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alle Urteile, veröffentlicht am 13.01.2009

Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, Urteil vom 13.01.2009
- 5 LB 312/08 -

Klage einer zwangsteilzeitbeschäftigten Lehrkraft auf rückwirkende Besoldung nur teilweise erfolgreich

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat auf die Berufung der Landesschulbehörde Lüneburg ein stattgebendes Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg geändert und die Klage einer Lehrerin auf Rücknahme der Teilzeitbeschäftigungsverfügung ab dem Zeitpunkt ihrer Einstellung und auf besoldungsrechtliche Gleichstellung mit einer vollzeitbeschäftigten Lehrkraft teilweise abgewiesen.

Die Rechtsvorgängerin der Landesschulbehörde hatte die Klägerin Anfang 1999 in den niedersächsischen Schuldienst eingestellt und zugleich für die Dauer von vier Jahren eine Teilzeitbeschäftigung festgesetzt. Während ihrer Teilzeitbeschäftigung beantragte die Klägerin Mitte des Jahres 2000 die rückwirkende Aufhebung der Teilzeitfestsetzung und ihre rückwirkende besoldungs- und versorgungsrechtliche Gleichstellung mit einer vollzeitbeschäftigten Lehrkraft. Dies lehnte die Landesschulbehörde unter Berufung auf die zwischenzeitlich eingetretene Bestandskraft der Teilzeitbeschäftigungsverfügung von Anfang 1999 ab. Ab August 2001 wurde die Klägerin vollzeitbeschäftigt.... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht München, Urteil vom 24.01.2008
- 223 C 30398/07 -

Wohnungseigentümergemeinschaft muss in ihrer Gesamtheit verklagt werden

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist rechts- und parteifähig und muss in ihrer Gesamtheit verklagt werden. Es reicht nicht, nur einen Teil in Anspruch zu nehmen, auch wenn dieser faktisch auf Grund der Stimmenmehrheit in der Lage wäre, einen Beschluss in der Eigentümerversammlung durchzusetzen. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.

Zwischen den Eigentümern zweier Wohnhäuser kam es zum Streit über zwei direkt an der Grundstücksgrenze stehenden Fichten, deren Äste und Zweige vom Grundstück des einen Grundstücks auf das der späteren Klägerinnen hinüberragten. Die späteren Klägerinnen behaupteten, von den Bäumen würden erhebliche Beeinträchtigungen und Gefährdungen für ihr Anwesen ausgehen. Der Nadelfall und die... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.12.2008
- 2 A 10327/08.OVG -

Irreführende Schleichwerbung bei Sat. 1-Show "Jetzt geht's um die Eier!"

Die in der von Sat. 1 im April 2006 ausgestrahlten Sendung "Jetzt geht’s um die Eier! Die große Promi-Oster-Show" gezeigte Werbung der Firma L. durfte von der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz als irreführende Schleichwerbung beanstandet werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Im April 2006 strahlte Sat. 1 die Sendung "Jetzt geht’s um die Eier! Die große Promi-Oster-Show" aus, in der Prominente in einem Kochwettbewerb sowie in Geschicklichkeitsspielen gegeneinander antraten. Die Organisation und Durchführung der Veranstaltung übertrug Sat. 1 der PS Event GmbH, vertreten durch die Veranstaltungs und Vermarktungs GmbH (MMP). Nach einem mit der MMP geschlossenen... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 14.11.2006
- 9 U 115/06 -

Autofahrer müssen ohne Anlass kein Fernlicht auf dunkler Landstraße einschalten

Nur bei unklarer Situation muss zur Aufklärung der Situation kurzzeitig die Lichthupe eingeschaltet werden

Autofahrer müssen auf Landstraßen bei Dunkelheit kein Fernlicht einschalten. Sie müssen auch nicht damit rechnen, dass plötzlich Fußgänger von der Seite in die Fahrbahn laufen. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hervor.

Im zugrunde liegenden Fall überquerte eine Frau (Klägerin) an einem Januarabend bei Dunkelheit eine Landstraße, um zu ihrem am Straßenrand abgestellten Auto zu gelangen. Kurz vor Erreichen ihres Auto wurde sie vom Fahrzeug des Beklagten erfasst, der mit Abblend-, aber nicht mit Fernlicht fuhr. Sie erlitt mehrere Frakturen, eine Hirnblutungen eine Lungenverletzung und verlor ihren Geruchs-... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Leipzig, Urteil vom 19.02.2003
- 9 C 12621/02 -

Fristlose Kündigung bei häufigen Störungen im Mobilfunknetz

Kündigung aus wichtigem Grund

Wenn über einen längeren Zeitraum wiederholt nicht behebbare Störungen auftreten, die dem Kunden das Telefonieren und den Versand von SMS-Nachrichten unmöglich machen, stellt dies einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung des Mobilfunkvertrages dar. Dies hat das Amtsgericht Leipzig entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Mobilfunkkunde seinen Vertrag fristlos gekündigt. In dem von ihm genutzten Netz kam es immer wieder zu Störungen in für ihn manchmal auch schwierigen Situationen. So konnte er bei einer Autopanne nicht über das Handy Hilfe holen. Zeitweise konnte er sich gar nicht mehr in das Netz einloggen oder den SMS-Service nutzen.Das Amtsgericht... Lesen Sie mehr

Landgericht München II, Urteil vom 03.11.2003
- 5 O 5454/03 -

Fußball in Nachbars Garten

Ball darf nicht einfach selbst zurück geholt werden

Wenn der Fußball im Garten des Nachbarn landet, darf man ihn nicht einfach eigenmächtig zurückholen. Der Nachbar darf den Ball aber auch nicht behalten und muss ihn herausgeben, wie ein Urteil des Landgerichts München II zeigt.

Im zugrunde liegenden Fall spielte ein Junge auf dem Grundstück der Eltern Fußball. Der Nachbarin missfiel dies, weil der Junge schon zweimal den Ball auf ihr Grundstück geschossen hatte. Beim ersten Mal holte er sich den Ball schnell selbst wieder zurück. Beim zweiten Mal war die Frau schneller. Sie behielt einfach den Ball und verlangte vor Gericht, dass das Fußballspielen unterlassen wird.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Kenzingen, Urteil vom 29.01.2008
- 1 C 169/07 -

Rückwärts Ausparken: Straßenverkehrsordnung gilt auch auf Parkplätzen

Besondere Aufmerksamkeit beim rückwärtigem Ausparken

Gerade beim Rückwärtsausparken aus einer Parkbucht muss ein Autofahrer besonders aufmerksam und stets bremsbereit sein. Kommt es zu einem Unfall, trifft ihn sonst unter Umständen die Hauptschuld. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Kenzingen im Breisgau hervor.

Eine Autofahrerin (spätere Klägerin) stellte ihr Fahrzeug auf einem Privatparkplatz ab. Dieser ist so eingerichtet, dass sich die gegenüberliegenden Parkbuchten im rechten Winkel zur Fahrstraße in mehreren Reihen befinden. Eine andere Frau (Beklagte) hatte ihren Pkw auf der gegenüberliegenden Seite der Parkstraße abgestellt. Beide Fahrzeuge standen etwas um eine Parkbucht seitlich versetzt,... Lesen Sie mehr




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