Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.01.2011
- VIII ZR 296/09 -
BGH: Vermieter kann trotz vorbehaltsloser Auszahlung des Betriebskostenguthabens vor Ablauf der Abrechnungsfrist Anspruch auf Rückzahlung zu viel ausgezahlten Guthabens zustehen
Vorbehaltlose Auszahlung stellt kein deklatorisches Schuldanerkenntnis oder Verzicht auf etwaige weiterer Ansprüche dar
Zahlt der Vermieter ein Guthaben aus einer Betriebskostenabrechnung an die Mieter aus, so stellt dies kein deklatorisches Schuldanerkenntnis oder Verzicht auf etwaige weitere Ansprüche dar. Erweist sich daher die Abrechnung innerhalb der Abrechnungsfrist als fehlerhaft, so kann der Vermieter die Abrechnung berichtigen und ein etwaiges zu viel ausgezahltes Guthaben zurückfordern. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2007 erhielten die Mieter einer Wohnung die
Amtsgericht und Landgericht wiesen Klage auf Rückzahlung des Betriebskostenguthabens ab
Sowohl das Amtsgericht Gütersloh als auch das Landgericht Bielefeld wiesen die Klage auf
Bundesgerichtshof verneint ebenfalls Rückzahlungsanspruch
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Revision der Mieter zurück. Ihnen habe kein Anspruch auf
Kein Ausschluss des Rückzahlungsanspruchs durch vorbehaltslose Gutschrift
Die Vermieterin sei nach Ansicht des Bundesgerichtshofs trotz der bereits erteilten vorbehaltslosen Gutschrift berechtigt gewesen, die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.06.2016
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Gütersloh, Urteil vom 05.12.2008
[Aktenzeichen: 10 C 869/08] - Landgericht Bielefeld, Urteil vom 23.09.2009
[Aktenzeichen: 22 S 46/09]
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2011, Seite: 331 GE 2011, 331 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2011, Seite: 214 MDR 2011, 214 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2011, Seite: 843 NJW 2011, 843 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2011, Seite: 242 NZM 2011, 242 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2011, Seite: 108 WuM 2011, 108 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2011, Seite: 375 ZMR 2011, 375
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 22807
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil22807
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.