am Gebäude der IHK angebracht war, sowie der Abdruck des Plakats im IHK-Magazin 10/2010 rechtswidrig waren.... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Kassel, Urteil vom 05.04.2011
- 3 K 1304/09.KS -

VG Kassel: Schülerin hat bei nicht von der Hand zu weisendem Täuschungsversuch keinen Anspruch auf bessere Noten im Realschul-Abschlusszeugnis

Klausurergebnisse stimmen auffällig mit Lösungshinweisen für Korrektoren überein

Eine Schülerin kann nicht verlangen in ihrem Realschul-Abschlusszeugnis bessere Noten attestiert zu bekommen, wenn angesichts auffälliger Übereinstimmungen zwischen den Prüfungsarbeiten und den Lösungshinweisen eine Täuschung nicht ausgeschlossen werden kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kassel hervor.

Im zugrunde liegenden Streitfall verlangte eine Schülerin vom Land Hessen in ihrem Realschul-Abschlusszeugnis bessere Noten attestiert zu bekommen. Ihre Leistungen waren in den Prüfungsklausuren "Deutsch", "Englisch" und "Mathematik" mit "ungenügend" bewertet worden, weil sie - wie die Schule und die vom Schulamt beauftragten Sachverständigen meinen - die Lösungen gekannt habe.... Lesen Sie mehr




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