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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Herbstlaub“ veröffentlicht wurden
Landgericht Itzehoe, Urteil vom 09.09.1999
- 3 O 153/99 -
Kein Schadensersatz wegen Ausrutschens auf mit nassem und glitschigem Laub bedeckter Holztreppe ohne Geländer
Betreten auf eigene Gefahr aufgrund deutlicher Erkennbarkeit der Verkehrsunsicherheit
Ist deutlich erkennbar, dass eine Holztreppe ohne Geländer mit nassem und glitschigem Laub bedeckt ist, so geschieht das Betreten der Treppe auf eigene Gefahr. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Ausrutschens besteht dann nicht. Dies hat das Landgericht Itzehoe entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Frau befand sich in den frühen Morgenstunden eines Tages im Oktober 1998 auf einen für die Öffentlichkeit freigegebenen unbefestigten Weg. Dabei passierte sie eine Holztreppe. Diese war nicht mit einem Geländer versehen. Zudem befand sich auf der Treppe nasses und glitschiges Laub. Die Frau betrat die Treppe und glitt auf der vorletzten Stufe aus. Sie brach sich dabei das linke Handgelenk. Die Frau warf der Stadt vor, ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt zu haben, da die Treppe weder gefegt noch mit einem Geländer versehen war. Sie klagte daher gegen die Stadt auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld.... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.08.1995
- 9 U 10/95 -
Ortsüblicher Laubfall von Nachbarsgrundstück begründet weder Anspruch auf Entfernung der Bäume noch auf Zahlung einer Entschädigung
Herbstlicher Laubfall ist hinzunehmende Kehrseite des Wohnens im begrünten Gebiet
Fühlt sich der Eigentümer eines parkähnlichen Grundstücks vom ortsüblichen, herbstlichen Laubfall vom Nachbarsgrundstück gestört, so steht ihm weder ein Anspruch auf Beseitigung der Laubbäume noch auf Zahlung einer Entschädigung zu. Vielmehr muss der Laubfall als Kehrseite des privilegierten Wohnens in einem begrünten Gebiet hingenommen werden. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eigentümer eines ca. 3.000 qm großen, parkähnlichen Grundstücks beklagten sich über den herbstlichen Laubfall von einem Nachbargrundstück. Sie führten an, dass insbesondere die Benutzung des ganzjährig genutzten offenen Swimmingpools durch den Laubfall eingeschränkt sei. Auf dem ca. 2.400 qm großen Nachbargrundstück befanden sich 12 Birken... Lesen Sie mehr
Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 25.09.1987
- 11 S 363/86 -
Laubfall eines Nachbarbaums im Herbst für Grundstücksbesitzer zumutbar
Laubbeseitigung stellt übliche Arbeit im Herbst dar
Wird ein Grundstücksbesitzer im Herbst durch den Laubfall eines auf einem Nachbargrundstück befindlichen Baums beeinträchtigt, so ist dies hinzunehmen. Die Beseitigung von auch größeren Laubmengen stellt eine übliche Arbeit im Herbst dar und ist dem Grundstücksbesitzer daher zumutbar. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall ging ein Grundstücksbesitzer gerichtlich gegen den erheblichen Laubfall von einem auf dem Nachbargrundstück stehenden etwa 18-20 m hohen Baum vor. Der Grundstücksbesitzer hielt es für unzumutbar, das Laub zu beseitigen, um nicht auf Treppen oder Wegen auszurutschen.Das Landgericht Saarbrücken hielt die Beeinträchtigung durch fallendes... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 09.12.2005
- 9 U 170/04 -
Sturz einer Radfahrerin wegen nassen Laubs: Schadenersatzpflicht der Gemeinde bei Verletzung der Pflicht zur witterungsabhängigen Laubbeseitigung
Bei Erkennbarkeit der Glättegefahr durch Radfahrer besteht ein erhebliches Mitverschulden
Kommt eine Gemeinde ihrer Pflicht zur witterungsabhängigen Laubbeseitigung nicht nach und stürzt deswegen ein Radfahrer auf dem nassen Laub, so macht sich die Gemeinde schadenersatzpflichtig. Erkennt der Radfahrer jedoch die Glättegefahr, so kann ihm ein erhebliches Mitverschulden angelastet werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2001 stürzte eine Radfahrerin auf einen kombinierten Fuß/Radweg und verletzte sich dabei. Der Sturz hatte seine Ursache in der regennassen Blätterschicht, die auf der Fahrbahn lag. Aufgrund des Sturzes klagte die Radfahrerin auf Schadenersatz.Das Landgericht Essen bejahte eine Verletzung der... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 22.05.1985
- 13 U 290/84 -
Kein Anspruch auf Entschädigung bei Laubfall durch Bäume einer städtischen Grünanlage
Reinigungsaufwand ist für Gaststättenbetreiber zumutbar
