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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Rechtsgebiet „Namensrecht“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 09.05.2018
- XII ZB 47/17 -
BGH: Keine Anerkennung eines nach australischem Recht zulässigen Phantasienamens als Nachnamen des Kindes
Keine Anwendung von Art. 10 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB
Erhält ein in Australien geborenes Kind mit deutscher Staatsbürgerschaft einen nach australischem Recht zulässigen Phantasienamen als Nachnamen, so kann dieser nicht als Familienname in Deutschland anerkannt werden. Die Anwendung des Art. 10 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB ist ausgeschlossen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2013 kam in Australien ein Kind einer deutschen Mutter und einem australischen Vater zur Welt. Das Kind erhielt als Nachnamen einen Phantasienamen, der keinen Bezug zu einem Namen der Eltern enthielt. Die Wahl eines Phantasienamens war nach australischem Recht zulässig. Im Jahr 2015 beantragten die Eltern beim Standesamt Berlin-Schöneberg eine Bescheinigung zur Wirksamkeit der Namenswahl. Der Vater des Kindes änderte zudem seinen Nachnamen ebenfalls in den Phantasienamen um. Das Standesamt war sich in der Sache unsicher und legte den Fall daher dem Amtsgericht Berlin-Schöneberg vor.... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 07.03.2019
- V ZB 53/18 -
BGH zur Eintragung einer auf dem Transsexuellengesetz beruhenden Namensänderung in das Grundbuch
Ämter müssen neues Grundbuchblatt mit neuem Namen anlegen
Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, wie eine Namensänderung nach dem Transsexuellengesetz (TSG) in das Grundbuch einzutragen ist.
Die Beteiligte des zugrunde liegenden Verfahrens war mit ihren damaligen männlichen Vornamen im Grundbuch als Eigentümer eines Teileigentumsrechts eingetragen. Sie beantragte beim Grundbuchamt Namensberichtigung. Hierzu legte sie den Beschluss eines Amtsgerichts vor, wonach sie als dem weiblichen Geschlecht zugehörig anzusehen ist und künftig den angegebenen weiblichen Vornamen trägt.... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 08.05.2018
- II ZB 7/17 -
BGH: Partnerschaft von Rechtsanwälten darf auch bei Ausscheiden des promovierten Partners Doktortitel im Firmennamen beibehalten
Kein Vorliegen einer Irreführung der Öffentlichkeit
Eine Partnerschaft von Rechtsanwälten ist auch dann noch befugt, im Firmennamen einen Doktortitel zu verwenden, wenn der einzig promovierte Partner bereits ausgeschieden ist, mit der Fortführung des Firmennamens aber einverstanden ist. Darin liegt keine Irreführung der Öffentlichkeit. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall trug eine Partnerschaft von Rechtsanwälten den Namen "Rechtsanwälte Dr. H. & Partner". Zwar war der namensgebende Partner Dr. H. bereits im Jahr 2005 ausgeschieden, er war aber mit der Fortführung des Firmennamens einverstanden. Im Juli 2016 sollte der Firmenname in "Rechtsanwälte Dr. H. & Partner mbB" geändert werden. Das Registergericht, das Amtsgericht... Lesen Sie mehr
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Finanzgericht Münster, Urteil vom 12.02.2019
- 2 K 750/17 E -
Prozess für Umgangs- und Namensrecht eines Kindes führt nicht zu außergewöhnlichen Belastungen
Abzug der Anwaltskosten als außergewöhnliche Belastungen nur bei Gefährdung der materiellen Lebensgrundlagen möglich
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass Anwaltskosten, die im Zusammenhang mit der Beurkundung des Nachnamens eines minderjährigen Kindes sowie mit dem Umgangsrecht für dieses Kind entstehen, nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls ist Mutter eines 2010 geborenen Sohnes, der im Streitjahr 2014 noch bei ihr gelebt hatte. Mit dem Kindesvater, einem Niederländer, führte sie rechtliche Auseinandersetzungen in Bezug auf den Sohn. Hierbei ging es zum einen um die vom Vater in den Niederlanden vorgenommene standesamtliche Beurkundung des Nachnamens des Sohnes, die nach Auffassung... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 14.11.2018
- XII ZB 292/15 -
Private Namensänderungserklärung nach englischem Recht mit frei gewählter deutschsprachiger Adelsbezeichnung muss nach deutschem Recht nicht anerkannt werden
Annahme frei gewählter deutschsprachiger Adelsbezeichnung mit deutscher öffentlicher Ordnung unvereinbar
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der von einer deutsch-britischen Doppelstaatlerin durch eine private Namensänderungserklärung nach englischem Recht ("deed poll") einseitig bestimmte Familienname auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur unionsrechtlichen Personenfreizügigkeit nicht als rechtlich verbindlicher Name nach deutschem Recht anerkannt werden kann, wenn er frei gewählte deutschsprachige Adelsbezeichnungen enthält.
