Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 09.12.2005
- 9 U 170/04 -
Sturz einer Radfahrerin wegen nassen Laubs: Schadenersatzpflicht der Gemeinde bei Verletzung der Pflicht zur witterungsabhängigen Laubbeseitigung
Bei Erkennbarkeit der Glättegefahr durch Radfahrer besteht ein erhebliches Mitverschulden
Kommt eine Gemeinde ihrer Pflicht zur witterungsabhängigen Laubbeseitigung nicht nach und stürzt deswegen ein Radfahrer auf dem nassen Laub, so macht sich die Gemeinde schadenersatzpflichtig. Erkennt der Radfahrer jedoch die Glättegefahr, so kann ihm ein erhebliches Mitverschulden angelastet werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2001 stürzte eine Radfahrerin auf einen kombinierten Fuß/Radweg und verletzte sich dabei. Der
Landgericht gab Klage statt
Das Landgericht Essen bejahte eine Verletzung der
Oberlandesgericht bejahte ebenfalls Schadenersatzpflicht der Gemeinde
Das Oberlandesgericht folgte nur teilweise der Argumentation der Gemeinde. Zunächst bejahte es eine Schadenersatzpflicht der Gemeinde nach § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG. Denn sie habe nach Ansicht des Gerichts eine Amts- und somit
Pflicht zur witterungsabhängigen Laubbeseitigung bestand
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts sei es unzureichend die Laubbeseitigung durch unflexible turnusmäßige Reinigungen durchzuführen. Vielmehr bestehe die Pflicht zur witterungsabhängigen Laubbeseitigung. Denn die Gefahr durch
Mitverschulden von 60 %
Das Oberlandesgericht lastete der Radfahrerin aber ein
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.10.2014
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Essen, Urteil vom 29.04.2004
[Aktenzeichen: 4 O 61/03]
Jahrgang: 2006, Seite: 718 NVwZ-RR 2006, 718 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2006, Seite: 550 NZV 2006, 550
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 18989
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil18989
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.