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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 05.02.2024
- 24 L 6/24 -
Baumfällung für Flüchtlingsunterkunft: Auch weiteres naturschutzrechtliches Fällverbot ist rechtswidrig
Gefahr für geschützte Tierarten nicht ersichtlich
Auch das zweite vom Bezirksamt Pankow von Berlin erlassene generelle Beseitigungsverbot für Bäume und Sträucher gegenüber einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft (Antragstellerin), die den Neubau einer Flüchtlingsunterkunft plant, ist nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin voraussichtlich rechtswidrig.
Eine im Eigentum des Landes Berlin stehende Wohnungsbaugesellschaft beabsichtigt, auf Grundstücken im Bezirk Pankow von Berlin zwischen bereits vorhandener Wohnbebauung zwei Neubauten zu errichten, die als Unterkünfte für 422 Geflüchtete genutzt werden sollen. Im Vorfeld erstellten sowohl die Antragstellerin als auch eine Anwohnerinitiative artenschutzrechtliche Gutachten, in denen die Auswirkungen des Bauvorhabens auf Brutvögel im Fokus standen. Das Bezirksamt untersagte im Oktober 2023 der Antragstellerin unter Anordnung der sofortigen Vollziehung "bis auf Weiteres", Bäume und Sträucher ohne eine artenschutzrechtliche Ausnahme und/oder Befreiung zu beseitigen. Das VG hat die aufschiebende Wirkung des hiergegen gerichteten Eilantrags der Antragstellerin wiederhergestellt, über die beim OVG Berlin-Brandendburg eingelegte Beschwerde ist noch nicht entschieden). Bereits am darauffolgenden Tag untersagte das Bezirksamt der Antragstellerin erneut die Durchführung des Eingriffs bis zu einer Entscheidung über den Antrag auf Gewährung einer naturschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung. Die sofortige Vollziehung wurde angeordnet.
Schädigungsverbot vorliegend zugunsten der Antragstellerin modifiziert
Auch der gegen das zweite
Gefahr einer Verletzung des artenschutzrechtlichen Schädigungsverbots nicht hinreichend dargelegt
Die konkrete Gefahr einer Verletzung des artenschutzrechtlichen Schädigungsverbots durch die geplante Fällung von Bäumen und
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.02.2024
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33724
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