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Samstag, 27. Juli 2024

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Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 10.04.2008
- 109 C 256/07 -

Einsatz von Trocknungsgeräten rechtfertigt Mietminderung von 100 %

Schimmelbildung, Feuchtigkeit, aufgebrochenes Laminat sowie fehlende Verfliesung auf dem Balkon begründet Minderung von 33 %

Verursachen Trocknungsgeräte in einer Wohnung einen Lärmpegel von 50 dB (A), ist ein Verbleiben in der Wohnung unzumutbar. Der Mieter darf daher seine Miete um 100 % mindern. Zudem rechtfertigt eine Schimmelbildung im Bad, Feuchtigkeit und aufgebrochenes Laminat im Flur sowie eine fehlende Verfliesung des Balkons eine Mietminderung von insgesamt 33 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Schöneberg hervor.

Im zugrunde liegenden Fall kam es in einer Mietwohnung zu einer Schimmelbildung im Bad. Außerdem brach das Laminat im Flur, da es aufgrund der Feuchtigkeit in der Wohnung aufgequollen war und sich Wellen gebildet hatten. Der Mieter machte aufgrund dessen eine Mietminderung geltend. Hintergrund der Schimmelbildung und der Feuchtigkeit war eine Undichtigkeit an der Wasseruhr. Der dadurch entstandene Wasserschaden konnte nur durch den Einsatz von Trocknungsgeräten beseitigt werden. Da diese jedoch einen erheblichen Lärm verursachten, minderte der Mieter auch deswegen seine Miete. Der Vermieter erkannte das Minderungsrecht nicht an und klagte auf Zahlung der ausstehenden Miete.Das Amtsgericht Schöneberg entschied zu Gunsten des Mieters. Dieser habe seine Miete wegen der verschiedenen Mängel mindern dürfen.Das Amtsgericht hielt... Lesen Sie mehr

Landgericht Köln, Urteil vom29.03.2012
- 1 S 176/11 -

Beseitigung eines Schimmelbefalls durch Trocknungsgeräte berechtigt zu einer Mietminderung

Dauer der Mangelbeseitigung von 1,5 Monaten berechtigt zur fristlosen Kündigung

Wird der Lebensraum in einer Wohnung durch das Aufstellen von Trocknungsgeräten und das Abrücken der Möbel von den Wänden zwecks Beseitigung eines Schimmelbefalls massiv reduziert, so berechtigt dies zu einer Mietminderung von 80 %. Dauert die Mangelbeseitigung 1,5 Monate ist weiterhin eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses möglich. Dies hat das Landgericht Köln entschieden. Lesen Sie mehr

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Amtsgericht München, Urteil vom17.10.2005
- 461 C 18919/05 -

Sachbeschädigungen durch einen Mieter begründen fristlose Kündigung des Mietverhältnisses

Fortsetzung des Mietverhältnisses aufgrund schwerer Vertragsverletzung unzumutbar

Begeht ein Mieter eine Sachbeschädigung am Eigentum des Vermieters, so stellt dies eine schwere Vertragsverletzung dar. Dies rechtfertigt eine fristlose Kündigung, da eine Fortsetzung des Mietverhältnisses dem Vermieter nicht zuzumuten ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor. Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom10.07.1998
- 64 S 21/98 -

Nicht funktionierende Klingel- und Türöffnungsanlage, fehlender Keller, 1 qm großer Wasserfleck, fehlende Teppichleisten und Reparaturarbeiten im Bad rechtfertigen eine Mietminderung

Minderung der Bruttokaltmiete

Ist die Klingel- und Türöffnungsanlage funktionsunfähig, fehlt der Keller, befindet sich vor dem Bad ein 1 qm großer Wasserfleck, fehlen die Teppichleisten und werden drei Tage lang Reparaturarbeiten im Bad ausgeführt, so berechtigt dies den Mieter zu einer Mietminderung. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden. Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom13.01.2004
- 64 S 334/03 -

Baulärm außerhalb und in der Wohnung sowie vorhandenes Bordell im Haus rechtfertigen eine Mietminderung

Recht zur Minderung ebenfalls bei Loch im Fußboden, stark verkalkter Toilette, schlechtem Geruch im Bad, verkeimten und verkalkten Bad, loser Steckdose, Risse in der Decke und Wasserschaden

Kommt es aufgrund von Bauarbeiten außer- und innerhalb der Wohnung zu Lärmbelästigungen, so rechtfertigt dies die Minderung der Miete. Das Recht zur Mietminderung besteht ebenfalls, wenn ein Bordell im Haus ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor. Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Köln, Urteil vom01.04.1996
- 206 C 85/95 -

33 % Mietminderung bei Unbenutzbarkeit von Bade- und Duschanlage

Erhebliche Beeinträchtigung

Ist in einer Wohnung die einzig vorhandene Bade- oder Duschanlage nicht nutzbar, so kann der Mieter die Miete um 1/3 mindern. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Köln hervor. Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Beschluss vom04.06.1993
- 64 T 69/93 -

