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Dienstag, 16. April 2024

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alle Urteile, veröffentlicht am 20.05.2014

Verwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 15.05.2014
- 1 L 133/14 -

G8-Lerngruppe an der Friedensschule Münster weiterhin zulässig

Friedensschule entspricht im Wesentlichen in ihren Bildungs- und Erziehungszielen den Bildungsgängen und Abschlüssen dem Schulgesetz Nordrhein-Westfalen

Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Bezirksregierung Münster, ist verpflichtet, an der Friedensschule Münster die Einrichtung einer Lerngruppe mit gymnasial-orientiertem Lernprofil zur Erlangung der Hochschulreife nach acht Schuljahren über den 31. Juli 2014 hinaus vorläufig zu genehmigen. Dies hat das Verwaltungsgericht im Wege der einstweiligen Anordnung entschieden.

Ende 2006 hatte die Bezirksregierung Münster dem Bistum Münster als Träger der Friedensschule die Genehmigung erteilt, für einen Zeitraum von sechs Jahren pro Jahrgang eine sogenannte G8-Lerngruppe einzurichten. Danach durften bzw. dürfen die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge, die in den Schuljahren 2008/2009 bis 2013/2014 jeweils die Klasse 8 besuchten bzw. besuchen und Teil der nach Abschluss der Klasse 7 "frühzeitlich neugebildeten" gymnasialen Lerngruppen waren bzw. sind, bereits nach erfolgreichem Abschluss der Klasse 9 in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe eintreten.Im Juli 2013 hatte das Bistum Münster beantragt,... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 02.04.1987
- 4 U 296/86 -

Gegenseitiges unerlaubtes Fotografieren unter Nachbarn rechtfertigt jeweiligen Unter­lassungs­anspruch

Gegenseitige Verletzung des Rechts am eigenen Bild und des allgemeinen Persönlich­keits­rechts

Werden von jemanden unerlaubt Fotos angefertigt, so liegt darin eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild und somit eine Persönlichkeits­verletzung. Dem Fotografierten steht in einem solchen Fall ein Unter­lassungs­anspruch zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 1985 kam es zu einer Konfrontation zweier Nachbarn mit Kameras. Da der eine Nachbar den anderen beschuldigte ihn und seine Familie ständig zu beobachten, beabsichtigte er zu Beweiszwecken Fotos davon anzufertigen. Der andere kam ihn jedoch zuvor und fotografierte ihn zweimal. Nachfolgend machten beide Nachbarn gerichtlich einen... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 30.04.2014
- 36 K 394.12 -

Verweigerung der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit wegen Geschlechts­um­wandlung unzulässig

Prozess der Geschlechts­um­wandlung bietet kein Anhaltspunkt für spätere Dienstunfähigkeit

Zwar kann die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit verweigert werden, wenn Anhaltspunkte für eine spätere Dienstunfähigkeit vorliegen. Solch ein Anhaltspunkt wird aber nicht durch den Prozess einer Geschlechts­um­wandlung begründet. Die Geschlechts­um­wandlung darf daher nicht als Begründung für die Verweigerung der Ernennung herangezogen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Einer Beamtin auf Probezeit beim Bundeskriminalamt wurde im Februar 2010 die Ernennung zur Beamtin auf Lebenszeit in der Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes verweigert. Als Begründung führte die Behörde an, dass die Beamtin in Begriff war ihre sexuelle Identität zum männlichen Geschlecht hin zu ändern. Durch diese Geschlechtsumwandlung sei... Lesen Sie mehr

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Bundesfinanzhof, Beschluss vom 23.11.2010
- V B 119/09 -

Kein Abzug der Versicherungssteuer als Vorsteuer

Versicherungssteuer ist keine Mehrwertsteuer

Die Versicherungssteuer darf nicht als Vorsteuer abgezogen werden. Denn dabei handelt es sich nicht um eine Mehrwertsteuer und somit keine "gesetzlich geschuldete Steuer" im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Umsatz­steuer­gesetzes (UStG). Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob die gezahlte Versicherungssteuer auf eine Berufshaftpflichtversicherung als Vorsteuer abgezogen werden kann.Der Bundesfinanzhof entschied, dass die Versicherungssteuer nicht als Vorsteuer abgezogen werden darf. Die maßgeblichen Regelungen des Art. 17 Abs. 2 a) der Richtlinie... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 21.03.2014
- 26 U 115/11 -

Behandlungsfehler: 580.000 Euro Schadenersatz wegen schwerer Nachblutungen

Schadenersatz nach grob fehlerhafter Hüftoperation einer an einer Gerinnungsstörung leidenden Patientin

Wird eine an einer Gerinnungsstörung leidende Patientin fehlerhaft - weil ohne Behandlung ihrer Vorerkrankung - an der Hüfte operiert, so dass schwere Nachblutungen auftreten, kann die die Patientin versichernde Krankenkasse von dem Träger des für die Operation verantwortlichen Krankenhauses über 580.000 Euro Schadensersatz verlangen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bochum bestätigt.

