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Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 16.05.2023
- 11 LA 279/21 -
Langjährige Gewalttaten des Kindesvaters gegen Kindesmutter und Kindern begründet Anspruch auf Änderung des Familiennamens der Kinder
Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne von § 3 Abs. 1 NamÄndG
Mussten die Kinder über lange Jahre hinweg Gewalttatenten des Kindesvaters gegen die Kindesmutter und gegen sich selbst miterleben, kann dies einen Anspruch auf Änderung des Familiennamens der Kinder aus wichtigem Grund gemäß § 3 Abs. 1 NamÄndG begründen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach der Trennung der Eltern zweier minderjähriger
Rechtmäßigkeit der Änderung des Familiennamens der Kinder
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg ließ die Berufung nicht zu. Die Erlaubnis zur
Namensänderung aus Kindeswohlgründen
Die Namensänderung sei nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts im Hinblick auf das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.07.2023
Quelle: Oberverwaltungsgericht Lüneburg, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht Osnabrück, Urteil vom 30.07.2021
[Aktenzeichen: 6 A 256/19]
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Dokument-Nr. 33065
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