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Landgericht Köln, Urteil vom 01.07.2021
- 14 O 15/20 -
Unter Verletzung des Urheberrechts angefertigtes Foto unterliegt selbst dem Urheberrechtsschutz
Gerichtliche Verfolgung der Urheberrechtsverletzung durch Fotografen nicht rechtsmissbräuchlich
Auch wenn durch das Anfertigen eines Fotos das Urheberrecht verletzt wird, unterliegt das Foto selbst dem Urheberrechtsschutz. Es ist in einem solchen Fall nicht rechtsmissbräuchlich, wenn der Fotograf die Urheberrechtsverletzung gerichtlich verfolgt. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein
Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzung
Das Landgericht Köln entschied zu Gunsten des Klägers. Diesem stehe ein Anspruch auf
Unter Verletzung des Urheberrechts angefertigtes Foto unterliegt selbst dem Urheberrechtsschutz
Es sei nach Auffassung des Landgerichts unerheblich, dass der Kläger das mögliche Urheberrecht der Beklagten verletzte. Es stehe dem Urheberrechtsschutz nicht entgegen, wenn die Herstellung des Werks gesetzwidrig war. Die Frage, ob der Kläger das auf dem
Kein Rechtsmissbrauch wegen Klage
Nach Ansicht des Landgerichts handele der Kläger auch nicht rechtsmissbräuchlich. Der Kläger müsse keine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.09.2021
Quelle: Landgericht Köln, ra-online (vt/rb)
- Fotografien von (gemeinfreien) Gemälden oder anderen zweidimensionalen Werken genießen Lichtbildschutz
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.12.2018
[Aktenzeichen: I ZR 104/17]) - Fehlende Urheberbenennung auf einer Bilddatei kann Urheberrechtsverletzung darstellen
(Landgericht Köln, Urteil vom 31.01.2014
[Aktenzeichen: 14 O 427/13])
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Dokument-Nr. 30853
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