Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.04.2011
- VIII ZR 220/10 -
Nacherfüllung bei Mängeln muss ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher erfolgen
BGH zum Erfüllungsort der Nacherfüllung im Kaufrecht
Der Ort, an dem ein Verkäufer die von ihm geschuldete Nacherfüllung zu erbringen hat, bestimmt sich mangels spezieller Regelung im Kaufrecht gemäß § 269 Abs. 1 BGB nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls. Die Nacherfüllung muss gemäß den Vorgaben der europäischen Verbrauchsgüterkaufrichtlinie ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher erfolgen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Die in Frankreich wohnhaften Kläger des zugrunde liegenden Falls erwarben bei der in Polch (Deutschland) ansässigen Beklagten einen neuen Camping-Faltanhänger. In der Auftragsbestätigung heißt es "Lieferung: ab Polch, Selbstabholer". Gleichwohl lieferte die Beklagte den Anhänger an den Wohnort der Kläger, die ihn in einem Urlaub nutzen. In der Folgezeit rügten die Kläger verschiedene
BGH verneint Recht der Kläger zum Rücktritt vom Kaufvertrag
Die hiergegen gerichtete Revision der Kläger hatte keinen Erfolg. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass sich der Ort, an dem der
Erläuterungen
* - § 269 BGB: Leistungsort
(1) Ist ein Ort für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen, insbesondere aus der Natur des Schuldverhältnisses, zu entnehmen, so hat die Leistung an dem Orte zu erfolgen, an welchem der Schuldner zur Zeit der Entstehung des Schuldverhältnisses seinen Wohnsitz hatte.
(2) Ist die Verbindlichkeit im Gewerbebetrieb des Schuldners entstanden, so tritt, wenn der Schuldner seine gewerbliche Niederlassung an einem anderen Orte hatte, der Ort der Niederlassung an die Stelle des Wohnsitzes.
[…]
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.04.2011
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Landgericht Koblenz, Urteil vom 03.06.2009
[Aktenzeichen: 8 O 277/08] - Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 16.07.2010
[Aktenzeichen: 8 U 812/09]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 11490
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil11490
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.