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Freitag, 29. März 2024

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alle Urteile, veröffentlicht am 12.02.2007

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.01.2007
-  7 A 11084/06.OVG -

Gemeinde muss keine Eichgebühr für Radargerät zahlen

Eine Gemeinde muss dem Land für die Eichung von Messgeräten zur Überwachung des Straßenverkehrs keine Gebühren zahlen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Die Stadt Kaiserslautern überwacht in ihrem Gebiet den Straßenverkehr mit stationären Radaranlagen und ahndet Geschwindigkeitsüberschreitungen der Verkehrsteilnehmer. Für die notwendige Eichung der Geräte erhob die Eichbehörde eine Gebühr in Höhe von 4.347,00 €. Auf die Klage der Stadt hat das Verwaltungsgericht Neustadt den Gebührenbescheid aufgehoben. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte nun diese Entscheidung.Die Stadt könne sich auf die den Gemeinden im Verwaltungskostengesetz des Bundes eingeräumte Gebührenfreiheit berufen. Sie sei nicht befugt, die Eichgebühr bei der Erhebung von Bußgeldern auf die Verkehrsteilnehmer unmittelbar... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Oldenburg, Beschluss vom 09.02.2007
- 1 B 428/07 -

NPD darf Parteitag nicht in einem Kulturzentrum durchführen

Beabsichtigte Nutzung liegt außerhalb des Widmungsrahmens des Kulturzentrums

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat einen auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung gerichteten Antrag der NPD abgelehnt. Mit dem Antrag begehrte die NPD eine Verpflichtung der Stadt Oldenburg, ihr einen Raum in dem Kulturzentrum PFL für die Durchführung eines Parteitages am 11. März 2007 zur Verfügung zu stellen.

Das Gericht lehnte diesen Antrag ab, weil der beabsichtigte Nutzungszweck außerhalb des durch die gängige Praxis bestimmten Widmungsrahmens der öffentlichen Einrichtung PFL liege. Es führte hierzu aus, dass der Anspruch auf Nutzung öffentlicher Einrichtungen nach der Niedersächsischen Gemeindeordnung für Gemeindeeinwohner ebenso wie für politische Parteien nur im Rahmen der Widmung... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom

Verwechslung bei künstlicher Befruchtung entbindet Vater von Unterhaltspflicht

Mann muss keinen Unterhalt zahlen

Nach einer vermuteten Verwechslung des Samens bei einer künstlichen Befruchtung hat ein Mann in München erfolgreich seine Vaterschaft angefochten. Der "Vater" ist nun nicht mehr unterhaltspflichtig - die Mutter muss allein für den behinderten Jungen aufkommen. Das hat das Amtsgericht München entschieden.

Ein tragischer Fall war beim Familiengericht München anhängig. Ein Ehepaar, dem es nicht möglich war, auf natürlichem Weg ein Kind zu bekommen, entschloss sich zu einer künstlichen Befruchtung. Nach mehreren Versuchen kam dann endlich der erwünschte Nachwuchs zur Welt, allerdings mit einer Behinderung.Ein paar Jahre später wurde die Ehe der beiden geschieden, der Vater kümmerte... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 18.11.2004
- 26 U 53/04 -

Grundloses Bremsen: Bei Glatteisunfall tragen alle Beteiligten eine Mitschuld

Zur Haftungsverteilung bei einem Unfall auf spiegelglatter Straße

Bei Glatteis tragen immer alle in einen Unfall Verwickelten eine Mitschuld. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor.

Im Fall hatte eine Frau bei Glatteis grundlos abgebremst. Der hinter ihr fahrende Autofahrer konnte nicht mehr rechtzeitig abbremsen. Es kam zu einer Kollision. Der Mann wollte von der Frau den Unfallschaden an seinem Fahrzeug ersetzt bekommen. Er argumentierte, dass sie grundlos gebremst habe und daher den Schaden tragen müsse.Dem folgte das Oberlandesgericht Frankfurt... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 12.02.2007
- 5-1 StE 1/83 -

Gericht setzt Restfreiheitsstrafe gegen Brigitte Mohnhaupt gemäß § 57 a StGB zur Bewährung aus

Frühere RAF-Terroristin Mohnhaupt kommt frei

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Vollstreckung des Rests der gegen Brigitte Mohnhaupt verhängten lebenslangen Freiheitsstrafe mit Wirkung zum 27. März 2007 zur Bewährung ausgesetzt. Frau Mohnhaupt wird zu diesem Zeitpunkt 24 Jahre Freiheitsstrafe verbüßt haben. Die Bewährungszeit beträgt 5 Jahre. Die Verurteilte wird der Aufsicht und Leitung eines Bewährungshelfers unterstellt. Außerdem wurden Auflagen zur Meldung des Wohnsitzes und der Arbeitsstelle gemacht.

Es handelt sich nicht um eine Entscheidung im Gnadenweg, sondern um eine an bestimmte gesetzliche Voraussetzungen gebundene richterliche Entscheidung. Der Senat hat entschieden, dass unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit die Aussetzung zur Bewährung verantwortet werden kann.In der Entscheidung wird ausgeführt: "Der Senat sieht - in Übereinstimmung... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.02.2007
- OVG 12 A 1.05, 2.05 und 9.06 -

Betriebsgenehmigung eines Flughafens darf widerrufen werden

OVG Berlin-Brandenburg weist Klagen gegen die Schließung des Flughafens Tempelhof ab

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Klagen von Luftfahrtunternehmen gegen die Schließung des Verkehrsflughafens Tempelhof abgewiesen. Gegenstand der Klageverfahren war der vom Berliner Senat gegenüber der Flughafengesellschaft verfügte Widerruf der luftrechtlichen Genehmigung für den Betrieb des Flughafens Tempelhof (nunmehr) zum 31. Oktober 2008.

Die von Tempelhof aus operierenden Luftfahrtunternehmen sind nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts durch die Schließung des Flughafens zum 31. Oktober 2008 nicht in ihren Rechten verletzt. Der Widerruf der Betriebsgenehmigung eines Flughafens sei rechtlich grundsätzlich möglich, wenn der bisherige Betreiber den Flughafenbetrieb nicht fortführen wolle. Die europarechtlichen Vorgaben... Lesen Sie mehr

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 12.09.2006
- 3-12 O 205/06 -

"Bleaching" muss nicht von einem Zahnarzt durchgeführt werden

Abgrenzung zwischen kosmetischer Behandlung und zahnärztliche Leistung entscheidend

Die Durchführung von Zahnweißung (sog. "Bleaching") ist nicht Zahnärzten vorbehalten, sondern kann auch von Angehörigen zahnärztlicher Assistenzberufe vorgenommen werden. Es handelt sich dabei nämlich nicht um die Ausübung von Zahnheilkunde. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.

Der Antragsgegner ist approbierter Zahnarzt und leitet eine Zahnarztpraxis. Darüber hinaus betreibt er ein sog. T. Esthetic Center. Dort arbeitet eine zahnärztliche Assistentin.In seinem Internetauftritt warb der Antragsgegner für verschiedene Leistungen, u.a. mit der Aufhellung der Zähne durch Auftragen eines Carbamidperoxidgels (Bleaching). Auf der Eingangsseite des Internetauftritts... Lesen Sie mehr




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