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Dienstag, 19. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kabelanschluss“ veröffentlicht wurden

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 11.12.2023
- 1 BvR 1803/22 und 1 BvR 2058/22 -

Eilanträge zweier Tele­kommunikations­unternehmen gegen das entschädigungslose Sonder­kündigungs­recht erfolglos

Dargelegte Nachteile rechtfertigen keinen Erlass einer einstweiligen Anordnung

Im Zusammenhang mit den Neuregelungen für das Kabelfernsehen hat das Bundes­verfassungs­gericht die Eilanträge von zwei Tele­kommunikations­unternehmen zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführerinnen errichten und betreiben Breitbandnetze zur Versorgung von Haushalten mit Kabelfernsehen. Dazu haben sie mit Wohnungswirtschaftsunternehmen langfristige Bezugsverträge abgeschlossen. Mit ihren Verfassungsbeschwerden und ihren damit verbundenen Eilanträgen wenden sich die Beschwerdeführerinnen unmittelbar gegen § 230 Abs. 5 Telekommunikationsgesetz (TKG). Diese Vorschrift räumt den Parteien solcher Bezugsverträge ab dem 1. Juli 2024 ein entschädigungsloses Sonderkündigungsrecht ein.Die Beschwerdeführerinnen haben nicht hinreichend dargelegt, dass ihnen durch ein Abwarten bis zum Abschluss ihrer Verfassungsbeschwerdeverfahren... Lesen Sie mehr

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Landgericht Berlin, Urteil vom 17.06.2022
- 63 S 128/21 -

Umlage von Kabelgebühren auch bei Defekt des Anschlusses

Recht zur Mietminderung wegen funktionslosem Kabelanschlusses

Kabelgebühren sind auch dann auf die Mieter umlegbar, wenn der Anschluss defekt ist. Jedoch kann ein Recht zur Mietminderung nach § 536 Abs. 1 BGB bestehen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Wohnraummietvertrags unter anderem darüber, ob die Kabelgebühren umlagefähig seien. Hintergrund dessen war, dass die Mieterin behauptete, der Kabelanschluss sei defekt. Sie nutze ihn daher nicht und müsse auch nicht für die Gebühren aufkommen. Da die Vermieterin dies anders sah, erhob sie Klage.... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.11.2021
- I ZR 106/20 -

Mieterbindung an einen vom Vermieter bereitgestellten Kabelanschluss verstößt nach geltender Rechtslage nicht gegen das Tele­kommunikations­gesetz

Mieterbindung an bereitgestellten Kabelanschluss derzeit noch zulässig

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass in Mietverträgen über Wohnraum vereinbart werden darf, dass der Mieter für die gesamte Dauer des Mietverhältnisses an einen vom Vermieter zur Verfügung gestellten kostenpflichtigen Breit­band­kabel­anschluss gebunden ist.

Die Klägerin ist die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Die Beklagte ist Vermieterin von mehr als 120.000 Mietwohnungen, von denen etwa 108.000 an ein Kabelfernsehnetz angeschlossen sind, über das Fernseh- und Hörfunkprogramme übertragen werden und das auch für andere Dienste wie Telefonate und Internet genutzt werden kann. Das Entgelt, das die Beklagte für die Versorgung... Lesen Sie mehr

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Landgericht Berlin, Urteil vom 01.07.2020
- 65 S 19/20 -

Instand­setzungs­pflicht eines defekten Telefon- und Kabelanschlusses trotz fehlender Feststellung zur Funktionsfähigkeit im Übergabeprotokoll

Überfrachtung einer Wohnungsübergabe bei Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Telefon- und Kabelanschlüsse

Der Vermieter hat auch dann einen defekten Telefon- bzw. Kabelanschluss instand zu setzen, wenn das Übergabeprotokoll keine Feststellungen zur Funktionsfähigkeit des Anschlusses getroffen hat. Es würde eine Wohnungsübergabe überfrachten, müssten alle Telefon- und Kabelanschlüsse auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft werden. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall erhoben die Mieter einer Wohnung in Berlin im Jahr 2018 gegen die Vermieterin eine Klage gerichtet unter anderem auf Herstellung eines funktionsfähigen Telefon- und Kabelanschlusses. Dieser war nämlich im Wohnzimmer der Wohnung defekt. Die Vermieterin verweigerte eine Instandbesetzung des Anschlusses und verwies zur Begründung darauf, dass den Mietern... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 20.12.2018
- 11 U 95/13 (Kart) -

Nutzungsgebühr für Kabelkanäle der Telekom nicht überhöht

Kartell­rechts­widriger Preis­höhen­miss­brauch durch Festhalten an ausgehandelten Preisen nicht feststellbar

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Klage der Betreiberin der Breitbandkabelnetze in den meisten deutschen Bundesländern auf Herabsetzung des Entgelts für die Nutzung der Kabelkanäle der beklagten Deutschen Telekom GmbH (Deutsche Telekom) abgewiesen. Unter Berücksichtigung der gegenläufigen Interessen sei es laut Oberlandesgericht sachlich gerechtfertigt, dass die Deutsche Telekom weiterhin die 2002 vertraglich vereinbarten Nutzungsentgelte verlangt.

