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alle Urteile, veröffentlicht am 22.02.2007

Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 08.01.2007
- 2 L 976/06 -

Sammelverbot für Deutsches Kinderförderungswerk e.V.

Zu hohe Verwaltungs- und Personalkosten

Das Verwaltungsgerichts Trier hat die Rechtmäßigkeit der sammlungsrechtlichen Verbotsverfügung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) gegen das Deutsche Kinderförderungswerk e. V. bestätigt.

Die Richter teilen die von der ADD vertretene Auffassung, dass keine genügende Gewähr für die ordnungsgemäße Durchführung der Sammlung und die zweckentsprechende, einwandfreie Verwendung des Sammlungsertrages durch den Antrag stellenden Verein gegeben sei.Von dem Sammlungserlös werde deutlich weniger als die Hälfte für satzungsmäßige Zwecke verwendet. Der überwiegende Anteil der Einnahmen entfalle auf Verwaltungs- und Personalkosten und werde nicht für den unmittelbaren satzungsmäßigen Zweck (Hilfe für krebskranke, verletzte oder Not leidende Kinder) verwendet, was dem den Spendern durch das Werbematerial des Antragstellers vermittelten Bild nicht entspreche. ... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 13.02.2007
- 2 K 1518/06.KO -

Kein Asyl für türkische Familie

Eine kurdische Familie aus der Türkei, die mittlerweile in ihr Heimatland zurückkehren musste, hat keinen Anspruch auf die Gewährung von Asyl oder Abschiebungsschutz. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Die Familie, die bereits 1996 nach Deutschland gekommen war, beantragte damals die Gewährung von Asyl. Dieses erste Asylverfahren blieb ebenso erfolglos wie weitere Verfahren, die in der Folgezeit durchgeführt wurden. Im Juli 2006 stellte die Familie den sechsten Folgeantrag, den das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wiederum ablehnte. Daraufhin erhob die Familie Klage und beantragte... Lesen Sie mehr




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