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Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 25.03.2021
- 4 K 1788/18 -
Finanzgericht Hessen zur ersten Tätigkeitsstätte eines Zeitsoldaten
FG versagt den begehrten höheren Werbungskostenabzug
Das Hessische Finanzgericht hat im Falle eines Zeitsoldaten dessen Bundeswehrstützpunkt einkommensteuer-rechtlich als erste Tätigkeitsstätte angesehen und damit seine Klage im Wesentlichen abgewiesen.
Der Kläger hielt den Stützpunkt nicht für seine erste
FG: Einplanungsentscheidung der Bundeswehr entscheidend
Das Gericht hat den begehrten höheren Werbungskostenabzug versagt. Für die Begründung einer ersten
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.06.2021
Quelle: Finanzgericht Hessen, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 30413
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