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alle Urteile, veröffentlicht am 19.09.2006

Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 02.08.2006
- 1 L 1146/06.KO -

68-jähriger Bürgermeister muss in Rente gehen

Altersgrenze verstößt nicht gegen höherrangiges Recht

Der Oberbürgermeister von Idar-Oberstein hat keinen Anspruch darauf, dass Maßnahmen zur Neuwahl seines Nachfolgers vorläufig unterbleiben. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Der Antragsteller wurde mit Ernennungsurkunde vom 17. Januar 2001 mit Wirkung vom 1. März 2001 zum Oberbürgermeister von Idar-Oberstein ernannt. Am 4. Februar 2007 vollendet er sein 68. Lebensjahr. Dies hat nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Folge, dass er sein Amt nicht mehr ausüben kann. Deswegen beabsichtigt die Stadt, das Amt des Oberbürgermeisters auszuschreiben und entsprechend den wahlrechtlichen Vorschriften die Vorbereitungen zur Wahl und die Neuwahl durchzuführen. Hiermit ist der Oberbürgermeister nicht einverstanden und hat Klage erhoben, um sein Amt die volle Wahlperiode von acht Jahren ausüben zu können. Er ist der Auffassung, dass... Lesen Sie mehr

Landgericht Potsdam, Urteil vom 14.09.2006
- 2 O 172/06 -

Tiefschlag für Ex-Boxer René Weller: Freie Meinungsäußerung für Günther Jauch

Klage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen Persönlichkeitsverletzung abgewiesen

Das Landgericht Potsdam hat die Klage von René Weller gegen Günther Jauch wegen dessen Äußerung über ihn in der Sendung "Wer wird Millionär" vom 23. Dezember 2005 abgewiesen.

In der Sendung hatte Jauch mit einem Kandidaten ein durch gegenseitige Witzeleien geprägtes Gespräch geführt, in dessen Zusammenhang der Kandidat unter anderem die Frage beantworten sollte, wer im Jahr 2004 als ungeschlagener Boxweltmeister abgetreten sei. Als eine - falsche - Antwortmöglichkeit war dabei der Name von René Weller vorgeschlagen worden. Der Kandidat hatte sich schließlich... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Frankfurt an der Oder, Urteil vom 24.11.2004
- 25 C 1002/04, 2.5 C 1002/04 -

Keine Mietminderung bei Wohnungsleerstand

Mieter hat höhere Heizungskosten

Ein Mieter hat keinen Anspruch auf Mietminderung mit der Begründung, dass er höhere Heizkosten habe, weil unter, über oder neben ihm Wohnungen nicht bewohnt sind. Das hat das Amtsgericht Frankfurt an der Oder entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall stand die über dem Mieter gelegene Wohnung während des gesamten Winters leer. Daher musste der Mieter wesentlich mehr heizen als noch im Vorjahr als die Wohnung noch bewohnt war. Er minderte daher die Miete. Seine Begründung: Durch die leer stehende Wohnung seien die Wände ausgekühlt. Er habe daher höhere Heizkosten. Der Vermieter klagte hiergegen vor dem... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 06.09.2006
- 3 Ss OWi 602/05 -

Als Beifahrer in die Tempo-30-Zone reingefahren - als Autofahrer rausgefahren

Ein Beifahrer muss nicht auf Verkehrszeichen achten

Wer abends als Beifahrer in eine Tempo-30-Zone hinein fährt, muss am nächsten Morgen als Fahrer nicht wissen, dass er sich in einer Tempo-30-Zone befindet. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

Im Fall war ein alkoholisierter Autofahrer von einem Bekannten als Beifahrer in eine Tempo-30-Zone eingefahren. Am nächsten Tag ließ er sich von einem weiteren Bekannten zu seinem Fahrzeug bringen. Bei beiden Fahrten hat er nicht auf die Beschilderung der Straßen geachtet. Kurz nach Antritt seiner Fahrt, wurde er mit einer Geschwindigkeit von 52 km/h geblitzt. Er hatte damit die zulässige... Lesen Sie mehr

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.07.2006
- L 17 U 64/05 -

Zeitungsausträger sind weiterhin gesetzlich unfallversichert

Auftraggeber sind beitragspflichtig

Austräger und Zusteller von Gemeindemitteilungsblättern sind gesetzlich unfallversichert. Beitragspflichtig sind ihre jeweiligen Auftraggeber. Dies hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen entschieden.

Die Klägerin, die ihren Geschäftssitz in Troisdorf hat, ließ in den Jahren 2002 und 2003 Presserzeugnisse durch über 700 Zeitungsausträger verteilen. Bei diesen Austrägern handelte es sich überwiegend um Hausfrauen, Rentner, Studenten und Schüler, die sich ihr Taschengeld ein wenig aufbessern wollten. Die Klägerin weigerte sich, für diesen Personenkreis Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht München, Urteil vom 14.03.2006
- 274 C 3367/05 -

Zum Widerruf bei einem Haustürgeschäft über eine Haustür

"Provozierter" Haustermin gilt als unaufgeforderter Besuch

Der in der Privatwohnung einer Kundin geschlossene Kaufvertrag ist als Haustürgeschäft zu werten, für das ein Widerrufsrecht gilt, unabhängig davon, dass die Kundin die Firma zu sich nach Hause bestellt hatte. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.

Bei einem Besuch auf der Heim- und Handwerksmesse in München traf die spätere Beklagte auf eine Firma, die Türen und Treppen herstellte. Da sie Interesse an einer Haustür zeigte, wurde ein Termin bei ihr zuhause vereinbart. Bei diesem Termin sollten Art und Größe sowie der Preis der Türe besprochen werden. Im Rahmen dieses Besuches bestellte die Beklagte schließlich eine Eingangstüre.... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 19.09.2006
- 1 ABR 53/05 -

Kein Gewerkschaftsstatus für Verband der Gewerkschaftsbeschäftigten

Bundesarbeitsgericht zum Gewerkschaftsbegriff im Betriebsverfassungsgesetz

Gewerkschaften sind solche Arbeitnehmervereinigungen, die in der Lage sind, Tarifverträge abzuschließen. Die Rechte, die ihnen das Betriebsverfassungsgesetz einräume, könnten daher nicht von Arbeitnehmervereinigungen in Anspruch genommen werden, denen es an der zur Tariffähigkeit erforderlichen sozialen Macht fehle. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

Das Bundesarbeitsgericht hat - wie schon die Vorinstanzen - den Antrag eines nicht tariffähigen Verbands der Gewerkschaftsbeschäftigten (VGB) abgewiesen, mit dem dieser die Verpflichtung des Betriebsrats eines Landesbezirks der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) erreichen wollte, nach § 46 Abs. 1 BetrVG einem Verbandsbeauftragten Zutritt zu den Betriebsversammlungen zu gewähren.... Lesen Sie mehr