wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

alle Urteile, veröffentlicht am 18.05.2007

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 30.04.2007
- 2 BvR 2151/06 -

Telefonüberwachung von El Masri-Anwalt war verfassungswidrig

Verletzung gegen Fernmeldegeheimnis und Berufsausübungsfreiheit

Der Beschwerdeführer ist anwaltlicher Vertreter des von Dezember 2003 bis Mai 2004 – mutmaßlich von Geheimdienstkreisen – entführten Khaled El Masri. Im Januar 2006 ordnete das Amtsgericht München die Überwachung des Telefon- und Telefaxanschlusses der Rechtsanwaltskanzlei des Beschwerdeführers sowie seiner beiden Mobilfunkgeräte an. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass auf Grund der verstärkten Medienberichterstattung über den Fall „El Masri“ damit gerechnet werden müsse, dass die Täter der Entführung telefonisch mit dem Geschädigten oder dem Beschwerdeführer in Verbindung träten, um eine „Lösung des Falles“ zu diskutieren.

Das Landgericht München I bestätigte die Überwachungsanordnung. Aufgrund des Ende 2005 (wieder-) erwachten Medieninteresses sei die Annahme des Amtsgerichts nicht zu beanstanden, dass sich dem Täterkreis nahe stehende Personen an den Beschwerdeführer wenden könnten, um Vereinbarungen zu treffen, die den Geschädigten aus dem Blickfeld der Medien nehmen sollten.Die gegen die Entscheidungen des Amtsgerichts und des Landgerichts erhobene Verfassungsbeschwerde war erfolgreich. Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hob die Entscheidungen auf, da sie den Beschwerdeführer in seinem Fernmeldegeheimnis und seiner... Lesen Sie mehr

Werbung

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 04.05.2007
- 3-11 O 260/06 -

Zentralbank darf Geld weiterhin selbst zählen

Niedrige Gebühren sind kein Verstoß gegen Kartell- oder Wettbewerbsrecht

Die von einer Zentralbank vorgenommene Geldsortierung mit entsprechenden Maschinen stellt keine privatwirtschaftliche Dienstleistung dar, sondern die Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben im Zusammenhang mit der Bargeldversorgung. Daher kommt weder Kartell- noch Wettbewerbsrecht gegenüber gewerblichen Geldsortierern zur Anwendung. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.

Die Klägerin ist ein Wirtschaftsverband der im Bereich Geld- und Werttransporte tätigen Unternehmen.Die Beklagte ist als Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland integraler Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken. Ihr obliegt u.a. die Sorge für die bankmäßige Abwicklung des Zahlungsverkehrs. Diese Aufgabe beinhaltet neben der Sicherung der Qualität der umlaufenden... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 25.04.2002
- 2 Ss Owi 222/02 -

Auch Fahrrad mit Hilfsmotor darf rote Ampel nicht umfahren

Leichtkraftrad ist ein Kraftfahrzeug

Wer mit seinem Fahrrad mit Hilfsmotor eine Lichtzeichenanlage umfährt, muss mit einer empfindlichen Geldbuße und mit einem Fahrverbot rechnen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

Ein Mann aus Lüdenscheid hat eine Geldbuße von rund 200 Euro und ein Fahrverbot von einem Monat auferlegt bekommen. Er hatte sich mit seinem Fahrrad mit eingeschaltetem Hilfsmotor einer Kreuzung genähert. Die Ampel stand für seine Fahrtrichtung auf „Rot“. Er wollte rechts abbiegen. Deshalb hielt er vor der Ampel nicht an, sondern fuhr über den abgesenkten Bordstein auf den Gehweg, bog... Lesen Sie mehr

Werbung

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16.05.2007
- BVerwG 6 C 23.06 -

"Fuckparade" muss als Demonstration behandelt werden

Für die Bewertung als "Versammlung" ist Gesamtschau alle maßgeblichen Gesichtspunkte notwendig

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Polizeipräsident in Berlin die Veranstaltung "Fuckparade 2001" als Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes und damit im Sinne des Grundgesetzes hätte behandeln müssen. Damals war die "Fuckparade" noch als Gegendemonstration zur Berliner Loveparade angemeldet worden. Die Veranstaltung sei als Versammlung zu behandeln, weil nicht zweifelsfrei auszuschließen sei, dass die Veranstaltung mit Blick auf ihr Gesamtgepräge für einen Außenstehenden erkennbar auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichtet war, führten die Richter aus.

