wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 6. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

alle Urteile, veröffentlicht am 19.08.2009

Bundesfinanzhof, Urteil vom 13.05.2009
- XI R 75/07 -

BFH: Kontaktlisten sind als ermäßigt zu besteuernde Druckerzeugnisse einzustufen

Daten gehen nicht auf individuelle Wünsche ein und gelten daher als Druckerzeugnis

Werden von einer Agentur (z.B. einer Partnervermittlungsagentur) Listen mit persönlichen Angaben von kontaktsuchenden Personen (sog. Kontaktlisten) erstellt und dann für eine unbestimmte Anzahl von Interessenten vervielfältigt, handelt es sich um Lieferungen von Druckerzeugnissen, die lediglich dem ermäßigten Steuersatz (7 %) unterliegen. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.

In dem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Streitfall bot eine Gesellschaft für Partnervermittlung mittels Zeitungsannoncen eine für Damen kostenlose Partnervermittlung an. Diese trugen in einen Aufnahmebogen ihre Adresse und Telefonnummer sowie Angaben zur Person (Alter, Größe, Figur, Haarfarbe, Augenfarbe, Familienstand, Kinder) ein und konkretisierten ihre Wünsche hinsichtlich der gesuchten Herren. Nachdem die Partnervermittlung die angegebene Telefonnummer überprüft und Bewerbungen mit finanziellen Interessen oder unseriösen Angaben aussortiert hatte, bereitete sie die aus den Aufnahmebögen gewonnenen Informationen drucktechnisch auf und erstellte... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 15.04.2009
- 142 C 31476/08  -

Versicherung muss Kosten für Reisesstornierung wegen Krebserkrankung in voller Höhe übernehmen

Verzögerte Weiterleitung von Untersuchungsergebnissen durch den Arzt darf nicht zu Lasten des Versicherten gehen

Wird bei einer Darmspiegelung im Rahmen einer Routineuntersuchung ein Polyp festgestellt, der sich später als Krebsgeschwür erweist, muss derjenige, der eine Reise geplant hat, nicht schon sofort bei Entnahme des Polypen diese stornieren. Er muss nicht sofort auf eine Krebserkrankung schließen. Die Stornierung bei Mitteilung der endgültigen Diagnose ist rechtzeitig und unverzüglich vorzunehmen. Dies entschied das Amtsgericht München.

Der spätere Kläger schloss im August 2007 für sich und seine Frau bei einem Versicherungsunternehmen eine Reiserücktrittsversicherung für eine Reise nach Thailand ab. Reisebeginn wäre Mitte November 2007 gewesen. Mitte Oktober 2007 wurde im Rahmen einer Routineuntersuchung beim späteren Kläger eine Darmspiegelung vorgenommen, in deren Verlauf auch ein Polyp entfernt und zur histologischen... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.03.2009
- 25 K 64/09 und 25 L 8/09 -

VG Düsseldorf: Hauseigentümer muss Nisthilfen für Mehlschwalben anbringen

Auch bei Entfernung der Nester durch Unbekannte muss Eigentümer für Ersatz sorgen

Wurden an einem Haus Nester entfernt, die von Mehlschwalben zurückgelassen wurden, ist der Hauseigentümer verpflichtet, künstliche Nisthilfen anzubringen. Der Hauseigentümer ist auch dann für den Ersatz verantwortlich, wenn nicht er selbst sondern ein Unbekannter die Nester entfernt hat. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden.

An dem Haus der Klägerin, ebenso wie an einem Nachbarhaus, im Bereich des Hafenmundes und an der Rheinseite gelegen, hatte sich in der Vergangenheit eine Kolonie Mehlschwalben angesiedelt. Die von den Mehlschwalben zurückgelassenen Nester waren beseitigt worden. Wer diese Nester entfernt hat, ist unbekannt. Das Beseitigen der Nester ist nach den Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes... Lesen Sie mehr

Werbung

Bundesfinanzhof, Urteil vom 28.05.2009
- V R 7/08 -

Steuerbefreiung auch für erzielte Umsätze als "Untervermittler"

Mittelbare Verbindung zu Versicherungsmakler ausreichend für Befreiung

Die Steuerfreiheit für die Tätigkeit als Versicherungsvertreter nach § 4 Nr. 11 des Umsatzsteuergesetzes setzt nach der Rechtsprechung voraus, dass die Leistungen des Unternehmers die spezifischen und wesentlichen Funktionen einer Versicherungsvermittlung - die am Abschluss der Versicherung interessierten Personen zusammenzuführen - erfüllen. Diese Voraussetzungen sind auch dann erfüllt, wenn ein Unternehmer dem Versicherungsvertreter am Abschluss von Versicherungen interessierte Kunden benennt und bei Abschluss des Versicherungsvertrages mit dem benannten Kunden eine sog. "Zuführungsprovision" erhält. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.

