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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Miete mindern“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 19.03.2021
- 2 U 143/20 -
Coronabedingte Einschränkungen für Gewerberaumnutzung kein Mietmangel
Vertraglich vereinbarte Gebrauch der Mietsache weiterhin möglich
Die beschränkten Nutzungsmöglichkeiten von Gewerberäumen während des ersten Lockdowns stellen keinen zur Minderung der Miete berechtigenden Mangel der Mietsache dar. Ein Anspruch auf Anpassung der Miethöhe über die Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage ist möglich, aber im Urkundenprozess mit den dort zulässigen Beweismitteln nicht beweisbar. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat deshalb die gerichtliche Verurteilung zur vollen Mietzahlung bestätigt.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin begehrt rückständige Gewerberaummiete für ein Geschäft in Bad Homburg für die Monate April, Mai und Juni 2020 während der Zeit des ersten Lockdowns. Aufgrund der Vierten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus war der beklagten Mieterin die Nutzung der Räume vom 18.3. bis 19.4.2020 unmöglich und in der Zeit vom 20.4.2020 an nur sehr eingeschränkt möglich. Die Umsätze der Beklagten brachen ab März ein. Einer Bitte nach Mietminderung kam die Klägerin nicht nach. Die Beklagte zahlte die Miete in der Zeit April bis Juni 2020 nur teilweise. Die Vermieterin hat daraufhin im Wege des Urkundsprozesses... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.11.2020
- XII ZR 40/19 -
BGH: Bei Flächenabweichung unter 10 % setzt Mietminderung Vortrag zur Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache voraus
Flächenabweichung infolge von Umbauarbeiten stellt Mietmangel dar
Verringert sich infolge von Umbauarbeiten die Mietfläche, so stellt dies einen Mietmangel im Sinne von § 536 Abs. 1 BGB dar. Bleibt die tatsächliche Fläche um mehr als 10 % hinter der vertraglich vereinbarten Größe zurück, rechtfertigt dies ohne weiteres eine Mietminderung. Beträgt die Flächendifferenz dagegen unter 10 %, so muss der Mieter vortragen und gegebenenfalls beweisen, dass es aufgrund der Flächenabweichung zu einer Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache kommt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall betrieb eine Gewerbemieterin seit dem Jahr 2015 in den angemieteten Räumen eine Ballettschule. Im Mietvertrag war die Größe der Mietfläche mit ca. 300 qm vertraglich vereinbart. Nach Umbauarbeiten im Jahr 2016 verkleinerte sich die Mietfläche um ca. 10 qm. Die Mieterin leitete daraus ein Recht zur Mietminderung ab. Sie gab an, auf den fehlenden 10 qm vier... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 08.10.2020
- 27 C 21/20 -
Nachträglicher Mietmangel wegen veränderter Umweltbedingungen begründet Instandsetzungsanspruch
Wassereinbrüche wegen Starkregen als veränderte Umweltbedingungen
Kommt es wegen veränderter Umweltbedingungen zu Schäden an einer Mietwohnung, so liegt ein nachträglicher Mietmangel vor, der einen Instandsetzungsanspruch begründet. Als veränderte Umweltbedingungen kommen zum Beispiel Wassereinbrüche durch Starkregen in Betracht. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es in einer im Souterrain gelegenen Berliner Altbauwohnung seit dem Jahr 2016 im Falle von Starkregen zu Wassereinbrüchen. Der Fußboden der Wohnung lag etwa 30 cm unterhalb der Oberkante des Erdbodens. Die Mieterin behauptete, dass das Abflusssystem für Starkregen nicht ausgelegt sei und deshalb Wasser in die Wohnung dringe. Sie verlangte daher von... Lesen Sie mehr
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Landgericht Berlin, Urteil vom 08.07.2020
- 65 S 232/19 -
Vereinbarung über zweitweise Aufgabe der Wohnung erfordert Beteiligung aller Mieter
Keine Mietzahlungspflicht bei Unbewohnbarkeit der Wohnung
