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alle Urteile, veröffentlicht am 21.05.2014
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 20.05.2014
- 3 U 1288/13 -
Nach Liebesaus - kein umfassender Anspruch auf Löschung von überlassenen Dateien mit eigenen Foto- und Videoaufnahmen
Erotische und intime Aufnahmen sind zu löschen
Die während einer Beziehung im Einvernehmen erfolgte Fertigung von Lichtbildern und Filmaufnahmen stellt keinen rechtswidrigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Person dar. Die Einwilligung hat auch zum Inhalt, dass der Andere die Aufnahmen im Besitz hat und über sie verfügt. Der Widerruf des Einverständnisses ist aber nicht ausgeschlossen, wenn aufgrund veränderter Umstände dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Betroffenen Vorrang vor dem Umstand zu gewähren ist, dass sie der Anfertigung der Aufnahmen zu irgend einem Zeitpunkt zugestimmt hat. Das ist nach Beendigung der Beziehung der Fall, wenn es sich um intime und damit den Kernbereich des Persönlichkeitsrechts betreffende Aufnahmen handelt. Der Anspruch auf Löschung digitaler Fotografien und Videoaufnahmen ist auf diesen Bereich beschränkt. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden und das erstinanzliche Urteil insoweit bestätigt.
Im vorliegenden Fall streiten die Parteien, beide wohnhaft im Lahn- Dill- Kreis, unter anderem über die Verwendung von Lichtbildern und Filmaufnahmen. Der Beklagte ist Fotograf. Während der zwischenzeitlich beendeten Beziehung wurden einvernehmlich zahlreiche Bildaufnahmen der Klägerin gefertigt, darunter auch intime Aufnahmen, die sie - teilweise selbst gefertigt - dem Beklagten in digitalisierter Form überlassen hat.Die mit der Klage geltend gemachten Ansprüche es zu unterlassen, die Aufnahmen Dritten oder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, hat der Beklagte anerkannt. Das Landgericht hat den Beklagten darüber hinaus verurteilt,... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.05.2014
- VI ZR 187/13 -
BGH: Behandelnder Gynäkologe haftet nur für Behandlungsfehler
Haftung bei einem teils schicksalhaft, teils behandlungsfehlerhaft verursachten Gesundheitsschaden
Wenn Gesundheitsschäden während der Geburt zum Teil auf schicksalhafte Ereignisse und zum Teil auf Behandlungsfehler beruhen und sich die Schadensanteile medizinisch unterscheiden lassen, so haftet der behandelnde Gynäkologe nur für die Schäden, die durch die Behandlungsfehler entstanden sind. Dies hat der Bundesgerichtshof nunmehr in seiner Entscheidung bekanntgegeben.
Im hier zugrundeliegenden Fall erlitt der Kläger im Zusammenhang mit seiner Geburt einen schweren Gesundheitsschaden. Deswegen nahm er den behandelnden Gynäkologen, die Hebamme, eine Kinderkrankenschwester und den Träger des Beleg-Krankenhauses auf Schadensersatz in Anspruch.Im ersten Teil des Verfahrens erging zum Anspruchsgrund ein rechtskräftiges Grund- und Teilendurteil... Lesen Sie mehr
Landgericht München I, Urteil vom 08.01.2014
- 14 S 25592/13 -
Anzuwendende Kappungsgrenze bestimmt sich nach Zugangszeitpunkt des Mieterhöhungsverlangens
Bestmögliche Rechtssicherheit wird dadurch erlangt
Im Rahmen einer Mieterhöhung ist die Kappungsgrenze anzuwenden, die zum Zeitpunkt des Zugangs des Mieterhöhungsverlangens in Kraft war. Dies gewährleistet eine bestmögliche Rechtssicherheit. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgericht München I hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall ging bei einer Wohnungsmieterin am 14. Mai 2014 ein Mieterhöhungsverlangen ein. Einen Tag später, am 15. Mai 2014, trat eine Kappungsgrenzesenkungsverordnung (KappungsgrenzeVO) in Kraft. Diese bestimmte die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen auf 15 %, statt den zuvor geltenden 20 %. Zwischen der Mieterin und der Vermieterin bestand nachfolgend Streit, welche... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 03.05.2000
- 1 U 223/99 -
Falsch berechnete Abiturnote: Amtshaftungsanspruch wegen fehlerhaften Zeugnisses setzt vorherige Beschwerde voraus
Unmutsäußerungen bei Zeugnisübergabe unzureichend
