Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 15.01.2019
- 7 U 38/18 -
Bei Einhaltung des Sichtfahrgebots anderer Verkehrsteilnehmer besteht für in der Dunkelheit innerorts geparkte Fahrzeuge keine erhöhte Beleuchtungspflicht
Fahrzeughalter muss für keine Sichtbarkeit bei überhöhter Geschwindigkeit sorgen
Ist ein innerorts am rechten Fahrbahnrand abgestelltes Fahrzeug bei Einhaltung des Sichtfahrgebots erkennbar, so besteht für den Fahrzeughalter nicht die erhöhte Beleuchtungspflicht aus § 17 Abs. 4 Satz 2 StVO. Der Fahrzeughalter muss nicht dafür Sorge tragen, dass ein Fahrzeug auch bei überhöhter Geschwindigkeit erkennbar ist. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Abend im September 2018 stieß innerhalb eines Ortes eine Autofahrerin mit der rechten Frontseite gegen den linken Heckbereich eines am rechten Fahrbahnrand geparkten Expeditionsfahrzeugs. Sie gab an, dass Fahrzeug in der
Landgericht bestätigt Haftungsquote der Haftpflichtversicherung
Das Landgericht Hagen bestätigte die Haftungsquote der Haftpflichtversicherung. Zwar habe die Beklagte gegen das Gebot des Fahrens auf Sicht verstoßen, jedoch sei dem Kläger anzulasten, dass sein Fahrzeug nicht mit einer Lichtquelle versehen war und damit ein Verstoß gegen § 17 Abs. 4 Satz 2 StVO vorliege. Zudem war das Fahrzeug nicht mit zwei roten Rückstrahlern versehen, so dass ebenfalls ein Verstoß gegen § 53 Abs. 1 StVZO vorliege. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Berufung des Klägers.
Oberlandesgericht bejaht Haftungsverteilung von 60 % zu 40 % zu Lasten der Beklagten
Das Oberlandesgericht Hamm entschied zum Teil zu Gunsten des Klägers. Er könne 60 % seines Schadens von den Beklagten ersetzt verlangen. Die Beklagte habe maßgeblich den Unfall dadurch verschuldet, dass sie gegen das
Kein Verstoß gegen erhöhte Beleuchtungspflicht
Dem Kläger sei dagegen nach Auffassung des Oberlandesgerichts kein Verstoß gegen die erhöhte Beleuchtungspflicht aus § 17 Abs. 4 Satz 2 StVO vorzuwerfen. Sein Fahrzeug sei bei Einhaltung des Sichtfahrgebots rechtzeitig erkennbar gewesen. Er habe keine Vorkehrungen dafür treffen müssen, dass das von ihm abgestellte Fahrzeug auch bei Nichteinhaltung des Sichtfahrgebots oder zulässigen Höchstgeschwindigkeit rechtzeitig zu erkennen ist. Ausreichend sei eine Erkennbarkeit für die Verkehrsteilnehmer herzustellen, die sich verkehrsgerecht verhalten.
Verstoß gegen einfache Beleuchtungspflicht wegen fehlender roter Rückstrahler
Die Mithaftung des Klägers in Höhe von 40 % ergebe sich nach Ansicht des Oberlandesgerichts daraus, dass sein Fahrzeug nicht über zwei rote
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.06.2020
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Hagen, Urteil vom 23.03.2018
[Aktenzeichen: 9 O 54/16]
- Linkabbieger muss bei Regen und Dunkelheit auf Straße mit erhöhtem Verkehrsaufkommen nicht mit unbeleuchtetem Fahrzeug rechnen
(Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 19.10.2017
[Aktenzeichen: 4 U 29/17]) - Kollision mit Sperrschranke: Fahrer haftet allein für Schaden
(Oberlandesgericht Thüringen, Beschluss vom 20.03.2009
[Aktenzeichen: 4 U 155/08])
Jahrgang: 2019, Seite: 331 NJW-Spezial 2019, 331
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 28820
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil28820
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.