Bereits seit den 1980iger Jahren hatten die Deutsche Telekom und ihre Rechtsvorgängerinnen parallel zum damaligen Telefonnetz ein bundesweites Breitbandkabelnetz ausgebaut, über das digitales Fernsehen sowie Telekommunikationsdienstleistungen (z.B. Internet-Zugänge) angeboten werden. Im Jahr 2001 wurde dieser Geschäftszweig aufgrund europarechtlicher Vorgaben ausgegliedert und auf Regionalgesellschaften... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 24.10.2017
- 283 C 12006/17 -

Kein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nutzungsausfalls des digitalen Fernseh­kabel­anschlusses

Ausfall eines reinen Fernseh­kabel­anschlusses wirkt sich nicht signifikant auf materiale Grundlage der Lebenshaltung aus

Das Amtsgericht München hat entschieden, dass der vorübergehende Verlust eines Fernseh­kabel­anschlusses keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen Nutzungsausfalls begründet. Das Gericht wies damit einen Antrag auf Zahlung von 1.600 Euro an Schadensersatz aufgrund des Nutzungsausfalls eines digitalen Fernseh­kabel­anschlusses ab.

Die Beklagte des zugrunde liegenden Streitfalls hatte sich vertraglich zur Bereitstellung eines TV-Basis HD Kabelanschlusses verpflichtet. Seit dem 13. Februar 2017 war kein Fernsehempfang über die Beklagte mehr möglich. Die Beklagte nutzte das "OPAL-Netz" der Telekom, welches von dieser abgeschaltet wurde und nicht weiter betrieben wird.Der Kläger ist der Auffassung,... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Pinneberg, Urteil vom 12.01.2017
- 63 C 88/16 -

Kunde eines Kabelnetzes steht bei Umzug in einem nicht versorgten Gebiet Sonder­kündigungs­recht zu

Vorlage einer Um­melde­bescheinigung am alten Wohnsitz nicht erforderlich

Zieht der Kunde eines Kabelnetzanbieters in ein Gebiet um, in dem der Anbieter nicht tätig ist, steht dem Kunden ein Sonder­kündigungs­recht zu. Dessen Wirksamkeit hängt nicht davon ab, dass zum Umzugszeitpunkt eine Um­melde­bescheinigung am alten Wohnsitz vorliegt. Vielmehr kann der Nachweis des Umzugs später durch Vorlage einer Anmeldebestätigung am neuen Wohnsitz geschehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Pinneberg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall kündigte die Kundin einer Kabelnetzbetreiberin ihren Vertrag zum Juni 2015, da sie zu diesem Zeitpunkt in ein nicht von der Betreiberin versorgtes Gebiet ziehen wollte. Zum Nachweis übersandte die Kundin die Kopie des Auflösungsvertrags mit ihrem Arbeitgeber. Zudem schickte sie der Kabelnetzanbieterin Anfang Juni 2015 sämtliche Ausstattung zurück. Die... Lesen Sie mehr

Landgericht Kempten, Urteil vom 08.04.2016
- 52 S 2137/15 -

Vermieter darf mietvertraglich zugesicherten Kabelanschluss nicht einseitig durch Satellitenanlage ersetzen

Mieter steht Anspruch auf Bereitstellung eines Kabelanschlusses zu

Ein Vermieter ist nicht berechtigt ohne Beteiligung des Mieters den Kabelanschluss durch eine Satellitenanlage zu ersetzen, wenn der Mietvertrag ausdrücklich einen Kabelanschluss vorsieht. Dem Mieter steht in diesem Fall gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB ein Anspruch auf Bereitstellung eines Kabelanschlusses zu. Dies hat das Landgericht Kempten entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall ersetzte eine Vermieterin den Kabelanschluss durch eine Satellitenanlage. Zur Begründung führte sie an, dass der Kabelanschluss veraltet sei und daher habe ersetzt werden müssen. Die Mieter einer davon betroffenen Wohnung waren damit jedoch nicht einverstanden. Sie verwiesen darauf, dass ihnen nach dem Mietvertrag ausdrücklich ein Kabelanschluss zur Verfügung... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.09.2015
- I ZR 228/14 -

Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft muss keine Vergütung für Weiterübertragung von Satelliten-Programmen über Gemeinschafts­antenne zahlen

Weiterleitung von Sendesignalen über Gemeinschaftsantenne stellt keine öffentliche Wiedergabe dar

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft keine Vergütung für die Weiterübertragung der über die Gemeinschafts­antenne der Wohnanlage per Satellit empfangenen Fernseh- und Hörfunksignale durch ein Kabelnetz an die Empfangsgeräte der einzelnen Wohnungseigentümer schuldet.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA). Sie nimmt die ihr von Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern eingeräumten urheberrechtlichen Nutzungsrechte wahr. Außerdem führt die Klägerin das Inkasso für auf vergütungspflichtigen Kabelweitersendungen beruhende Ansprüche anderer... Lesen Sie mehr

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.06.2014
- L 4 AS 98/11 -

Hartz IV: Kein Anspruch auf Kostenübernahme für Kabelgebühren

Kosten Teil der Regelleistung und damit pauschal abgedeckt

Bezieher von SGB II-Leistungen haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Übernahme ihrer Kosten für den Kabel­anschluss­vertrag zum Empfang von Fernsehen und Rundfunk. Dies gilt auch, wenn die Anbringung einer Satellitenschüssel vom Vermieter nicht erlaubt wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Landes­sozial­gerichts Sachsen-Anhalt hervor.

Das Landessozialgericht verwies darauf, dass diese Kosten Teil der Regelleistung (Freizeit, Kultur, Unterhaltung) seien und somit pauschal abgedeckt würden. Nur ausnahmsweise sei eine Kostenübernahme möglich, wenn die Pflicht zur Zahlung der Kabelgebühr sich unmittelbar aus dem Mietvertrag ergibt. Dann handele es sich um Kosten der Unterkunft und Heizung.Bezieher von SGB II-Leistungen... Lesen Sie mehr




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