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alle Urteile, veröffentlicht am 05.01.2010

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 18.06.2007
- 4 Sa 14/07 -

LAG Baden-Württemberg zur Zulässigkeit einer Kündigung eines älteren Arbeitnehmers wegen zahlreicher Krankheitstage

Bei Kündigung wegen überdurchschnittlich vieler Fehlzeiten kann Arbeitgeber keine unzulässige Altersdiskriminierung vorgeworfen werden

Wird einem älteren Arbeitnehmer wegen häufiger Kurzerkrankungen gekündigt, so kann dies eine unzulässige Altersdiskriminierung darstellen. Dies ist jedoch nicht der Fall, wenn die Zahl der Krankheitstage über dem statistischen Durchschnitt der betreffenden Altersgruppe von Arbeitnehmern liegt, die in derselben oder einer vergleichbaren Branche arbeiten. Die entschied das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg.

Im zugrunde liegenden Fall kündigte ein Unternehmen seinem Angestellten, einem 54-jährigen Gipser, wegen dessen häufiger krankheitsbedingter Abwesenheit. Dagegen klagte der Mann. Er wies darauf hin, dass aufgrund der gesundheitlich belastenden Arbeitsbedingungen in der Baubranche die Fehlzeiten mit zunehmendem Alter steigen würden. Vor diesem Hintergrund sah er eine unzulässige Altersdiskriminierung und berief sich auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), allgemein bekannt als „Antidiskriminierungsgesetz“.Dem folgten die Richter nicht. In ihrer Argumentation verwiesen sie dabei auf Krankenstands-Statistiken, welche die... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 27.10.2009
- 5 K 3864/08, 5 K 782/09 -

VG Karlsruhe: Bau eines weiteren Bordells in Gewerbegebiet unzulässig

Bordellbetriebe bestimmen Gebietscharakter ungleich stärker als andere gewerbliche Nutzungen

Sofern der Bau eines Bordells oder die bordellartige Nutzung nach Anzahl, Lage und Umfang der Eigenart eines Baugebiets (hier Gewerbegebiet) widerspricht, ist eine baurechtliche Nutzungsuntersagung zulässig und eine Baugenehmigung muss nicht erteilt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschieden.

In dem einen Klageverfahren strebte der Eigentümer eines Grundstücks die Erteilung einer Baugenehmigung für die Erweiterung eines vorhandenen Bordellbetriebs an. In dem zweiten Klageverfahren wandte sich ein Betreiber gegen eine von der beklagten Stadt Heidelberg erlassene baurechtliche Nutzungsuntersagung. Das Verwaltungsgericht hat beide Klagen abgewiesen.Die Kläger... Lesen Sie mehr

Landgericht Koblenz, Urteil vom 24.01.2006
- 10 O 176/04 -

Piercing-Studio muss ausführlich über Risiken aufklären

Unterschriebene Einverständniserklärung ohne vorherige ordnungsgemäße Aufklärung unwirksam

Ein Piercer muss seine Kunden vor dem Eingriff ausführlich über die Risiken des Piercings aufklären. Sonst ist die schriftlich erteilte Einwilligung des Kunden unwirksam, und der Piercer haftet für etwaige Folgeschäden. Dies entschied das Landgericht Koblenz.

Im zugrunde liegenden Fall wollte eine Frau ein Brustwarzen-Piercing vornehmen lassen. Nach dem Gespräch mit dem Betreiber eines Piercing-Studios entschied sich die Frau für ein Piercing noch am selben Tag. Dafür musste sie eine Einverständniserklärung unterschreiben, die auch darauf hinwies, dass ein Piercing unter Umständen zu gesundheitlichen Schäden führen könne. Außerdem enthielt... Lesen Sie mehr

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Bundesfinanzhof, Urteil vom 15.10.2009
- XI R 52/06 -

BFH: Leistungen im Rahmen einer "Mailing-Aktionen" unterliegen dem Regelsteuersatz

Einzelnen Leistungen einer Serienbriefaktion sind als einheitliche Leistung anzusehen

Leistungen, die im Zusammenhang mit einer so genannten Mailing-Aktion erbracht werden, sind Bestandteil einer einheitlichen Leistung und unterliegen insgesamt dem Regelsteuersatz. Dies entschied der Bundesfinanzhof.

