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Landgericht München I, Urteil vom 15.10.2012
- 1 S 26801/11 -
Mietminderung und Kündigung aufgrund Schimmelbefalls in vermieteter Eigentumswohnung: Wohnungseigentümer steht gegenüber Verwalter Schadenersatzanspruch wegen unterlassener Feststellung zur Ursache des Schimmelbefalls zu
Recht zur Mietminderung von 20 % sowie zur außerordentlichen Kündigung bei Auftreten von Schimmel
Geht der Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage der Ursache eines Schimmelbefalls in einer vermieteten Eigentumswohnung nicht nach, woraufhin der Mieter der Wohnung seine Miete um 20 % mindert und den Mietvertrag fristlos kündigt, so steht dem Wohnungseigentümer ein Schadenersatzanspruch gegenüber dem Verwalter zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts München I hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer vermieteten Eigentumswohnung trat ab Mai 2007 im Bereich des Dachflächenfensters
Schadenersatzanspruch wegen Pflichtverletzung des Verwalters bestand
Das Landgericht München I entschied ebenfalls zu Gunsten der Wohnungseigentümerin. Ihr habe gegen den Verwalter ein Anspruch auf Schadenersatz nach § 280 Abs. 1 BGB zugestanden. Dieser sei nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG dazu verpflichtet gewesen, die für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Dies habe der Verwalter aber unterlassen. Zwar habe der Verwalter den Schaden besichtigt, er habe aber angesichts seines fehlenden Fachwissens einen Sachverständigen hinzuziehen müssen, um der Ursache des Schimmels auf den Grund zu gehen.
Schadensersatz in Höhe der Mietminderung
Der Wohnungseigentümerin habe nach Auffassung des Landgerichts zunächst ein Schadenersatz in Höhe der erfolgten
Mietminderung von 20 % gerechtfertigt
Das Landgericht hielt die
Schadenersatz in Höhe der entgangenen Miete durch die fristlose Kündigung
Da, nach Ansicht des Landgerichts, die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.10.2014
Quelle: Landgericht München I, ra-online (zt/WuM 2013, 370/rb)
- Amtsgericht Augsburg, Urteil vom 10.11.2011
[Aktenzeichen: 31 C 1438/09]
- Schimmelbildung in Mietwohnung rechtfertigt keine fristlose Kündigung durch Mieter
(Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 06.06.2013
[Aktenzeichen: I-10 U 26/13]) - Gegen WEG-Verwalter kann behördliche Instandsetzungsanordnung wegen Schimmelbefalls einer vermieteten Eigentumswohnung ergehen
(Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 19.11.2018
[Aktenzeichen: 16 K 7977/16]) - BGH: Kenntnis der Wohnungseigentümer über mögliche Mängel am Gemeinschaftseigentum entbindet Verwalter nicht von Pflicht zur Prüfung von Mängeln
(Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21.11.2019
[Aktenzeichen: V ZR 101/19])
Jahrgang: 2013, Seite: 370 WuM 2013, 370
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Dokument-Nr. 19062
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