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Amtsgericht Mainz, Urteil vom 04.04.2023
- 74 C 8/23 -
Ermächtigung zur Einberufung einer Eigentümerversammlung zur Verwalterbestellung mittels einstweiliger Verfügung
Bei verwalterloser und zerstrittener Gemeinschaft besteht Eilbedürftigkeit
Ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft verwalterlos und zerstritten, kann sich ein Wohnungseigentümer mittels einer einstweiligen Verfügung dazu ermächtigen lassen, eine Eigentümerversammlung zwecks Bestellung eines Verwalters einzuberufen. Dies hat das Amtsgericht Mainz entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Wohnungseigentümergemeinschaft in Rheinland-Pfalz hatte keinen Verwalter und war zudem zerstritten. Nachdem ein Wohnungseigentümer vergeblich versucht hatte, eine Eigentümerversammlung einzuberufen, um die Frage der Verwalterbestellung zu klären, beantragte er Anfang des Jahres 2023 beim Amtsgericht Mainz den Erlass einer entsprechenden einstweiligen Verfügung.
Ermächtigung des Wohnungseigentümers zur Einberufung einer Eigentümerversammlung
Das Amtsgericht Mainz gab dem Antrag des Wohnungseigentümers statt und ermächtigte ihn per einstweiliger Verfügung dazu, eine Eigentümerversammlung zwecks Verwalterbestellung einzuberufen. Der Anspruch ergebe sich aus § 44 Abs. 1 Satz 2 WEG in Verbindung mit §§ 18 Abs. 2 Nr. 1, 24 Abs. 3 Alt. 3, 26 Abs. 1 WEG.
Bei verwalterloser und zerstrittener Gemeinschaft besteht Eilbedürftigkeit
Für die Eilbedürftigkeit spreche aus Sicht des Gerichts die besondere Bedeutung des Verwalters für die Funktionsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft. Gerade bei zerstrittenen Gemeinschaften bestehe die Besorgnis, dass Beschlüsse nicht rechtzeitig gefasst werden können, weil ein faktisches Versammlungshindernis vorliege. Die
Keine Erforderlichkeit der Angabe von mehreren konkreten Verwaltervorschlägen
Für die Ermächtigung zur
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.03.2024
Quelle: Amtsgericht Mainz, ra-online (vt/rb)
- Verwalterbestellung mittels einstweiliger Verfügung in zerstrittener Zwei-Personen-WEG
(Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 10.05.2022
[Aktenzeichen: 2-13 T 26/22]) - Keine Kostentragung des Klägers für Beschlussersetzungsklage zur Einberufung einer Eigentümerversammlung in verwalterloser Gemeinschaft
(Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 20.03.2024
[Aktenzeichen: 2-13 T 7/24])
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Dokument-Nr. 33784
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