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Sonntag, 2. April 2023

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Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 10.04.2008
- 109 C 256/07 -

Einsatz von Trocknungsgeräten rechtfertigt Mietminderung von 100 %

Schimmelbildung, Feuchtigkeit, aufgebrochenes Laminat sowie fehlende Verfliesung auf dem Balkon begründet Minderung von 33 %

Verursachen Trocknungsgeräte in einer Wohnung einen Lärmpegel von 50 dB (A), ist ein Verbleiben in der Wohnung unzumutbar. Der Mieter darf daher seine Miete um 100 % mindern. Zudem rechtfertigt eine Schimmelbildung im Bad, Feuchtigkeit und aufgebrochenes Laminat im Flur sowie eine fehlende Verfliesung des Balkons eine Mietminderung von insgesamt 33 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Schöneberg hervor.

Im zugrunde liegenden Fall kam es in einer Mietwohnung zu einer Schimmelbildung im Bad. Außerdem brach das Laminat im Flur, da es aufgrund der Feuchtigkeit in der Wohnung aufgequollen war und sich Wellen gebildet hatten. Der Mieter machte aufgrund dessen eine Mietminderung geltend. Hintergrund der Schimmelbildung und der Feuchtigkeit war eine Undichtigkeit an der Wasseruhr. Der dadurch entstandene Wasserschaden konnte nur durch den Einsatz von Trocknungsgeräten beseitigt werden. Da diese jedoch einen erheblichen Lärm verursachten, minderte der Mieter auch deswegen seine Miete. Der Vermieter erkannte das Minderungsrecht nicht an und klagte auf Zahlung der ausstehenden Miete.Das Amtsgericht Schöneberg entschied zu Gunsten des Mieters. Dieser habe seine Miete wegen der verschiedenen Mängel mindern dürfen.Das Amtsgericht hielt... Lesen Sie mehr

Landgericht Köln, Urteil vom29.03.2012
- 1 S 176/11 -

Beseitigung eines Schimmelbefalls durch Trocknungsgeräte berechtigt zu einer Mietminderung

Dauer der Mangelbeseitigung von 1,5 Monaten berechtigt zur fristlosen Kündigung

Wird der Lebensraum in einer Wohnung durch das Aufstellen von Trocknungsgeräten und das Abrücken der Möbel von den Wänden zwecks Beseitigung eines Schimmelbefalls massiv reduziert, so berechtigt dies zu einer Mietminderung von 80 %. Dauert die Mangelbeseitigung 1,5 Monate ist weiterhin eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses möglich. Dies hat das Landgericht Köln entschieden. Lesen Sie mehr

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Landgericht Berlin, Beschluss vom04.06.1993
- 64 T 69/93 -

Keine Heizung und kein Warmwasser berechtigen zur Mietminderung von 50 %

Fehlende Gasversorgung als Mietmangel

Kann ein Mieter aufgrund einer fehlenden Gasversorgung nicht heizen, so darf er die Miete um 40 % mindern. Um weitere 10 % kann ein Mieter mindern, wenn auch die Warmwasserversorgung unterbrochen ist. Dies geht aus einem Beschluss der Landgerichts Berlin hervor, das über den Streitwert eines Rechtsstreits zu entscheiden hatte. Die Mietminderung ist allerdings nur während der Heizperiode (in 7 von 12 Monaten des Jahres) möglich. Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom10.07.1998
- 64 S 21/98 -

Nicht funktionierende Klingel- und Türöffnungsanlage, fehlender Keller, 1 qm großer Wasserfleck, fehlende Teppichleisten und Reparaturarbeiten im Bad rechtfertigen eine Mietminderung

Minderung der Bruttokaltmiete

Ist die Klingel- und Türöffnungsanlage funktionsunfähig, fehlt der Keller, befindet sich vor dem Bad ein 1 qm großer Wasserfleck, fehlen die Teppichleisten und werden drei Tage lang Reparaturarbeiten im Bad ausgeführt, so berechtigt dies den Mieter zu einer Mietminderung. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden. Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom20.01.2009
- 1 AZR 515/08 -

Gewerkschaften dürfen dienstliche E-Mails nutzen

Bundesarbeitsgericht erklärt Gewerkschaftswerbung per E-Mail für zulässig

Gewerkschaften dürfen für ihre Informationen an die Belegschaften die betrieblichen E-Mail-Adressen verwenden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom20.10.1992
- 65 S 70/92 -

Keine Heizung im Winter: 100 % Mietminderung

Wohnung ist im Gebrauchswert erheblich beeinträchtigt

Hat der Mieter während der Heizperiode keine Heizung und kein warmes Wasser, so kann er die Miete bis auf Null mindern. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden. Lesen Sie mehr

