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Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.04.2011
- VIII ZR 295/10 -
BGH zur Nebenkostennachforderung in der Insolvenz eines Mieters
Vermieter hat Anspruch auf Zahlung der Nebenkostennachforderung aus Zeitraum vor der Insolvenzeröffnung
Ein Vermieter hat Anspruch auf Zahlung der Nebenkostennachforderung durch den Mieter für einen vor einer Insolvenzeröffnung liegenden Zeitraum. Dieser Anspruch besteht auch dann, wenn die Nebenkostenabrechnung im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung noch nicht erstellt war. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Die Beklagte des zugrunde liegenden Streitfalls ist
Forderung kann während laufendem Insolvenzverfahrens nicht gegen Mieter persönlich geltend gemacht werden sondern muss zur Insolvenztabelle angemeldet werden
Die gegen die Verurteilung gerichtete Revision der Beklagten hatte keinen Erfolg. Der Bundesgerichtshof entschied, dass der Anspruch auf Zahlung der Nebenkostennachforderung für einen vor der Insolvenzeröffnung liegenden Zeitraum eine Insolvenzforderung darstellt, auch wenn die
Erläuterungen
* - § 109 InsO: Schuldner als Mieter oder Pächter
(1) Ein Miet- oder Pachtverhältnis über einen unbeweglichen Gegenstand oder über Räume, das der Schuldner als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.04.2011
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Amtsgericht Böblingen, Urteil vom 11.02.2010
[Aktenzeichen: 19 C 2200/09] - Landgericht Stuttgart, Urteil vom 28.04.2010
[Aktenzeichen: 4 S 60/10]
Jahrgang: 2011, Seite: 684 GE 2011, 684 | Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR)
Jahrgang: 2011, Seite: 253 IMR 2011, 253 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2011, Seite: 876 NJW-RR 2011, 876 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2011, Seite: 404 NZM 2011, 404 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2011, Seite: 282 WuM 2011, 282
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Dokument-Nr. 11489
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