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Amtsgericht Neukölln, Urteil vom 17.10.2012
- 5 C 84/12 -
Ohrfeige durch Besucher eines Mieters rechtfertigt keine Kündigung
Handlungen eines Besuchers sind dem Mieter grundsätzlich nicht zuzurechnen
Ohrfeigt der Besucher eines Mieters den Vermieter, so stellt dies kein Kündigungsgrund des Mietverhältnisses dar. Denn das Verhalten des Besuchers kann dem Mieter regelmäßig nicht zugerechnet werden. Dies hat das Amtsgericht Neukölln entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall bekam die
Anspruch auf Räumung und Herausgabe bestand nicht
Das Amtsgericht Neukölln entschied gegen die
Körperverletzung war der Mieterin nicht zuzurechnen
Die
Besuchseinschränkungen der Vermieter waren unzulässig
Selbst wenn die
Vermieterin provozierte Schlag
Zu den Versuchen der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.07.2013
Quelle: Amtsgericht Neukölln, ra-online (vt/rb)
- Vermieter darf Mieter bei tätlichen Angriffen gegenüber Verwandten des Vermieters fristlos kündigen
(Landgericht Kleve, Beschluss vom 09.08.2012
[Aktenzeichen: 6 S 37/11]) - Mietverhältnis kann gekündigt werden, wenn ein Mieter den Lebensgefährten der Vermieterin beleidigt
(Landgericht Coburg, Beschluss vom 03.09.2004
[Aktenzeichen: 32 S 65/04])
Jahrgang: 2013, Seite: 750 GE 2013, 750
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Dokument-Nr. 16176
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