Keine Heizung und kein Warmwasser berechtigen zur Mietminderung von 50 %

Fehlende Gasversorgung als Mietmangel
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Amtsgericht Köln, Urteil vom25.10.2011
- 224 C 100/11 -

Massive Schimmelbildung im Wohnzimmer, fehlende Duschmöglichkeit sowie Lärm durch Trocknungsgeräte rechtfertigen Mietminderung von 80 %

Wasserschaden führte zu massiven Beeinträchtigungen
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Amtsgericht München, Urteil vom11.06.2010
- 412 C 11503/09 -

Mietminderung bei Schimmelbildung bis zu 100 % möglich

Ständiges, durchgehendes Lüften zur Vermeidungen von Schimmel für Mieter unzumutbar
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Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom03.05.2007
- 10 C 3/07 -

Mieter aus der 6. Etage kann bei längerem Ausfall des Fahrstuhls Miete um 15 % mindern

Tägliches Hinaufsteigen der Treppen bis in das 6. Stockwerk ist beschwerlich
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Landgericht Berlin, Urteil vom08.11.1994
- 64 S 189/94 -

Eingefrorene Wasserleitungen und Rohre, undichte Spüle, nicht funktionierender Durchlauferhitzer und weitere Mängel berechtigen zu einer Mietminderung

Nicht ordnungsgemäßes Abschließen eines Unterschrankes stellt unerhebliche Beeinträchtigung dar
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Amtsgericht Kassel, Urteil vom15.12.1988
- 801 C 4534/88 -

Keine Mietminderung bei defektem Garagentor

Keine wesentlich erhöhte Diebstahlgefahr
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Landgericht München I, Urteil vom03.03.1989
- 30 O 1123/87 -

Lärm durch Hahnengeschrei: Besitzer muss Lärmstörungen verhindern

Besondere Lästigkeit des Krähens aufgrund seiner Plötzlichkeit sowie Tonalität und Modalität
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Amtsgericht Wuppertal, Urteil vom19.01.2009
- 35 C 39/08 -

Gültigkeit einer Mehrfacheintrittskarte darf nicht auf ein Jahr beschränkt werden

Gesetzliche Regelung sieht Verjährungsfrist von drei Jahren vor
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Amtsgericht Goslar, Urteil vom18.09.1973
- 8 C 716/72 -

Mietminderung bei Unbenutzbarkeit der Badewanne

Mieter kann Wohnung nur eingeschränkt nutzen
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Landgericht Berlin, Urteil vom15.03.2002
- 63 S 54/00 -

Mietminderung bei schadhaften Stufen, fehlendem Kokosläufer, mangelhaften Fenstern, klemmendem Haustürschloss, Dachausbau und vielen anderen Mietmängeln

Nicht jede Beeinträchtigung stellt einen Mietmangel dar
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Landgericht Berlin, Urteil vom30.05.1989
- 64 S 71/89 -

Wasserflecken an Decken und Wänden einer Wohnung berechtigen zu einer Mietminderung von 20 %

Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch ist beeinträchtigt
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Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel, Urteil vom28.06.2013
- 31 C 279/11 -

Recht zur Mietminderung von bis zu 10 % bei Behaglichkeits­beeinträchtigung durch Zugluft

Durch Zugluft verursachte mögliche Wohnungsabkühlung kann höheren Heizungsbedarf begründen
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Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom17.10.2013
- 202 C 180/13 -

Kein Recht zur Mietminderung bei erkennbar vorhersehbaren Bauarbeiten auf Nachbargrundstück

Keine Abweichung der tatsächlichen von der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit der Wohnung
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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom02.03.2006
- 2 AZR 53/05 -

Außerordentliche Kündigung nach Skiurlaub während einer Arbeitsunfähigkeit

Ein Arbeitnehmer, der als ärztlicher Gutachter für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei einem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) beschäftigt ist und während seiner eigenen längeren Arbeitsunfähigkeit wegen einer Meningoenzephalitis trotz erkannter Krankheitssymptome im Hochgebirge Ski läuft, verletzt seine arbeitsvertraglichen Pflichten in so erheblicher Weise, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund nach § 626 BGB fristlos beenden kann. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Lesen Sie mehr

Amtsgericht Nürnberg, Urteil vom22.03.2017
- 16 C 127/16 -

Keine Heizung, Warm­wasser­versorgung und Kochmöglichkeit aufgrund Ausfalls der Gasversorgung rechtfertigt in Wintermonaten 85 % und in Sommermonaten 60 % Mietminderung

Kommt es zu einem Ausfall der Gasversorgung und besteht deswegen nicht die Möglichkeit zu heizen, warmes Wasser zu erhalten und zu kochen, so rechtfertigt dies eine Mietminderung in den Wintermonaten von 85 % und in den Sommermonaten von 60 %. Ein Wohnungsmieter kann zudem nicht verpflichtet werden, die Heizung warten zu lassen. Dies hat das Amtsgericht Nürnberg entschieden. Lesen Sie mehr

Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom21.05.2002
- 4/17 Ca 7415/01 -

Fehlende Sicherheitsschuhe: Bei Missachtung von Sicherheitsbestimmungen des Arbeitnehmers sind Abmahnungen gerechtfertigt

Wer zu Recht abgemahnt wird, weil er sich offensichtlich nicht an die geltenden Sicherheitsbestimmungen am Arbeitsplatz gehalten und zusätzlich auch noch Äußerungen getätigt hat, die unmissverständlich als Beleidigung aufzufassen sind, der kann die Entfernung dieser Abmahnungen aus der Personalakte nicht verlangen. Dies geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main hervor. Lesen Sie mehr

Amtsgericht Wiesbaden, Urteil vom25.06.2012
- 93 C 2696/11 -

Recht zur Mietminderung wegen Gerüst und Bauarbeiten am Haus

Kommt es im Rahmen von Bauarbeiten an einem Wohnhaus zu einer Lärmbelästigung, rechtfertigt dies eine Mietminderung. Die Höhe der Minderung hängt dabei vom Einzelfall ab, kann aber bis zu 20 % betragen. Dies hat das Amtsgericht Wiesbaden entschieden. Lesen Sie mehr

Amtsgericht Hamburg, Urteil vom16.01.1987
- 44 C 1605/86 -

Recht zur Mietminderung wegen schwerwiegender Lärmbelästigungen aufgrund massiver Baumaßnahmen im Wohnhaus

Kommt es aufgrund von massiven Bauarbeiten im Wohnhaus zu einer erheblichen Lärmbelästigung, so rechtfertigt dies angesichts der damit verbundenen starken nervlichen Belastung eine Mietminderung von 60 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg hervor. Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Urteil vom26.08.2015
- 104 C 85/15 -

Ausfall des Fahrstuhls rechtfertigt für Dachgeschossmieter Mietminderung von 14 %

Der Mieter einer Dachgeschosswohnung kann seine Miete um 14 % mindern, wenn der Fahrstuhl nicht in Betrieb ist. Ein Recht zur Mietminderung besteht aber nicht bei einer nur geringen Undichtigkeit der Fenster, einem handtellergroßen Wasserflecks in der Küche sowie dauerhafter Flurbeleuchtung. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschieden. Lesen Sie mehr

Landgericht Karlsruhe, Urteil vom23.09.2005
- 9 S 157/05 -

Zugige Fenster sind bei Altbauten nicht unbedingt ein Mietmangel

Nicht immer stellen undichte Fenster einen Mietmangel dar, wie sich aus einer Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe ergibt. Dieses ist der Ansicht, dass Altbau-Mieter nicht den modernsten Standard erwarten dürfen. Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom05.07.2010
- 6 K 512/08 -

Bei Parken im Kreuzungsbereich darf abgeschleppt werden

Wird ein Fahrzeug im 5m-Kreuzungsbereich zweier Straßen abgestellt, kann es auf Kosten des Autohalters abgeschleppt werden. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen hervor. Lesen Sie mehr

Amtsgericht Osnabrück, Urteil vom06.05.1988
- 44 C 57/88 -

Wäschewaschen: Mietminderung bei Entzug von Gemeinschaftswaschmaschinen und Gemeinschaftswäschetrocknern

Entzieht der Vermieter dem Mieter die Nutzung einer im Keller befindlichen Waschmaschine und eines Wäschetrockners, so kann er Mieter die Miete um 10 % mindern. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Osnabrück hervor. Lesen Sie mehr

Amtsgericht Köln, Urteil vom28.10.1976
- 153 C 3204/76 -

Mietminderung bei nicht abschließbarer Haustür

Eine Haustür, die nicht abschließbar ist, kann einen Mietmangel darstellen. Das Amtsgericht Köln hielt für eine nicht verschließbare Haustür eine Mietminderung von 5 % für angemessen. Lesen Sie mehr

Amtsgericht Potsdam, Urteil vom09.03.1995
- 26 C 406/94 -

Mietminderung wegen fehlender Klingel, defektem Briefkasten, überlaufender Mülltonne, Unbenutzbarkeit der Terrasse und nichtabschließbarer Wohnungstür

Die Höhe einer Mietminderung wird danach bemessen, wie sehr die Nutzung der Mietsache beeinträchtigt ist. Die fehlende Möglichkeit, eine Wohnung abzuschließen, begründet beispielsweise einen erheblichen Minderungsprozentsatz. Dagegen sind Erscheinungen wie Bauschutt auf dem Grundstück kein Minderungsgrund, wenn bei Vertragsabschluss bekannt war, dass Bauarbeiten stattfinden würden. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Potsdam hervor. Lesen Sie mehr



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