Die Antragstellerin des zugrunde liegenden Falls wurde im Jahr 1983 in Deutschland geboren. Ihre Geburt wurde beim zuständigen Standesamt unter dem Namen "Silke Nicole Vo." registriert. Im März 2011 erwarb die seit 1999 im Vereinigten Königreich lebende Antragstellerin zusätzlich zu ihrer deutschen auch die britische Staatsangehörigkeit. Im Dezember 2011 gab sie während eines Auslandsaufenthalts... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 25.10.2018
- 20 W 153/18 und 20 W 154/18 -
Neuer Lebensgefährte kann bei verschwiegener tatsächlich bestehender Ehe nicht wirksam Vaterschaft anerkennen
Kinder können bei fortbestehender Ehe nicht Familiennamen des neuen Lebenspartners tragen
Eine bestehende Ehe entfaltet bis zum Zeitpunkt einer rechtskräftigen Vaterschaftsanfechtung eine "Sperrwirkung" gegenüber einer Anerkennungserklärung. Die Kinder können bei einer fortbestehenden Ehe deshalb nicht den Familiennamen des Lebenspartners tragen. Als Familienname kommt allein der Name der Mutter oder aber ihres Ehemanns als rechtlicher Vater in Betracht. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
Die Beteiligten des zugrunde liegenden Verfahrens stritten über die Berichtigung von Vor- und Familiennamen der 2003 bzw. 2005 in Offenbach am Main geborenen Kinder im Geburtsregister. Die ursprünglich aus Marokko stammende Mutter war bei den Geburten der Kinder bereits deutsche Staatsangehörige. Sie gab bei den Geburten jeweils wahrheitswidrig an, nicht verheiratet zu sein. Tatsächlich... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss vom 30.07.2018
- 10 UF 838/18 -
Uneinigkeit bei der Namensvergabe: Namensbestimmungsrecht für das Kind kann auf einen Elternteil übertragen werden
Bei Namensvergabe ist in erster Linie dem Kindeswohl Rechnung zu tragen
Können sich Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht einigen, welchen Vor- bzw. Nachnamen das Kind künftig tragen soll, so kann das Namensbestimmungsrecht auf einen Elternteil übertragen werden. Dies entschied das Oberlandesgericht Nürnberg und bestätigte damit eine Entscheidung des Amtsgerichts Regensburg, wonach dabei in erster Linie dem Kindeswohl Rechnung zu tragen ist, aber auch Belange der Eltern mit zu berücksichtigen sind.
Im zugrunde liegenden Streitfall konnten sich die Eltern des betroffenen Kindes, welche keinen gemeinsamen Ehenamen bestimmt haben, nicht darauf einigen, welchen zweiten Vornamen und welchen Nachnamen das Kind künftig haben soll. Lediglich im Hinblick auf den ersten Vornamen bestand zwischen den Eltern Einigkeit. Die Eltern, welche sich noch vor der Geburt des Kindes getrennt hatten,... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 09.11.2016
- XII ZB 298/15 -
BGH: Kein Recht eines Elternteils auf Alleinentscheidungsbefugnis zur Namensänderung bei unzulässiger Namensänderung für Kind
Familiengericht hat Erforderlichkeit der Namensänderung zum Zwecke des Kindeswohls zu prüfen
Die Änderung des Familiennamens eines Kindes gemäß § 3 des Namensänderungsgesetzes (NamÄndG) setzt voraus, dass dies aus Gründen des Kindeswohls erforderlich ist. Dieses Erfordernis muss das Familiengericht prüfen, wenn ein Elternteil die Alleinentscheidungsbefugnis zur Namensänderung beantragt. Ergibt die Prüfung, dass die Namensänderung nicht für das Kindeswohl erforderlich ist, so darf die Entscheidungsbefugnis nicht auf ein Elternteil übertragen werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein nicht verheiratetes Paar wurde im Jahr 2007 Eltern eines Sohns. Das Kind erhielt nach der Geburt mit Zustimmung der Mutter den Nachnamen des Vaters. Nachdem sich das Paar trennte, wollte die Mutter dem Kind ihren Nachnamen geben. Da sich der Vater weigerte dem zuzustimmen, beantragte die Mutter vor dem Amtsgericht Meppen die Ersetzung... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 17.10.2017
- 1 BvR 747/17 -
Verfassungsbeschwerde gegen Versagung des Namens- und Personenstandswechsels nach dem Transsexuellengesetz erfolglos
Erfordernis zweier Gutachten für Namens- und Personenstandswechsels nicht zu beanstanden
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Änderung des Vornamens und des Personenstands nach dem Transsexuellengesetz (TSG) nicht zur Entscheidung angenommen. Die beschwerdeführende Person hatte vorgetragen, dass es verfassungswidrig sei, dass § 4 Abs. 3 Satz 1 TSG die Einholung von zwei Sachverständigengutachten verlange.
Die beschwerdeführende Person des zugrunde liegenden Verfahrens stellte auf Grundlage des Transsexuellengesetzes (TSG) einen Antrag auf Änderung des Vornamens (§ 1 TSG) und auf Feststellung der weiblichen Geschlechtszugehörigkeit (§ 8 TSG). Dabei trug sie vor, dass ihren Anträgen aufgrund der Verfassungswidrigkeit der zugrunde liegenden Vorschrift des § 4 Abs. 3 Satz 1 TSG auch ohne... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 28.08.2009
- 20 W 87/09 -
Annahme des früheren Geburtsnamens oder geführten Namens durch geschiedenen oder verwitweten Ehegatten ist nicht widerruflich
Ehegatte ist an Namenswahl gebunden
Nimmt ein geschiedener oder verwitweter Ehegatte gemäß § 1355 Abs. 5 Satz 2 BGB seinen früheren Geburtsnamen oder früher geführten Namen wieder an, so ist dies nicht widerruflich. Der Ehegatte ist daher an die Namenswahl gebunden. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine 88-jährige Witwe erklärte im Februar 2007 gegenüber dem zuständigen Standesamt, dass sie ihre früheren Geburtsnamen als Familiennahmen annehmen wolle. Hintergrund dessen war, dass sie die Kinder ihres verstorbenen Bruders adoptieren wollte. Nachdem die Adoption jedoch scheiterte, wollte die Witwe wieder zu ihrem früheren Ehenamen zurück... Lesen Sie mehr
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