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alle Urteile, veröffentlicht am 04.11.2008

Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 30.10.2008
- 13 K 403/08 -

Bolzplatz auf Kirchwiese ist rechtswidrig

Verstoß gegen Bebauungsplan

Der Bolzplatz auf der Kirchwiese in Bonn-Holzlar ist rechtswidrig und muss beseitigt werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln und gab damit einer Klage von Anwohnern gegen die Stadt Bonn statt.

Der durch das ungenehmigte Aufstellen von zwei Fußballtoren und die Errichtung eines Ballfangzaunes hergerichtete Bolzplatz auf der Kirchwiese in Bonn-Holzlar verstößt gegen den Bebauungsplan für dieses Gebiet, in dem die Kirchwiese als "Öffentliche Grünfläche - Dorfplatz" ausgewiesen ist. In der Begründung zur einer im Jahr 2002 erfolgten Änderung des Bebauungsplans wird dargelegt, dass die Nutzung dieser Fläche durch - für einen Bolzplatz typische - unorganisierte Gruppen schalltechnisch kritisch zu beurteilen ist. Ausdrücklich wurde schon damals in Lärmgutachten die Entfernung der Fußballtore empfohlen. Dennoch wurde der Platz in den vergangenen... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 30.10.2008
- 8 AZR 855/07 -

BAG: Befristeter Arbeitsvertrag aufgrund anstehender Betriebsschließung zulässig

Übertragung von Arbeiten auf neuen Betrieb ist kein Betriebsübergang

Die Übertragung bisher von der Bundeswehr durchgeführter militärischer Instandsetzungsarbeiten auf eine neu gegründete GmbH stellt keinen Betriebsübergang dar, wenn die bisherige Instandsetzungseinheit durch die Bundeswehr aufgelöst wird.

Der Kläger war bei der Bundeswehr bis zum 30. Juni 2006 als LKW-Mechaniker auf Grund von vier aufeinanderfolgenden befristeten Arbeitsverträgen im Regionalen Instandsetzungszentrum des Heeres in S tätig. Dieses war als selbständige militärische Einheit einer Division angegliedert. Nach dem Kabinettsbeschluss zur Umstrukturierung der Bundeswehr sollen die Instandsetzungsarbeiten in Zukunft von einer... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Dresden, Beschluss vom 22.10.2008
- S 20 AS 5022/08 ER -

Kürzung des Arbeitslosengeldes II in Wohngemeinschaften durch die Arge Dresden rechtswidrig

In WG ist Richtwert für Ein-Personen-Haushalt anzuwenden

Empfänger von Arbeitslosengeld II, die in einer Wohngemeinschaft leben, können sich erfolgreich gegen eine Kürzung ihrer Kosten der Unterkunft wehren. Die von der Arge Dresden angewendete Dienstanweisung steht im Widerspruch zur aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts. Das hat das Sozialgericht Dresden festgestellt.

Die 29 Jahre alte Antragstellerin bezieht Arbeitslosengeld II und lebt mit einem Bekannten in einer Wohngemeinschaft. Für die 72 m² große Wohnung fällt eine Warmmiete von 579 € an. Davon trägt die Antragstellerin die Hälfte (289,50 €). Die Arge Dresden übernahm nur 205,80 €. Dies sind 50 % des Richtwertes für einen Zwei-Personen-Haushalt in Dresden. Die Antragstellerin beantragte Eilrechtsschutz... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 30.10.2008
- 7 U 53/08 -

Amtshaftung: Land muss nach fehlerhaftem SEK-Einsatz Schmerzensgeld an Opfer zahlen

Verstoß gegen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Das Land Nordrhein-Westfalen muss einem 56-jährigen Mann 30.000,- Euro Schmerzensgeld sowie Schadensersatz in noch ungeklärter Höhe wegen eines rechtwidrigen Einsatzes von Elite-Polizisten zahlen. Bei Nachbarn kursierten Gerüchte über Waffenbesitz des Mannes, so dass die Kölner Polizei ein Sondereinsatzkommando schickte, das den Mann überwältigte.

Das Oberlandesgericht Köln hat die Berufungen beider Parteien gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bonn zurückgewiesen, das das Land Nordrhein Westfalen am 15.02.2008 zur Zahlung von 30.000,- Euro Schmerzensgeld an den Fliesenlegermeiser Josef Hoss verurteilt hatte. Weiter war erstinstanzlich festgestellt worden, dass das Land dem Grunde nach verpflichtet ist, die aufgrund... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Wiesbaden, Urteil vom 26.09.2008
- S 1 U 112/07, S 1 U 113/07 -

Kein Unfallversicherungsschutz bei Motivationsreisen (Incentive-Reisen)

Keine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung

Wer sich bei sog. „incentive“- Veranstaltungen (Motivationsreisen) verletzt, ist nicht gesetzlich unfallversichert. Das hat das Sozialgericht Wiesbaden in zwei Urteilen entschieden.

Geklagt hatten zwei Angestellte eines Beratungs- und Wirtschaftsunternehmens, die sich beim Canyoning in der Nähe der Buchenegger Wasserfälle an der Wirbelsäule bzw. am Auge verletzt hatten und die Anerkennung als Arbeitsunfall begehrten. Das Canyoning war Teil eines Rahmenprogramms eines Ausflugs, der als Dankeschön des Arbeitgebers für „tatkräftige“ Mitarbeit organisiert wurde.... Lesen Sie mehr

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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.10.2008
- 8 A 10809/08.OVG -

Deutscher Wein darf französische Bezeichnung Réserve/Grande Réserve führen

Ein deutscher Wein darf bei Einhaltung einer besonderen Qualität mit den französischen Begriffen „Réserve/Grande Réserve” oder der deutschen Angabe „Privat-Reserve” bezeichnet und in den Verkehr gebracht werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Ein Winzer aus der Pfalz möchte seine Weine mit den genannten Begriffen oder dem weiteren deutschen Begriff „Reserve” kennzeichnen. Bei der Herstellung der Weine legt er einen hauseigenen Qualitätsstandard zugrunde, der u.a. eine Ertragsbegrenzung, ein hohes Mostgewicht und eine mehrjährige Lagerdauer der Weine umfasst. Das beklagte Land hält die Bezeichnungen für unzulässig. Die Klage... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 04.11.2008
- 6 L 478/08 -

Bekannter Neonazi darf auf Demonstration nicht zugleich als Redner und Versammlungsleiter auftreten

Vollständiges Verbot der Versammlung wäre unverhältnismäßig

Das Verwaltungsgericht Aachen hat dem Antrag des Veranstalters, eines bekannten deutschen Neonazis, gegen das Verbot der geplanten Demonstration unter dem Motto "Gegen einseitige Vergangenheitsbewältigung! Gedenkt der deutschen Opfer!" unter Auflagen stattgegeben. So darf der Antragsteller, der die Versammlung angemeldet hat und veranstaltet, nicht selbst als Redner und als Versammlungsleiter auftreten.

Zur Begründung hat die Kammer ausgeführt: Wegen einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit habe der Polizeipräsident dem Antragsteller zu Recht verboten, als Redner und als Versammlungsleiter aufzutreten. Denn in diesem Fall käme es mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem Verstoß gegen § 130 Abs. 4 StGB - Verherrlichung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft.... Lesen Sie mehr