Macht ein Schüler wegen eines fehlerhaften Zeugnisses ein Amtshaftungsanspruch geltend, so setzt dies voraus, dass der Schüler sich zunächst über die Notenvergabe beschwert und so versucht einen möglichen Schaden abzuwenden. Eine Unmutsäußerung bei der Zeugnisübergabe genügt dazu nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 1995 erhielt eine Abiturientin auf dem Abschlusszeugnis anstatt der richtigen Durchschnittsnote von 2,2 eine 2,6. Bevor der Fehler korrigiert werden konnte, erhielt die Schülerin nicht ihren gewünschten Studienplatz im Wintersemester 1995/1996. Da sich dadurch ihre Berufsausbildung verzögerte, klagte sie auf Schadenersatz.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Rostock, Urteil vom 25.10.2013
- 47 C 135/13 -
Schmerzensgeld bei blutender Nasenwunde auf Kreuzfahrtschiff wegen Stoß mit Tablett durch Steward
Fehlende Bademöglichkeit aufgrund Verletzung begründet kein Schadenersatzanspruch wegen entgangener Urlaubsfreude
Erhält eine Kreuzfahrtpassagierin aufgrund einer Ungeschicklichkeit eines Stewards eine blutende und schmerzende Nasenwunde, so besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von 300 EUR. Kann die Passagierin zudem nicht mehr baden, so begründet dies keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude. Denn dies stellt eine nur unerhebliche Beeinträchtigung der Reise dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Rostock hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während einer Kreuzfahrtreise im April 2011 wurde eine Passagierin von einem Steward mit einem Tablett an der Nase gestoßen. Dadurch entstand eine Risswunde. Aufgrund der Verletzung litt die Passagierin in den nächsten zwei Tagen unter Schmerzen und konnte deswegen schlecht schlafen. Zudem durfte sie nicht mehr baden. Die Passagierin klagte... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 07.04.2014
- 4 K 717/13.NW -
Schrott sammeln in Frankenthal weiterhin zulässig
Gefährdung der Funktionsfähigkeit des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebs nicht ersichtlich
Ein Schrottsammler ist trotz eines Verbots durch die Stadt Frankenthal weiterhin berechtigt, innerhalb der Gemarkung von Frankenthal Schrott zu sammeln. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden.
Der Kläger im vorliegenden Rechtsstreit führt seit 2011 einen Ein-Mann-Betrieb zur Sammlung von Schrott und Altmetall mit Sitz in Neustadt an der Weinstraße. Dabei holt er mit seinem Fahrzeug diesen Abfall auf Bestellung ab, führt daneben aber auch im näheren Umkreis - auch im Gebiet der beklagten Stadt Frankenthal - Straßensammlungen durch.Nach Inkrafttreten neuer... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.05.2014
- 4 AZR 50/13, 4 AZR 120/13 ua -
BAG zur Erholungsbeihilfe für Gewerkschaftsmitglieder
Erholungsbeihilfezahlungen für Gewerkschaftsmitglieder rechtens
Wenn ein Arbeitgeber mit einer Gewerkschaft im Rahmen von Tarifverhandlungen vereinbart, für deren Mitglieder bestimmte Zusatzleistungen zu erbringen, dann findet der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz keine Anwendung. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Angemessenheitsvermutung von Verträgen tariffähiger Vereinigungen findet eine Überprüfung anhand des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht statt.
Die Klägerinnen und Kläger, die nicht Mitglieder der IG Metall sind, verlangen von ihrem Arbeitgeber, der beklagten Adam Opel AG, eine „Erholungsbeihilfe“ iHv. 200,00 Euro. Im Rahmen von Sanierungsvereinbarungen zwischen Opel und dem zuständigen Arbeitgeberverband einerseits sowie der Gewerkschaft IG Metall andererseits waren im Jahre 2010 ua. eine Reihe von Vereinbarungen, darunter... Lesen Sie mehr
Bundessozialgericht, Urteil vom 20.05.2014
- B 1 KR 2-7/14 R, B 1 KR 10-11/14 R, B 1 KR 16/14 R, B 1 KR 18/14 R -
Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für 2009 bis 2012 sind rechtmäßig
Krankenkassen unterliegen im Revisionsverfahren
Das Ausgleichsverfahren in Fall 1 ist insgesamt rechtmäßig. Insbesondere ist die Rechts- und Datenbasis für das Jahr 2009 hinreichend. Dies hat u.a. das Bundessozialgericht entschieden.
Krankenkassen erhalten seit 2009 aus dem vor allem mit Krankenversicherungsbeiträgen finanzierten Gesundheitsfonds Zuweisungen, um ihre Ausgaben zu decken (Umfang z. B. 2010 mehr als 170 Mrd. Euro). Die Zuweisungen berücksichtigen alters-, geschlechts- und risikobezogene Unterschiede in der Versichertenstruktur, um Chancengleichheit bei der Gewinnung Versicherter zu gewährleisten und... Lesen Sie mehr