Die bei der Klägerin, einer gesetzlichen Krankenkasse, versicherte, im Jahre 1930 geborene Patientin aus Oer-Erkenschwick leidet an einer Gerinnungsstörung (erworbene Faktor-VIII Hemmkörper-Hämophilie) und der Autoimmunkrankheit SLE (Systemischer Lupus-Eythematodes).Im November 2005 führte das in Herten gelegene Krankenhaus des beklagten Trägers bei der Patientin... Lesen Sie mehr

Landgericht Osnabrück, Urteil vom 15.05.2014
- 9 O 2534/13 -

Gastwirt muss sich nicht an Schmerzensgeld für Vergewaltigungsopfer beteiligen

Verstoß gegen Jugendschutzvorschriften begründet keine Mitverantwortlichkeit

Ein Gastwirt muss sich nicht an Schmerzensgeldzahlungen für ein Vergewaltigungsopfer beteiligen, weil dieser den jugendlichen Täter eingelassen und Alkohol ausgeschenkt hat. Die Jugendschutzvorschriften sind keine Schutzgesetze. Dies hat das Landgericht Osnabrück entschieden.

Der Kläger in dem vorliegenden Fall wurde im November 2011 von der Strafkammer des Landgerichts Osnabrück wegen schwerer Vergewaltigung zu einer Jugendstrafe von 5 Jahren verurteilt. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Klägers zurückgewiesen. Das Strafurteil ist damit zwar formal rechtskräftig, der Verurteilte hat aber Verfassungsbeschwerde eingelegt.Im Rahmen... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 14.05.2014
- 6 U 55/13 -

Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung eines Fotos einer in Bikini bekleideten Frau

Weitere Veröffentlichung des Bildes ist von der BILD zu unterlassen

Die Veröffentlichung eines Lichtbildes, welches eine mit Bikini bekleidete Frau zufällig neben einem Prominenten zeigt, verletzt das Recht am eigenen Bild sowie das geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht. Die Verlegerin hat die Veröffentlichung des Bildes zu unterlassen. Einen Anspruch auf Entschädigung wurde jedoch verneint. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.

Im hier vorliegenden Fall wurde in der Printausgabe der BILD vom 10.05.2012 in der Rubrik „Sport“ von einem Raubüberfall auf einen bekannten Profifußballer berichtet. Unter der Überschrift „A. am Ballermann ausgeraubt“ fand sich dabei der Text: „Sonne, Strand, Strauchdiebe. Gestern sahen wir ... Star A. in pikanter Frauen-Begleitung am Ballermann... Jetzt wurde er Opfer einer Straftat...“... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 10.06.1992
- 8 U 164/91 -

Durch gekipptes Fenster erleichterter Einbruch in Erdgeschosswohnung begründet grobe Fahrlässigkeit

Versicherung kann von ihrer Leistungspflicht befreit sein

Wird einem Einbrecher das Einsteigen in die Erdgeschosswohnung durch ein gekipptes Fenster erleichtert, so hat der Wohnungsbesitzer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt. In einem solchen Fall kann die Versicherung von ihrer Leistungspflicht befreit sein. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall ließ der Besitzer einer Erdgeschosswohnung die halbe Nacht lang das Schlafzimmerfenster gekippt, während er außer Haus war. Ein Einbrecher nutzte die sich ihm bietende Gelegenheit, um in die Wohnung einzusteigen. Dazu hebelte er einfach das auf Kipp stehende Fenster auf. Nachfolgend weigerte sich die Versicherung für den Diebstahlsschaden aufzukommen.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Wolfratshausen, Urteil vom 25.03.2013
- 2 Cs 11 Js 27699/12 -

Scherzhafte Ankündigung eines Amoklaufs kann wegen Störung des öffentlichen Friedens strafbar sein

Keine Strafbarkeit bei Annahme Eintrag wird nur von engsten Freunden gelesen

Kündigt jemand über Facebook scherzhaft einen Amoklauf an, so kann dies grundsätzlich wegen Störung des öffentlichen Friedens nach § 126 StGB strafbar sein. Eine Strafbarkeit besteht jedoch dann nicht, wenn der Eintrag unter der Annahme erfolgte, er werde nur von den engsten Freunden gelesen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Wolfratshausen hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall postete jemand bei Facebook einen Eintrag, aus dem hervorging, dass er ein Amoklauf plane. Dieser Eintrag war jedoch zugleich mit dem Bild einer Kiste voll Tomaten gepostet worden. Der Betreffende ging davon aus, dass der Eintrag nur von seinem engsten Freundeskreis (25 bis 35 Personen) gesehen und als Scherz erkannt werde. Gegen ihn wurde Anklage wegen... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 13.05.2014
- III-5 StS 1/13 -

Haftstrafe wegen Unterstützung der terroristischen Vereinigung "Islamische Bewegung Usbekistans" (IBU)

Geldtransfers und Übermittlung von Informationen über politische Lage in Deutschland

Wegen Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamische Bewegung Usbekistans" (IBU) wurde ein deutsch/lybischer Staatsangehöriger zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in seiner Entscheidung bekanntgegeben.

Im vorliegenden Fall steht für den Staatsschutzsenat fest, dass der Angeklagte spätestens seit Ende des Jahres 2010 die Arbeit der islamistisch geprägten ausländischen Terrororganisation "IBU" mit Sitz in Waziristan, dem Grenzgebiet zwischen Afghanistan und Pakistan, unterstützt hat. So veranlasste der in Libyen geborene und ab seinem zehnten Lebensjahr in Deutschland aufgewachsene... Lesen Sie mehr




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