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alle Urteile, veröffentlicht am 11.05.2007

Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.03.2007
- 5 K 1639/05 -

Für Dachziegel-Fotovoltaikanlage keine Rückstellung möglich

Anlage ist kein bewegliches Wirtschaftsgut

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat zu der Frage Stellung genommen, ob und unter welchen Umständen eine Gewinn mindernde Rückstellung (Ansparabschreibung gem. § 7 g Abs. 3 EStG) für die künftige Anschaffung einer Fotovoltaikanlage gebildet werden kann.

Im August 2003 wurde den Klägern eine Solarstromanlage zu einem Bruttopreis von rd. 44.000.- € angeboten. In dem entsprechenden Prospekt heißt es zu dem dort abgebildeten Solar-Dachstein: „Zum Eindecken geneigter Dächer geeignet, gemeinsame Verlegung mit herkömmlichen Dachsteinen oder Dachziegeln, überdurchschnittliche Flächeneffizienz, keine zusätzliche Brandlast, recyclingfähige Werkstoffe, Leistungsgarantie 20 Jahre“. Im August 2003 erfolgte eine Bestellung durch die Kläger, jedoch sollte noch eine entsprechende Auftragserteilung erfolgen. Diese Auftragserteilung erfolgte dann mit Datierung auf den 30. Januar 2004, worauf den Klägern im März 2004... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Augsburg, Beschluss vom 04.05.2007
- Au 7 E 07.259 -

Imker hat Anspruch auf Schutz vor Pollen gentechnisch veränderten Maises

Landwirtschaftsverwaltung muss Mais vor der Blüte ernten

Ein Imker aus dem Landkreis Donau-Ries erzeugt Honig zum Eigenverbrauch und zum Verkauf. Im Jahr 2005 stellte er in dem von seinen Bienen gesammelten Pollen Erbgut von gentechnisch verändertem Mais fest. Für das Jahr 2007 wurden in einer Entfernung von 1500 bis 2200 m vom Bienenhaus des Imkers entfernt Anbauflächen für gentechnisch veränderten Mais der Linie MON 810 gemeldet.

Der Imker rief daraufhin das Verwaltungsgericht Augsburg an und beantragte, die Landwirtschaftsverwaltung des Freistaates Bayern als Betreiberin des Maisanbaus zu verpflichten, für das Anbaujahr 2007 geeignete Maßnahmen zu treffen, damit der vom Antragsteller produzierte Honig nicht infolge des Anbaus von gentechnisch verändertem Mais seine Verkehrs- und Verbrauchsfähigkeit verliert.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Köln, Vergleich vom 09.05.2007
- 6 U 239/06 -

Verstoß gegen Preisangabenverordnung: "BetterFly" - Werbung der Lufthansa weiterhin verboten

Gericht verneint Bagatellverstoß

Ein Flugunternehmen darf in der Werbung nicht einen Preis "ab 99 Euro" herauszustellen, wenn es nicht zugleich darauf hinweist wird, dass bei der Ausstellung des Tickets eine zusätzliche Gebühr von zehn Euro anfällt, womit der "Schwellenwert" von 100 Euro um fast zehn Prozent überschritten wird. Das geht aus einem Vergleich vor dem Oberlandesgerichts Köln hervor, den Ryanair und Lufthansa abgeschlossen hat. Die beteiligten Fluglinien beendeten mit diesem Vergleich ihren Rechtsstreit.

Die Fluggesellschaft Ryanair hatte vor dem Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung erwirkt, mit der der Deutschen Lufthansa AG verboten worden war, in bestimmter Weise für ihr "BetterFly"-Angebot zu werben. Die Lufthansa hatte in Anzeigen einen Preis von "ab 99 Euro" herausgestellt und im weiteren Text darauf hingewiesen, dass bei der Online-Buchung eines Tickets zusätzlich eine... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 13.02.2001
- 27 U 183/00 -

Gast verschüttet Rotwein auf den guten Polstern

Keine Neuanschaffung von Möbeln, wenn die Kosten mehr als 30 % über dem Zeitwert liegen

Ein Gastgeber kann von seinem Gast nur Wertersatz, nicht aber den Wiederbeschaffungswert verlangen, wenn dieser aus Unachtsamkeit Rotwein auf den vier Jahre alten Teppichboden und auf die ebenso alte, hochwertige Polstergarnitur verschüttet. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

Der Teppichboden hatte ursprünglich rund 14.000 DM, die Sitzmöbel rund 16.500 DM gekostet. Die Haftpflichtversicherung des Gastes hatte 7.000 DM Entschädigung gezahlt, weil die Flecken nicht rückstandslos zu entfernen waren. Die Gastgeber wollten aber weitere 13.500 DM von ihrem Gast für die Kosten der Neuverlegung des Bodenbelags und des Neubezugs der Polster unter Berücksichtigung... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 14.02.2007
- 11 UF 210/06 -

Scheinvater kann geleisteten Unterhalt für "Kuckuckskind" erst verlangen, wenn Vaterschaft des leiblichen Vaters gerichtlich festgestellt ist

Erst muss Vaterschaft des biologischen Vaters amtlich festgestellt werden

Ein vermeintlicher Vater kann den für ein sog. "Kuckuckskind" geleisteten Unterhalt grundsätzlich erst dann erstattet verlangen, wenn die Vaterschaft des wirklichen Vaters in dem speziell dafür vorgesehenen gerichtlichen Verfahren festgestellt worden ist. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

Der Familiensenat des Oberlandesgerichts Hamm hat damit in zweiter Instanz die Berufung des Scheinvaters gegen ein die Zahlungsklage gegen den biologischen Vater abweisendes Urteil des Amtsgerichts Warendorf zurückgewiesen.Zur Begründung hat das Oberlandesgericht ausgeführt: Der Kläger, zu dessen Gunsten bereits in einem früheren Verfahren gerichtlich festgestellt worden... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 29.11.2006
- 5 W 104/06 - 39 -

Wohnungseigentum: Defekter Fahrstuhl muss instand gesetzt werden

Instandsetzung gehört zur ordnungsmäßigen Verwaltung

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann nicht mehrheitlich beschließen, einen defekten Fahrstuhl nicht instand zu setzen. Das hat das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden.

Im Fall wollten die Eigentümer einer Penthousewohnung einen Aufzug wieder in Betrieb nehmen lassen. Der Aufzug wurde 1972 errichtet und nur sporadisch benutzt, bis der Betrieb 1990 ganz eingestellt worden ist.Die Penthousebewohner bemühten sich in der Vergangenheit bereits mehrfach um die Inbetriebnahme des Fahrstuhls. Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat jedoch ihren... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Göttingen, Urteil vom 26.04.2007
- 2 A 394/06 -

Ärztin muss keine Rundfunkgebühren für Autoradio zahlen

Ohne gewerbliche Nutzung des Autos keine Rundfunkgebührenpflicht

Das Verwaltungsgericht Göttingen hat der Klage einer Ärztin stattgegeben, die sich gegen die Erhebung von Rundfunkgebühren für ein in ihrem PKW befindliches Radio gewendet hatte.

Die Klägerin betreibt in Göttingen eine Facharztpraxis. Sie zahlt für ihre privat genutzten Rundfunkempfangsgeräte Rundfunkgebühren. Mit Bescheid vom 2. Oktober 2006 zog der Norddeutsche Rundfunk sie für den Zeitraum September 2005 bis Mai 2006 zur Zahlung von weiteren Rundfunkgebühren für das in ihrem PKW befindliche Radiogerät heran. Dieses Fahrzeug nutzt die Klägerin nur für private... Lesen Sie mehr