Amtsgericht Köln, Urteil vom25.10.2011
- 224 C 100/11 -

Massive Schimmelbildung im Wohnzimmer, fehlende Duschmöglichkeit sowie Lärm durch Trocknungsgeräte rechtfertigen Mietminderung von 80 %

Wasserschaden führte zu massiven Beeinträchtigungen
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Amtsgericht Köln, Urteil vom01.04.1996
- 206 C 85/95 -

33 % Mietminderung bei Unbenutzbarkeit von Bade- und Duschanlage

Erhebliche Beeinträchtigung
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Landgericht Hamburg, Urteil vom15.05.1975
- 7 O 80/74 -

Heizungsausfall während der Wintermonate - 100 % Mietminderung

Unbeheizbare Räume sind in Herbst und Winter praktisch unbenutzbar - Mietminderung unabhängig von Verschulden des Vermieters
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Landgericht Berlin, Beschluss vom18.08.2002
- 67 T 70/02 -

Ausfall der Wasser- und Gasversorgung sowie der Heizung rechtfertigt Mietminderung von 100 %

Recht zur Mietminderung insbesondere wegen Ausfalls des Herds und der Heizung in den Heizmonaten
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Landgericht Berlin, Urteil vom30.05.1989
- 64 S 71/89 -

Wasserflecken an Decken und Wänden einer Wohnung berechtigen zu einer Mietminderung von 20 %

Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch ist beeinträchtigt
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Amtsgericht München, Urteil vom17.10.2005
- 461 C 18919/05 -

Sachbeschädigungen durch einen Mieter begründen fristlose Kündigung des Mietverhältnisses

Fortsetzung des Mietverhältnisses aufgrund schwerer Vertragsverletzung unzumutbar
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Landgericht Berlin, Urteil vom15.03.2002
- 63 S 54/00 -

Mietminderung bei schadhaften Stufen, fehlendem Kokosläufer, mangelhaften Fenstern, klemmendem Haustürschloss, Dachausbau und vielen anderen Mietmängeln

Nicht jede Beeinträchtigung stellt einen Mietmangel dar
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Amtsgericht Wiesbaden, Urteil vom25.06.2012
- 93 C 2696/11 -

Recht zur Mietminderung wegen Gerüst und Bauarbeiten am Haus

Höhe der Mietminderung einzelfallabhängig / Minderung von bis zu 20 % möglich
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Bundesgerichtshof, Beschluss vom14.07.1959
- 1 StR 296/59 -

BGH: Luftablassen aus Kfz-Reifen kann wegen Sachbeschädigung strafbar sein

Erhebliche Gebrauchs­beeinträchtigung des Fahrzeugs begründet Strafbarkeit
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Bundessozialgericht, Urteil vom12.07.2006
- B 11a AL 47/05 R -

Keine Sperrzeit nach Abschluss eines Aufhebungsvertrags

Drohende Arbeitnehmerkündigung ist ein wichtiger Grund
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Amtsgericht Köln, Urteil vom28.11.1986
- 221 C 85/86 -

Mietminderung bei nicht funktionierender Dusche

Mietmangel
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Landgericht Berlin, Urteil vom13.01.2004
- 64 S 334/03 -

Baulärm außerhalb und in der Wohnung sowie vorhandenes Bordell im Haus rechtfertigen eine Mietminderung

Recht zur Minderung ebenfalls bei Loch im Fußboden, stark verkalkter Toilette, schlechtem Geruch im Bad, verkeimten und verkalkten Bad, loser Steckdose, Risse in der Decke und Wasserschaden
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Landgericht München I, Urteil vom03.03.1989
- 30 O 1123/87 -

Lärm durch Hahnengeschrei: Besitzer muss Lärmstörungen verhindern

Geht von einem Hahn aufgrund seines Geschreis eine wesentliche Lärmbelästigung aus, so muss der Besitzer durch geeignete Maßnahmen die Lärmstörung verhindern. Die besondere Lästigkeit des Krähens ergibt sich aus der Plötzlichkeit sowie der Tonalität und Modalität des Geräuschs. Dies hat das Landgericht München I entschieden. Lesen Sie mehr

Landgericht Kassel, Urteil vom30.07.1987
- 1 S 274/84 -

Zugluft im Haus und Wassereintritt aufgrund mangelhafter Dichtung rechtfertigen Mietminderung von 20 %

Kommt es aufgrund der defekten Dichtung an Türen und Fenstern eines vermieteten Hauses zu Zugluft und Wassereintritt, ist der Mieter berechtigt seine Miete um 20 % zu mindern. Dies hat das Landgericht Kassel entschieden. Lesen Sie mehr

Amtsgericht Kassel, Urteil vom15.12.1988
- 801 C 4534/88 -

Keine Mietminderung bei defektem Garagentor

Lässt sich die mitvermietete Garage aufgrund eines Defekts nicht mehr schließen, so rechtfertigt dies regelmäßig keine Mietminderung. Denn ein gravierender Mangel ist darin nicht zu sehen. Die Diebstahlgefahr ist jedenfalls nur unwesentlich erhöht. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Kassel hervor. Lesen Sie mehr