Im Streitfall hatte die Klägerin im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit häufig Kontakt mit Kunden, die an einem speziellen Versicherungsmodell interessiert waren. Solche Interessenten benannte sie einem selbständigen Versicherungsmakler und erhielt vereinbarungsgemäß bei Abschluss der Versicherung mit einem der benannten Kunden eine sog. Zuführungsprovision in Höhe von 80 %... Lesen Sie mehr

Landgericht Magdeburg, Urteil vom 18.08.2009
- 7 O 234/09 -

Markenrechtsstreit: "SUPERillu" gewinnt Prozess gegen "illu der Frau"

Bestehende Verwechslungsgefahr aufgrund zu ähnlicher Produktnamen

Der "Alles Gute Verlag Ltd" darf zukünftig nicht mehr die Zeitschrift "illu der Frau" anbieten. Es besteht bei der Zeitschrift Verwechslungsgefahr mit dem Namen "SUPERillu" des Super Illu Verlags. Der "Alles Gurt Verlag" verstößt damit gegen das Markenrecht. Dies hat das Landgericht Magdeburg entschieden.

Der "Alles Gute Verlag Ltd" aus Oebisfelde wurde unter Androhung von Ordnungsgeld bis zu 250.000 € oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten dazu verurteilt zukünftig keine Zeitschrift unter der Bezeichnung "illu der Frau" anzubieten, alle noch in seinem Besitz befindlichen Zeitschriften mit diesem Titel zu vernichten, Auskunft über Einnahmen und über die Auflage zu erteilen sowie grundsätzlich... Lesen Sie mehr

Werbung

Bundesfinanzhof, Urteil vom 28.05.2009
- V R 2/08 -

BFH: Pharmarabatt stellt Bruttobetrag dar

Summe aus Nettoentgelt und Steuer muss Bruttoverkaufspreis entsprechen

Bei der Regelung der Rabattgewährung nach § 130 a SGB V erhalten Krankenkassen von Apotheken sowie Apotheken von pharmazeutischen Unternehmen einen Abschlag von 6 % auf den Abgabepreis der zu Lasten der Krankenkassen abgegebenen Arzneimittel. Diese Rabattgewährung hat auch umsatzsteuerrechtliche Auswirkungen, da sich aufgrund des Rabatts der ursprüngliche Verkaufspreis und damit nach § 17 UStG auch die für Lieferung des Arzneimittels geschuldete Umsatzsteuer mindert. Bei dem nach dem Nettoabgabepreis berechneten Rabatt handelt es sich dann um einen Bruttobetrag. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.

Der Abschlag nach § 130 a SGB V berechnet sich vom Nettopreis ohne Umsatzsteuer. Zu entscheiden hatte der BFH, ob es sich auch bei dem nach dem Nettoabgabepreis berechneten Rabatt um einen Nettobetrag (ohne Umsatzsteuer) oder aber um einen Bruttobetrag (einschließlich Umsatzsteuer) handelt. Wird z.B. ein Arzneimittel für 100 € zuzüglich Umsatzsteuer von 19 € geliefert, beträgt der Rabattbetrag... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 14.08.2009
- 13 K 511/09 -

Feinstaub: Land Stuttgart muss Aktionsplan vorlegen

Immissionsüberschreitungen müssen schrittweise auf ein Minimum reduziert werden

Das Land Baden-Württemberg muss seiner Verpflichtung einen Aktionsplan mit geeigneten Maßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit laut Bundesimmissionsschutzverordnung bis zum 28. Februar 2010 nachkommen. Sollte dies nicht geschehen, muss das Land ein Zwangsgeldes in Höhe von 5.000 EUR zahlen. Dies hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte das Land Baden-Württemberg in seinem rechtskräftigen Urteil vom 31. Mai 2005 verurteilt, für das Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart (Gefahrengebiet) einen Aktionsplan aufzustellen und damit der Klage von zwei Stuttgarter Einwohnern stattgegeben. Der Aktionsplan hatte laut dem Tenor des damaligen Urteils festzulegen, welche geeigneten Maßnahmen... Lesen Sie mehr