Der Kläger meldete für den 14. Juli 2001 die Veranstaltung „Fuckparade 2001 - 5 Jahre Hateparade“ als „Gegendemonstration zur Berliner Love Parade“ an. Die Veranstaltung sollte in Berlin als Sternmarsch stattfinden und auf drei näher bezeichneten Routen zum Alexanderplatz führen. Dort sollte eine Abschlusskundgebung stattfinden. Gerechnet wurde mit etwa 10 000 Teilnehmern, die von 40 bis 50... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 30.04.2007
- 5 L 496/07.KO -

Keine Gültigkeit eines ausländischen Führerscheins bei Entzug der deutschen Fahrerlaubnis

VG Koblenz zum sog. "Führerscheintourismus"

Der Inhaber einer ungarischen Fahrerlaubnis darf diese vorläufig nicht gebrauchen, weil ihm vor dessen Erwerb der Führerschein in Deutschland entzogen worden war und er sich weigerte ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz.

Im Jahr 2004 war dem Antragsteller die Fahrerlaubnis entzogen worden, weil er unter Alkohol-, Amphetamin- und Cannabiseinfluss ein Kraftfahrzeug geführt hatte. Kurz darauf erlangte er eine Fahrerlaubnis in Tschechien. Deren Gebrauch im Inland wurde ihm nach einer weiteren Fahrt unter Drogeneinfluss durch den Landkreis Birkenfeld im November 2005 untersagt. Im August 2006 erwarb der... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 13.03.2007
- 9 U 26/05 -

Rolex in Italien geraubt - Hausratversicherung muss zahlen

Versicherungsnehmer handelte nicht grob fahrlässig

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln muss eine Versicherungsgesellschaft einem Kölner Entschädigung in Höhe von 8.250,- Euro für eine wertvolle Armbanduhr zahlen, die diesem in Neapel bei einem Einkaufsbummel durch einen unbekannten Räuber vom Handgelenk gerissen worden war. Den Einwand der Hausratversicherung, der Versicherungsfall sei schuldhaft herbeigeführt worden, weshalb sie nicht leisten müsse, ließ das Gericht nicht gelten: Es sei im Hinblick auf eine mögliche Raubgefahr nicht grob fahrlässig, mittags in der Innenstadt von Neapel auf einer belebten Einkaufsstraße eine wertvolle goldene Uhr zu tragen.

Der Kläger wollte während eines Italienaufenthaltes mit mehreren anderen Personen gemeinsam in Neapel bummeln gehen. Dabei trug er wegen des kurzärmeligen Hemdes sichtbar seine goldene "Rolex", die er nachträglich auch noch mit einem wertvolleren Armband Modell "President" versehen hatte. Auf der Via Toledo überfiel ihn ein unbekannter Täter von hinten und riss ihm die Uhr vom Handgelenk,... Lesen Sie mehr

Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 07.05.2007
- 24 CS 07.10 -

Sofortiges Verbot privater Sportwetten im Internet für Bayern rechtswidrig

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat im vorläufigen Rechtschutzverfahren entschieden, dass in Bayern Sportwetten im Internet angeboten werden dürfen. Das Gericht wies damit die Beschwerde des Freistaats Bayern gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach zurück

Mit Bescheid vom 6. September 2006 untersagte die Regierung von Mittelfranken einem privaten Sportwettenanbieter das Anbieten des Abschlusses von Sportwetten in Bayern via Internet, den Abschluss von Sportwetten via Internet mit Spielteilnehmern in Bayern und die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten in sonstiger Weise, an denen Spieler in Bayern via Internet teilnehmen können.... Lesen Sie mehr




Werbung