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Amtsgericht Halle-Saalkreis, Urteil vom 13.11.2012
- 95 C 4392/11 -
Anbringung einer Parabolantenne zum Empfang ausländischer Sender trotz Internet erlaubt
Verweis auf Internet unzulässig
Ein ausländischer Mieter ist berechtigt eine Parabolantenne zum Empfang von Heimatsendern anzubringen. Der Verweis auf das Internet ist nicht zulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Halle-Saalkreis hervor.
In dem zu Grunde liegenden Fall brachte ein ausländischer Mieter eine
Beseitigungsanspruch bestand nicht
Das Amtsgericht Halle-Saalkreis entschied gegen die Vermieterin. Ihr habe kein Anspruch auf Unterlassung bzw.
Informationsrecht des Mieters überwog Eigentumsrecht der Vermieterin
In dem Fall haben sich das Eigentumsrecht der Vermieterin (Art. 14 Abs. 1 GG) und das Recht des Mieters, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu informieren (Art. 5 Abs. 1 Satz GG), gegenüber gestanden. Aus Sicht des Amtsgerichts habe hier das Eigentumsrecht der Vermieterin zurückstehen müssen, da ein Empfang von Heimatsendern über den
Verweis auf Internet unzulässig
Zwar sei es möglich über das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.03.2013
Quelle: Amtsgericht Halle-Saalkreis, ra-online (zt/ZMR 2013, 124/rb)
Jahrgang: 2013, Seite: 172 MietRB 2013, 172 | Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR)
Jahrgang: 2013, Seite: 480 MMR 2013, 480 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2013, Seite: 124 ZMR 2013, 124
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Dokument-Nr. 15369
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