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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Feuchtigkeit“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 24.11.2020
- 1 OWi 2 Ss Rs 107/20 -

Feuchtigkeit der Fahrbahn genügt nicht zur Annahme von "schlechten Wetterverhältnissen" gemäß Nr. 8.1 BKatV

Aquaplaning, Starkregen mit Sichtbehinderung und Lichtreflexen, erheblicher Schneefall stellen "schlechte Wetterverhältnisse" dar

Allein eine feuchte Fahrbahn begründet keine "schlechten Wetterverhältnisse" gemäß Nr. 8.1 BKatV. Solche liegen vielmehr zum Beispiel bei Aquaplaning, Starkregen mit Sichtbehinderung und Lichtreflexen oder erheblichem Schneefall vor. Dies hat das Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer Nacht im Oktober 2018 rutschte ein Motorradfahrer mit seinem Fahrzeug bei feuchter Fahrbahn weg und prallte gegen ein am Straßenrand stehendes Schild, das dadurch beschädigt wurde. Das Amtsgericht Pirmasens hat den Betroffenen deswegen wegen Fahrens mit nicht angepasster Geschwindigkeit bei schlechten Wetterverhältnissen (Nr. 8.1 BKatV), wodurch es zu einem Unfall verbunden mit einer Sachbeschädigung kam, zu einer Geldstrafe von 145 EUR verurteilt. Dagegen richtete sich die Rechtsbeschwerde des Betroffenen.Das Oberlandesgericht Zweibrücken entschied zu Gunsten des Betroffen.... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 10.10.2019
- V ZR 4/19 -

BGH: Muffiger bzw. modrig-feuchter Geruch im Haus aufgrund Feuchtigkeit im Keller stellt Sachmangel dar

Käufer kann Gewähr­leistungs­rechte geltend machen

Bei Häusern, die zu einer Zeit errichtet wurden, als Kellerabdichtungen noch nicht üblich waren, begründet nicht jede Feuchtigkeit im Keller einen Sachmangel. Kommt es zu einem muffigen bzw. modrig-feuchten Geruch im Haus aufgrund der Kellerfeuchtigkeit, so liegt ein Sachmangel vor. Der Käufer kann dann Gewähr­leistungs­rechte geltend machen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Kauf eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks im März 2015 stellten die Käufer Feuchtigkeit an den Kellerwänden fest. Dadurch sei es nach Regenfällen zu einem muffigen bzw. modrig-feuchten Geruch im Haus gekommen. Das Haus wurde im Jahr 1914 errichtet. Die Käufer sahen in der Kellerfeuchtigkeit einen Sachmangel und machten... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.05.2018
- V ZR 203/17 -

Feuchtig­keits­schäden in einem in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilten Altbau sind sanierungspflichtig

Bei gravierenden baulichen Mängeln des Gemein­schafts­eigentums ist sofortige Instandsetzung zwingend erforderlich

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Wohnungs- und Teileigentümer dazu verpflichtet sind, Feuchtig­keits­schäden im Bereich des gemeinschaftlichen Eigentums sanieren zu lassen.

Die Parteien bilden eine Wohnungs- und Teileigentümergemeinschaft. Das im Jahr 1890 errichtete Gebäude wurde im Jahr 1986 in zwölf Wohnungen und drei Teileigentumseinheiten aufgeteilt. Die Kläger sind die Eigentümer der drei Teileigentumseinheiten, die sich im Souterrain des Gebäudes befinden; sie werden in der Teilungserklärung als "Laden" bzw. "Büro" bezeichnet und derzeit als Naturheilpraxis,... Lesen Sie mehr

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Landgericht Berlin, Urteil vom 14.06.2001
- 67 S 475/00 -

Berücksichtigung des Nutzungszwecks neben dem Flächenanteil eines Raums bei Berechnung einer Mietminderung wegen Feuchtigkeit

Mietminderung von 10 % aufgrund feuchten Kellers mit Flächenanteil von 27 % an der gesamten Nutzfläche

