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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 03.08.2017
- 6 U 35/17 -
Irreführung der Verbraucher durch Bezeichnung eines kleinen Hörgeräteakustiker-Geschäfts als "Hörzentrum"
Verbraucher verbinden Begriff "Zentrum" mit gewisser Größe und Marktbedeutung
Nennt sich ein kleines Hörgeräteakustik-Geschäft "Hörzentrum", so liegt darin eine Irreführung der Verbraucher. Denn diese verbinden den Begriff "Zentrum" mit einer gewissen Größe und Marktbedeutung des so bezeichneten Geschäfts. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein kleines Hörgeräteakustik-Geschäft vor dem Landgericht Darmstadt im Jahr 2016 auf
Irreführung der Verbraucher durch Bezeichnung "Hörzentrum"
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Berufung des Geschäfts zurück. Eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.07.2019
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Darmstadt, Urteil vom 07.02.2017
[Aktenzeichen: 10 O 570/16]
Jahrgang: 2018, Seite: 197 GRUR-RR 2018, 197 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2017, Seite: 1437 MDR 2017, 1437 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2017, Seite: 1449 NJW-RR 2017, 1449
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Dokument-Nr. 27597
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