Eine Vereinbarung über die zweitweise Aufgabe der Mietwohnung während der Durchführung von Modernisierungsarbeiten erfordert die Beteiligung aller Mieter. Ist die Wohnung unbewohnbar, so entfällt gemäß § 536 Abs. 1 BGB die Mietzahlungspflicht. Eine entgegenstehende Vereinbarung ist unwirksam. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Ehepaar war Mieter einer Wohnung in Berlin. Zwischen Mai und Oktober 2018 wurden an der Wohnung umfangreiche Modernisierungsarbeiten ausgeführt. In der Zeit der Arbeiten bewohnten die Mieter einer Ersatzwohnung und zahlten den normalen Mietpreis weiter. Dies beruhte auf einer entsprechenden Vereinbarung zwischen der Vermieterin und dem... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 21.10.2020
- 5 U 1257/20 -
Mietminderung wegen Flächenabweichung: Angabe der Mietfläche im Mietvertrag muss der Festlegung der Sollbeschaffenheit dienen
Kein Mietmangel bei lediglich das Mietobjekt beschreibender Flächenangabe
Ein Recht zur Mietminderung nach § 536 Abs. 1 BGB wegen einer Flächenabweichung von mehr als 10 % besteht nur dann, wenn die im Mietvertrag angegebene Fläche der Festlegung der Sollbeschaffenheit dient. Handelt es sich dagegen lediglich um eine das Mietobjekt beschreibende Flächenangabe, liegt kein Mietmangel vor. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2017 wurde über ein Ladengeschäft in einer Stadt in Sachsen ein Mietvertrag geschlossen. Der Mietvertrag enthielt keine Angabe der Größe des Geschäfts. Auf Wunsch der Krankenkassen und des Finanzamts begehrte die Mieterin nachfolgend die Aufnahme der Mietfläche in den Vertrag. Der Vermieter kam dem Verlangen nach, so dass im November... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss vom 19.10.2020
- 13 U 3078/20 -
Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen möglichen Wegfalls der Mietzahlungspflicht nach pandemiebedingten Lockdowns
Vorliegen eines Mietmangels und Kündigungsausschlusses
Wegen eines pandemiebedingten Lockdowns kann die Mietzahlungspflicht für einen Gewerbemieter wegfallen. Es kommt insofern eine Mietminderung nach § 536 Abs. 1 BGB wegen Vorliegens eines Mietmangels oder ein Kündigungsausschluss nach Art. 240 § 2 Abs. 1 EGBGB in Betracht. Dies hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund der Corona-Pandemie musste der Betreiber einer Gaststätte in Bayern in der Zeit von März bis Ende Mai 2020 diese schließen. Da er in dieser Zeit keinen Umsatz erzielen konnte, stellte er für die Monate Mai und Juni 2020 seine Mietzahlungen ein. Die Vermieterin nahm dies zum Anlass eine fristlose Kündigung auszusprechen und schließlich... Lesen Sie mehr
Landgericht München I, Urteil vom 22.09.2020
- 3 O 4495/20 -
Gewerbemieter können bei behördlich angeordneter Ladenschließung bzw. Einschränkungen infolge einer Virus-Pandemie Miete mindern
Abgestufte Mietminderung je nach Intensität der Einschränkungen von 80 bis 15 %
Gewerbemieter können ihre Miete mindern, wenn aufgrund behördlicher Anordnung infolge einer Virus-Pandemie der Laden geschlossen werden muss oder es zu Einschränkungen kommt. Die Höhe der Mietminderung richtet sich je nach Intensität der Einschränkungen, kann aber 80 bis 15 % betragen. Dies hat das Landgericht München I entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Infolge der Corona-Pandemie musste ein Möbelgeschäft in der Münchner Innenstadt aufgrund behördlicher Anordnung ab Mitte März 2020 schließen. Ab Ende April 2020 war eine eingeschränkte Ladenöffnung möglich. So musste die Verkaufsfläche und die Kundenanzahl begrenzt werden. Ab Mitte Mai 2020 fiel die Flächenbegrenzung weg. Die Ladeninhaberin... Lesen Sie mehr
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 05.10.2020
- 2-15 O 23/20 -
Keine Kürzung gewerblicher Miete wegen Corona-bedingter Ladenschließung
Corona-bedingte Ladenschließung stellt keine Mietmangel dar
Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass die staatlich verordnete Schließung eines Einzelhandelsgeschäfts im Zuge der Corona-Pandemie keinen Mangel darstellt und keine Mietminderung rechtfertigt. Eine Mieterin kann in dieser Situation auch nicht wegen einer sog. Störung der Geschäftsgrundlage eine Vertragsanpassung und eine Reduzierung der Miete von der Vermieterin verlangen, solange sie nicht ausnahmsweise in ihrer Existenz bedroht ist.