Amtsgericht Hamburg, Urteil vom16.01.1987
- 44 C 1605/86 -

Recht zur Mietminderung wegen schwerwiegender Lärmbelästigungen aufgrund massiver Baumaßnahmen im Wohnhaus

Kommt es aufgrund von massiven Bauarbeiten im Wohnhaus zu einer erheblichen Lärmbelästigung, so rechtfertigt dies angesichts der damit verbundenen starken nervlichen Belastung eine Mietminderung von 60 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg hervor. Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom11.06.2010
- 412 C 11503/09 -

Mietminderung bei Schimmelbildung bis zu 100 % möglich

Kann in einer Wohnung Schimmelbildung nur durch durchgehendes Lüften vermieden werden, widerspricht dies den an eine normale Wohnnutzung zu stellenden Anforderungen. Eine Minderung ist gerechtfertigt, im vorliegenden Fall sogar bis zu 100 Prozent. Dies entschied das Amtsgericht München. Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom29.07.2002
- 61 S 37/02 -

Recht zur Mietminderung von 70 % bei Ausfall der Heizungsanlage während Heizperiode

Fällt in den Wintermonaten die Heizung aus, liegt ein erheblicher Mangel vor. Der Mieter ist daher berechtigt während der Heizperiode von Oktober bis April seine Miete um 70 % zu mindern. Er ist zudem berechtigt seine Miete zu mindern, wenn nach Einbau einer neuen Heizung nur unvollständig renoviert wurde. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden. Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom08.01.1991
- 65 S 205/89 -

Ständige Feuchtigkeit mit Schimmelpilzbildung in Küche, Wohn- und Schlafzimmer rechtfertigt Mietminderung

Ist die Küche sowie das Wohn- und Schlafzimmer ständig durchfeuchtet, modrig und mit Schimmelpilz befallen, rechtfertigt dies eine Mietminderung von 80 %. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden. Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom16.03.2010
- VI ZR 176/09 -

Überwachungskameras dürfen nur den eigenen Privatbereich erfassen

Überwachungskameras müssen so eingestellt sein, dass sie weder den öffentlichen Bereich noch angrenzende Nachbargrundstücke erfassen. Ausnahmen können vorliegen, wenn ein berechtigtes Interesse des Betreibers der Überwachungsanlage besteht und im Rahmen einer Abwägung gegen das das Persönlichkeits­recht eines von der Überwachung Betroffenen überwiegt. Dies stellte der Bundesgerichtshof fest. Lesen Sie mehr

Amtsgericht Gießen, Urteil vom05.11.2015
- 48 C 48/15 -

Defekte Heizung und Duschkabine sowie Geruch im Treppenhaus berechtigen zur Mietminderung

Ist die Heizung in einem kleinen Raum defekt, so kann dies eine Mietminderung von 8 % rechtfertigen. Im April jedoch nur in Höhe von 4 %. Eine Geruchsbelästigung im Treppenhaus kann zu einer Mietminderung von 4 % berechtigen. Führt ein Defekt der Duschkabine zu einem nassen Boden, kann eine Mietminderung von 3 % angemessen sein. Zudem können die Mieter neben der Mietminderung ein Zurück­behaltungs­recht in Höhe des zweifachen Minderungsbetrags ausüben. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Gießen hervor. Lesen Sie mehr

Amtsgericht Villingen-Schwenningen, Urteil vom03.10.2015
- 11 C 243/14 -

Nicht funktionierende Heizung berechtigt auch außerhalb der Heizperiode bei unangenehm kalten Temperaturen zur Mietminderung von 50 %

Funktioniert eine Heizung nicht, so rechtfertigt dies auch außerhalb der Heizperiode eine Mietminderung in Höhe von 50 %, wenn es angesichts des übrigen Zustands der Wohnung unangenehm kalt ist. Zudem ist eine Mietminderung wegen undichter Fenster in Höhe von 15 %, der Nichtbeseitigung von Bauschutt in Höhe von 10 % und des Fehlens einer echten Wohnungseingangstür in Höhe von 5 % gerechtfertigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen hervor. Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Urteil vom26.08.2015
- 104 C 85/15 -

Ausfall des Fahrstuhls rechtfertigt für Dachgeschossmieter Mietminderung von 14 %

Der Mieter einer Dachgeschosswohnung kann seine Miete um 14 % mindern, wenn der Fahrstuhl nicht in Betrieb ist. Ein Recht zur Mietminderung besteht aber nicht bei einer nur geringen Undichtigkeit der Fenster, einem handtellergroßen Wasserflecks in der Küche sowie dauerhafter Flurbeleuchtung. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschieden. Lesen Sie mehr



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