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Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.07.2023
- VIII ZR 201/22 -
BGH: Verkäufer eines Gebrauchtwagens muss nicht über kurze Besitzzeit aufklären
Keine arglistige Täuschung bei Angabe der Unfallfreiheit während des Besitzes
Der Verkäufer eines Gebrauchtwagens muss dem Käufer nicht darüber aufklären, dass er nur für kurze Zeit im Besitz des Fahrzeugs war. Gibt der Verkäufer an, dass das Fahrzeug während der Besitzzeit keinen Unfall erlitten hat, liegt darin keine arglistige Täuschung. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2018 kam es in Hessen zu einem Verkauf eines gebrauchten Fahrzeugs zum Preis von 4.500 €. Dabei wurde ein Haftungsausschluss vereinbart. Zudem gab der Verkäufer an, dass das Fahrzeug während seiner Besitzzeit keinen Unfallschaden erlitten habe. Tatsächlich hatte der Verkäufer das Fahrzeug nur wenige Tage zuvor selbst gekauft. Nachdem der Käufer davon erfuhr, warf er den Verkäufer eine
Amtsgericht und Landgericht bejahen Anspruch auf Kaufpreiszahlung
Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht Wiesbaden bejahten den Anspruch auf Kaufpreiszahlung. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Revision des Käufers.
Bundesgerichtshof verneint Aufklärungspflicht hinsichtlich kurzer Besitzzeit
Der Bundesgerichtshof verneinte eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.09.2023
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Wiesbaden, Urteil vom 08.04.2021
[Aktenzeichen: 91 C 2330/20 (37)] - Landgericht Wiesbaden, Urteil vom 28.07.2022
[Aktenzeichen: 1 S 14/21]
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Dokument-Nr. 33234
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