In dem vom Bundesfinanzhof zu entscheidenden Fall war die umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen streitig, die im Zusammenhang mit der Planung, Herstellung und Distribution von Serienbriefen an potentielle Spender zum Zwecke der Information und des Spendensammelns (so genanntes Mailing) standen. Die Klägerin, eine im Inland ansässige GmbH, erbrachte diese Leistungen an gemeinnützige... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Karlsruhe, Gerichtsbescheid vom 09.12.2009
- S 1 SO 3522/09 -

Kein ernährungsbedingter Mehrbedarf für "Mittelmeerdiät" bei koronarer Herzerkrankung

Mehrbedarf für spezielle Ernährung in Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge nicht vorgesehen

Einem Patienten, dem wegen einer koronarer Herzerkrankung vom Arzt eine "Mittelmeerdiät" verordnet wurde, hat keinen Anspruch auf Mehraufwandszahlung durch das Sozialamt aufgrund dieser kostenaufwändigeren besonderen Ernährungsform. Dies hat das Sozialgericht Karlsruhe entschieden.

Der Kläger wurde nach einem Herzinfarkt bei koronarer Herzerkrankung mit einer Stent-Einlage versorgt. Sein behandelnder Arzt bescheinigte ihm deswegen die Notwendigkeit einer „Mittelmeerdiät“ als besonderer Ernährungsform. Außerdem leidet der Kläger an einer Hyperlipidämie und einer Hyperurikämie.Das beklagte Sozialamt lehnte es ab, dem Kläger hierfür einen Mehrbedarf... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 16.10.2009
- S 6 R 407/08  -

SG Frankfurt: Erwerbsminderungsrente auch bei Teilzeitbeschäftigung möglich

Bei krankheitsbedingter Teilzeitbeschäftigung besteht jedoch nur Anspruch wegen teilweiser Erwerbsminderung

Wer wegen Krankheit weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann, hat einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung auch dann, wenn er zuletzt nur als Teilzeitkraft beschäftigt war. Dies hat das Sozialgericht Frankfurt am Main entschieden.

Der Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung kann nicht mit der Begründung abgelehnt werden, dass ein Versicherter nur in Teilzeit beschäftigt war und in diesem reduzierten Umfang immer noch leistungsfähig sei. Vielmehr besteht nach dem Gesetz ein Rentenanspruch bei weniger als sechs Stunden täglichem Leistungsvermögen unabhängig davon, ob der Versicherte in Voll- oder Teilzeit gearbeitet hat.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 13.03.2009
- 132 C 11208/08  -

Dachlawinen – Nicht immer muss Hausbesitzer haften

Hauseigentümer muss nur bei entsprechender Wetterlage auf erhöhte Dachlawinengefahr gesondert hinweisen

Grundsätzlich muss sich jedermann selbst vor Dachlawinen schützen. Sind Schneefanggitter montiert, ist ein Eigentümer seiner Verkehrssicherungspflicht in der Regel nachgekommen. Weitere Schutzmaßnahmen sind nur erforderlich bei Vorliegen besonderer Umstände. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall parkte ein Autobesitzer seinen PKW im Winter in München auf einem öffentlichen Parkstreifen vor einem Haus. Ein Eiszapfen löste sich und traf das rechte vordere Eck des Daches. Dabei entstand ein Schaden von 2.216,- Euro. Diesen Schaden wollte er vom Hausbesitzer erstattet bekommen.Dieser weigerte sich jedoch. Sein Haus sei mit Schneefanggitter... Lesen Sie mehr




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