Bei der Berechnung einer Mietminderung wegen Feuchtigkeit in einem Raum ist neben dem Flächenanteil auch der Nutzungszweck zu berücksichtigen. Ein feuchter Keller rechtfertigt trotz dessen, dass er 27 % der gesamten Nutzfläche einnimmt, angesichts seines Nutzungszwecks eine Mietminderung von nur 10 %. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund von Feuchtigkeit im Keller eines angemieteten Hauses in dem Zeitraum von Juli 1988 bis Januar 2000 beanspruchten die Mieter eine Mietminderung. Das Amtsgericht erachtete aufgrund dessen, dass der Keller 27 % der gesamten Nutzfläche des Grundstücks einnahm, eine Mietminderung von 25 % für angemessen. Dies hielt der Vermieter jedoch... Lesen Sie mehr

Landgericht Coburg, Urteil vom 09.12.2015
- 12 O 88/15 -

LG Coburg zur Verjährung von Beseitigungs- und Unterlassungs­ansprüchen

Nach Verjährungseintritt ist Klage auf Kosten der Klägerpartei abzuweisen

Macht ein Berechtigter seine Ansprüche nicht rechtzeitig geltend, tritt Verjährung ein. Auch wenn die Klage zu einem früheren Zeitpunkt hätte erfolgreich sein können, ist sie nach Verjährungseintritt auf Kosten der Klagepartei abzuweisen, wenn sich die Gegenseite hierauf beruft. Das Landgericht Coburg hat daher die Klage eines Grundstücks­eigentümers gegen seine Nachbarn auf Beseitigung bestehender und Unterlassung künftiger Feuchtigkeits­einwirkungen auf seine an der Grundstücksgrenze errichtete Garage abgewiesen, da die Ansprüche bereits verjährt waren.

Im zugrunde liegenden Fall stritten Nachbarn bereits vor einigen Jahren um Putzabplatzungen, Feuchtigkeitserscheinungen u. a. an der Garage des Klägers. Dieser hatte die Garage 1993 unmittelbar an der Grenze zum Grundstück der Beklagten errichten lassen, welche ihrerseits 1998 einen Carport ebenfalls an der Grundstücksgrenze errichteten, u. a. für die Lagerung von Holz. Weil schon 2003... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Wedding, Beschluss vom 09.08.2016
- 4 C 123/16 -

Keine Mietminderung wegen eines nur "soweit verfügbar" mitvermieteten feuchten Kellers

Keine Verfügbarkeit des Kellers bei Mietmangel

Wird ein Keller nach dem Mietvertrag nur "soweit verfügbar" mitvermietet, so kann der Mieter keine Mietminderung geltend machen, wenn der Keller feucht ist. Denn in diesem Fall ist der Keller nicht verfügbar. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Wedding entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wollte die Mieterin einer Wohnung ihre Miete um 5 % mindern, da der ihr zugewiesene Keller nach ihrer Behauptung feucht sei. Der Vermieter erkannte das Minderungsrecht nicht an, so dass der Fall vor Gericht kam.Das Amtsgericht Berlin-Wedding entschied gegen die Mieterin. Ihr habe wegen des feuchten Kellers kein Recht zur Mietminderung... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 05.04.2016
- 63 S 273/15 -

Fehlender Balkon an denkmalgeschütztem Altbau ist als wohnwertmindernd im Rahmen des Berliner Mietspiegels 2015 zu werten

Keine Wohnwerterhöhung aufgrund Vorhandeneins eines rückkanalfähigen Breitband­kabel­anschlusses

