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alle Urteile, veröffentlicht am 25.09.2006
Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 13.07.2006
- 4 K 157/06.NW -
Gebührenerhebung für Eichung von Geschwindigkeitsmessanlagen unzulässig
Das Landesamt für Mess- und Eichwesen kann von der Stadt Kaiserslautern keine Gebühren für die Eichung ihrer Geschwindigkeitsmessanlagen verlangen. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden.
Die Stadt Kaiserslautern überwacht in ihrem Stadtgebiet den fließenden Verkehr mit Hilfe stationärer Geschwindigkeitsmessanlagen und ahndet die Geschwindigkeitsübertretungen von Verkehrsteilnehmern. Die Eichdirektion Rheinland-Pfalz nahm an mehreren dieser Geräte die notwendige Eichung (Prüfung des Sensorenbereiches in der Fahrbahn) vor, wofür der Stadt Gebühren in Höhe von insgesamt 4.347,-- € in Rechnung gestellt wurden. Hiergegen wehrte sich die Stadt Kaiserslautern zunächst mit Widerspruch, und nachdem dieser erfolglos blieb, mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht. Nach ihrer Auffassung ist sie als Kommune von den Gebühren für die Amtstätigkeit... Lesen Sie mehr
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Bundesfinanzhof, Beschluss vom 20.07.2006
- VI R 94/01 -
BFH zu den An- und Abreisekosten einer teils beruflich, teils privat veranlassten Reise
Können gemischt veranlasste Aufwendungen aufgeteilt werden? Frage wird dem Großen Senat des BFH vorgelegt
Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs können Aufwendungen, die nur zum Teil beruflich oder betrieblich veranlasst sind, grundsätzlich insgesamt nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden. Dieses sogenannte Aufteilungs- und Abzugsverbot hat der Bundesfinanzhof aus § 12 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes entnommen.
Das Gericht möchte nun an dieser strikten Beurteilung nicht mehr festhalten und befürwortet eine Aufteilung gemischt veranlasster Aufwendungen, wenn hierfür ein objektiver Maßstab zur Verfügung steht. Er hat deshalb den Großen Senat des Bundesfinanzhofs angerufen und ihm die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob Aufwendungen für die Hin- und Rückreise bei gemischt veranlassten Reisen... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03.01.2006
- L 8 B 11/05 AY ER -
Asylbewerber müssen Fahrtkosten zur Wahrnehmung des Sorgerechts erstattet werden
Besonderes Bedürfnis des Kindes muss berücksichtigt werden
Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat in einem Eilverfahren darüber entschieden, ob ein Asylbewerber über die ihm zustehenden Geldleistungen hinaus einen Anspruch auf Übernahme von Fahrtkosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts mit seinem Kind haben kann.
Die Geldleistungen für Asylbewerber liegen noch erheblich unter dem Arbeitslosengeld II. Allerdings können ausnahmsweise weitere Leistungen gewährt werden, wenn sie unerlässlich sind.Der Antragsteller ist Vater eines Kindes, das mit seiner Mutter ca. 100 Kilometer entfernt von dem ihm durch die Ausländerbehörde zugewiesenen Wohnort lebt. Er hat einen Antrag auf Verlegung... Lesen Sie mehr
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Landgericht Leipzig, Urteil vom 04.08.2006
- 05 O 1058/06 -
Fernsehprogramme über virtuellen Videorekorder im Internet verletzen Urheberrecht und Jugendmedienstaatsvertrag
ProSiebenSat.1 erwirkt Urteil gegen onlinetvrecorder
Die ProSiebenSat.1-Gruppe hat beim Landgericht Leipzig ein Urteil gegen den Internetdienst „onlinetvrecorder.com“ erwirkt. Der Internetdienst fungiert als virtueller Videorecorder, der Nutzern eine Auswahl von Fernsehprogrammen über einen eigenen elektronischen Programmführer (EPG) unentgeltlich anbietet. Nach dem Urteil des Leipziger Gerichts ist es onlinetvrecorder künftig untersagt, Programme zu speichern, zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen oder Dritten zu übermitteln. Das Landgericht Leipzig sieht darin eine Verletzung des Urheberrechts des Sendeunternehmens
Es handelt sich um ein Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Antragsteller ist die Sat.1 Satellitenfernsehen GmbH, Antragsgegner der (frühere) Betreiber der domain „www.onlinetvrecorder.com“. Die für Urheberrechtssachen zuständige 5. Zivilkammer des Landgerichts hatte bereits am 27.03.2006 folgende einstweilige Verfügung erlassen:„Dem Antragsgegner wird... Lesen Sie mehr
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 13.09.2006
- T-191/04 -
Metro gewinnt Namensstreit gegen Tesco
Bildmarke «Metro» kann als Gemeinschaftsmarke eingetragen werden
Den Streit um die Rechte an der Marke "Metro" hat die deutsche Metro AG vorerst für sich entschieden. Sie erreichte, dass das Europäische Markenamt den Namen auch als so genannte Bildmarke für den deutschen Konzern eintragen muss. Der britische Handelskonzern Tesco, der die Marke in Großbritannien hat eintragen lassen, wollte dies nicht zulassen und hatte daher gegen die Eintragung Einspruch eingelegt. Dieser wurde von dem Europäischen Gericht Erster Instanz zurückgewiesen. Damit darf allein Metro diesen Namen auch in ihrem Firmenlogo verwenden.
Am 20. März 1998 beantragte die Gesellschaft MIP METRO beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) die Eintragung des Bildzeichens "METRO" als Gemeinschaftsmarke. Die Gesellschaft Tesco Stores erhob gegen diese Eintragung auf der Basis einer älteren nationalen Wortmarke, deren Gültigkeitsdauer am 27. Juli 2000 ablief, Widerspruch.Am 13. Juni 2000 teilte das HABM... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 14.08.2006
- 6 M 8/06 -
Zwei Tage Gefängnis für säumigen Hundehalter
Hundehalter zahlte Zwangsgeld nicht
Gegen einen Hundehalter, der ein gegen ihn festgesetztes Zwangsgeld nicht gezahlt hat, wurde vom Verwaltungsgericht Aachen eine Ersatzzwangshaft von zwei Tagen angeordnet und zur Vollstreckung Haftbefehl erlassen.
Der Antragsgegner war der Aufforderung des Antragstellers nicht nachgekommen, die für die Haltung des Hundes nach dem Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) vorgeschriebenen Nachweise (Sachkundenachweis, Nachweis über eine fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip, Nachweis über den Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung) vollständig vorzulegen, sondern hatte... Lesen Sie mehr
Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 25.09.2006
- 1 N 840/05 -
Thüringer Lernmittelpauschale für Schulbücher ist unwirksam
Beteiligung stellt keine zulässige Sonderabgabe dar
Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat die Erste Verordnung zur Änderung der Thüringer Lehr- und Lernmittelverordnung vom 4. Mai 2005 auf Antrag der Mutter eines Schülers für unwirksam erklärt. Mit dieser Verordnung wurden erstmals Eltern und volljährige Schüler mit einer "Lernmittelpauschale" an den Kosten der Lernmittel (vor allem Schulbücher) beteiligt.
Die Pauschale beträgt 22,50 Euro pro Schüler und Schuljahr an Grundschulen und 45,- Euro an weiterführenden Schulen. Die Verordnung sieht vor, dass die jeweiligen Schulleiter für die Vereinnahmung und Verwaltung der Mittel verantwortlich sind.In der mündlichen Begründung der Entscheidung hat der Vorsitzende des 1. Senats ausgeführt, das für die Kostenbeteiligung gewählte... Lesen Sie mehr