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Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss vom 09.02.2022
- 7 UF 196/21 -
Kein Vorrang der Erstausbildung eines 45-jährigen Unterhaltspflichtigen gegenüber Unterhaltspflicht für minderjährige Kinder
Langjährige Ausübung ungelernter Tätigkeiten durch Unterhaltspflichtigen
Die Erstausbildung eines 45-jährigen Unterhaltspflichtigen ist gegenüber der Unterhaltspflicht für minderjähriger Kinder nicht vorrangig, wenn der Unterhaltspflichtige seit vielen Jahren ungelernte Tätigkeiten ausübt. Dies hat das Oberlandesgericht Bamberg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall verpflichtete das Amtsgericht Bad Kissingen im August 2021 einen 45-jährigen Vater zweier minderjähriger Kinder zur Zahlung von
Kein Vorrang der Erstausbildung wegen langjähriger Tätigkeit als ungelernte Kraft
Das Oberlandesgericht Bamberg führte zum Fall aus, dass es zwar unterhaltsrechtlich anerkannt sei, dass einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.04.2022
Quelle: Oberlandesgericht Bamberg, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Bad Kissingen, Beschluss vom 04.08.2021
[Aktenzeichen: 002 F 185/21]
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Dokument-Nr. 31615
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