Fehlt ein Balkon, so ist dies im Rahmen des Berliner Mietspiegels 2015 als wohnwertmindernd zu berücksichtigen. Dies gilt grundsätzlich auch bei einem denkmalgeschütztem Gebäude. Allein das Vorhandensein eines rückkanalfähigen Breitband­kabel­anschlusses ist nicht als wohnwerterhöhend zu werten, solange der Abschluss eines Vertrags mit einem Dritten notwendig ist. Ein feuchter Altbau-Keller ist nicht als wohnwertmindernd anzusehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall weigerten sich die Mieter einer Altbauwohnung im Oktober 2014 ihre Zustimmung zu einer Mieterhöhungserklärung zu erteilen. Zur Begründung führten sie aus, dass der fehlende Balkon sowie der feuchte Keller als wohnwertmindernd zu berücksichtigen seien. Zudem könne allein das Vorhandensein eines rückkanalfähigen Breitbandkabelanschlusses keine Wohnwerterhöhung... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Spandau, Urteil vom 31.03.2015
- 5 C 4/15 -

Recht zur Mietminderung von 3 % für feuchten und 2,61 qm großen Kellerraum

Nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeit

Ist ein 2,61 qm großer Kellerraum von Feuchtigkeit betroffen, so dass ein Trocknungsgerät aufgestellt werden muss, so rechtfertigt dies eine Mietminderung von 3 % der Bruttomiete. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Spandau hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin eines Reihenhauses ihre Miete für Januar und Februar 2015, da ihr 2,61 qm großer Keller eine geringe Feuchtigkeit aufwies und deshalb ein Trocknungsgerät dort stand. Da die Vermieter ein Minderungsrecht nicht anerkannten, kam der Fall vor Gericht.Das Amtsgericht Berlin-Spandau entschied zu Gunsten der... Lesen Sie mehr

Landgericht Frankfurt (Oder), Urteil vom 22.01.2016
- 12 O 236/14 -

Kein Anspruch auf Maklerprovision aufgrund Vertragsrücktritts wegen vom Verkäufer verschwiegener Feuchtigkeit im Keller

Wegfall der Maklerprovision wegen zugleich bestehendem Anfechtungsrecht aufgrund arglistiger Täuschung

Ist ein Grundstückskäufer vom Kaufvertrag zurückgetreten, weil der Verkäufer ins Blaue hinein das Vorhandensein von Feuchtigkeit im Keller verneinte, so steht dem Makler kein Provisionsanspruch zu. Die Maklerprovision fällt bei einem Rücktritt weg, wenn der Rücktrittsgrund zugleich eine Anfechtung rechtfertigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt (Oder) hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall kam es im August 2014 unter Zuhilfenahme eines Immobilienmaklers zum Abschluss eines Kaufvertrags über ein Grundstück. Entgegen der Zusicherung des Verkäufers war nicht nur eine 6 m lange Stelle im Keller von Feuchtigkeit betroffen, sondern sämtliche Kellerräume. Die Käuferin trat aufgrund dessen im Dezember 2014 vom Kaufvertrag zurück und weigerte sich... Lesen Sie mehr

Kammergericht Berlin, Hinweisbeschluss vom 25.09.2006
- 12 U 118/05 -

Mietminderung wegen Feuchtigkeit setzt unter anderem Angabe des Mieters zum Ort und Umfang der Feuchtigkeit voraus

Bloße Behauptung des Vorhandenseins von feuchten Wänden genügt nicht

Beansprucht ein Mieter eine Mietminderung wegen Feuchtigkeit, so muss er unter anderem Angaben zum Ort und Umfang der Feuchtigkeit machen. Allein die Behauptung, es habe sich an Wänden unterschiedlicher Räume Feuchtigkeit gezeigt, ist unzureichend. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall machte die Mieterin eines Gewerberaums eine Mietminderung geltend. Hintergrund dessen war die Behauptung der Mieterin, dass sich an Wänden unterschiedlicher Räume Feuchtigkeit gezeigt habe. Die Mieterin, die ein Schönheitsinstitut in den Räumen betrieb, befürchtete einen Schimmelpilzbefall und infolgedessen Maßnahmen des Gesundheitsamtes. Die Vermieter... Lesen Sie mehr




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