Die beklagte Mieterin verkauft Kleidung und Textilien und betreibt in Deutschland viele Filialen. Eines ihrer Einzelhandelsgeschäfte in Frankfurt musste sie vom 18. März 2020 bis zum 20. April 2020 wegen einer Anordnung des Landes Hessen im Zuge der Corona-Pandemie schließen. Dadurch entstand ihr im März ein Umsatzrückgang von 54 % und im April von 41 % im Vergleich zu den beiden Vorjahren.... Lesen Sie mehr
Kammergericht Berlin, Urteil vom 17.09.2020
- 8 U 1006/20 -
Lärm und Erschütterungen aufgrund nachbarlicher Baustelle rechtfertigt bei Massagestudio Mietminderung
Bestehen von Abwehr- und Entschädigungsansprüchen des Vermieters gegen Bauherren unerheblich
Der Mieter von Gewerberäumen kann gemäß § 536 Abs. 1 BGB seine Miete mindern, wenn es aufgrund von einer benachbarten Baustelle ausgehenden Lärms und Erschütterungen zu erheblichen Störungen des betriebenen Massagestudios kommt. Ob dem Vermieter nach § 906 BGB Abwehr- oder Entschädigungsansprüche gegen den Bauherren zustehen, kommt es dabei nicht an. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter von Gewerberäumen in Berlin ab März 2018 aufgrund der von einer benachbarten Baustelle ausgehenden Lärms und Erschütterungen ihre Miete um 20 %. Die Mieter betrieben in den Räumen ein Massagestudio. Die Baustelle befand sich direkt, also sprichwörtlich "Wand an Wand", neben dem Massagestudio. Die Bauarbeiten umfassten den Abriss des... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Stuttgart, Urteil vom 14.02.2020
- 32 C 1562/19 -
Recht zur Mietminderung bei undichter Duschkabine und Beschädigung einer Wand im Schlafzimmer
Mietminderung von 10 bzw. 5 % der Bruttomiete
Ist eine Duschkabine undicht, so dass erhebliche Wassermengen austreten, so rechtfertigt dies eine Mietminderung von 10 % der Bruttomiete. Die Beschädigung einer Wand im Schlafzimmer in der Größe von zwei DIN A4-Seiten mit herausbröckelndem Putz rechtfertigt eine Mietminderung von 5 % der Bruttomiete. Dies hat das Amtsgericht Stuttgart entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Seit Mai 2017 minderten die Mieter einer Wohnung in Stuttgart ihre Miete um 10 %, da die Duschkabine undicht war und es deshalb zu erheblichem Austritt von Wasser kam. Bei der Reparatur der Duschkabine im Juni 2018 wurde die Wand im Schlafzimmer in einem Umfang von zwei DIN A4-Seiten beschädigt. Aufgrund der Beschädigung bröckelte Putz von... Lesen Sie mehr
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