Einem Gaststättenbetreiber steht kein Anspruch auf Entschädigung für den Laubfall von Bäumen einer städtischen Grünanlage zu, wenn keine unzumutbare Beeinträchtigung der ortsüblichen Grundstücksnutzung vorliegt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Eigentümer einer Grundstücks betrieb eine Gaststätte auf dem Gelände. Dieses lag neben einer städtischen Grünanlage. Auf der Grundstücksgrenze standen auf einer Länge von 60 m 30 Laubbäume, deren Kronen auf das Grundstück des Gaststättenbetreibers hineinragten. Dieser klagte aufgrund des Laubfalls und der dadurch behaupteten Einschränkung... Lesen Sie mehr
Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 05.06.1986
- 2 S 185/84 -
Kein Anspruch auf Beseitigung von herüberragenden Birkenzweigen bei geringfügiger Beeinträchtigung
Geringfügige Beeinträchtigung aufgrund Laub- und Blütenfalls
Gehen von vom Nachbargrundstück herüberragenden Baumzweigen nur geringfügige Beeinträchtigungen aus, so kann nicht die Beseitigung der Zweige verlangt werden. Normaler Laub- und Blütenfall ist als eine nur geringfügige Beeinträchtigung anzusehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Grundstückseigentümer gegen seinen Nachbarn auf Beseitigung von auf seinem Grundstück herüberragenden Birkenzweigen.Das Landgericht Saarbrücken entschied gegen den Grundstückseigentümer. Diesem habe kein Anspruch auf Beseitigung der Birkenzweige nach § 1004 BGB zugestanden. Denn er habe diese dulden müssen (§... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 26.02.2013
- 114 C 31118/12 -
Nachbar hat keinen Anspruch auf Laubrente sofern Bepflanzung mit Laubbäumen dem Charakter der Gegend entspricht
Benutzung des Grundstücks wird durch Laub nicht über ein zumutbares Maß hinaus beeinträchtigt
Grundsätzlich kann ein Grundstücksbesitzer von seinem Nachbarn einen angemessenen Ausgleich in Geld verlangen, wenn von dessen Grundstück störende Einwirkungen ausgehen, die über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigen. Laub vom Nachbarn ist allerdings dann hinzunehmen, wenn die Bepflanzung mit Laubbäumen dem Charakter der Gegend entspricht. Dies entschied das Amtsgericht München
Im zugrunde liegenden Fall gerieten im Jahr 2010 zwei Grundstückseigentümer in Streit. Grund war ein alter Lindenbaum mit großem Volumen, der auf dem Grundstück eines Ehepaares, ca. 10 bis 12 Meter entfernt von der Grundstücksgrenze ihrer Nachbarin, stand.Mehrmals im Jahr, so beschwerte sich die Nachbarin, sei das Grundstück durch Blüten, Samen, Blätter und Äste vom... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 28.10.1987
- 9 U 161/87 -
Laubrente: Kein Anspruch auf Entschädigung aufgrund Blüten- und Laubfall
Einwirkungen stellen unwesentliche Beeinträchtigung dar
Kommt es wegen Blüten- und Laubfalls zu einer Verschmutzung eines Grundstücks, hat der Grundstückseigentümer keinen Anspruch auf eine Geldentschädigung, wenn sich die Einwirkung als unwesentliche Beeinträchtigung darstellt. Davon ist bei einem natürlichen Blüten- und Laubfall auszugehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart hervor.
Im zugrunde liegenden Fall beschwerten sich die Eigentümer eines Grundstücks darüber, dass vom Nachbargrundstück im Frühjahr Blütenstaub und im Herbst Laub in größeren Mengen falle. Dadurch würden die Fenster und die Hausfassade verschmutzt sowie die Dachrinne verstopft. Die Säuberungen seien mit einem beträchtlichen Kosten- und Zeitaufwand verbunden. Daher machten sie gegenüber ihrem... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 10.07.2012
- 7 A 5059/11 -
Anlieger haben keinen Anspruch auf Beseitigung zu dicht herangewachsener Straßenbepflanzung
Für Straßenbepflanzung gelten keine Grenzabstände / Kein Anspruch auf Entschädigungszahlungen
Grundstücksbesitzer haben keinen Anspruch darauf, solche Straßenbepflanzung entfernen oder stutzen zu lassen, die zu dicht an das Grundstück herangewachsen sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall begehrten die Kläger, die Beklagte zu verurteilen, sechs mehr als 20 Jahre alte, ca. 15 m hohe Linden, die im öffentlichen Verkehrsraum in der Nähe des klägerischen Grundstückes standen, zu entfernen oder zu stutzen. Die Kläger behaupteten unter einer Allergie zu leiden und aufgrund herabfallenden Laubes, Blütenstaubes und Honigtaus unzumutbare Reinigungsmaßnahmen... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 16.01.1997
- 1 U 75/95 -
Kommune trifft keine Pflicht zur ständigen Laubbeseitigung
Verkehrssicherungspflicht umfasst lediglich nicht zu erkennende Gefahren
Der Verkehrssicherungspflichtige muss Straßen und Wege nicht völlig gefahrlos halten. Es sind nur solche Gefahren zu beseitigen bzw. vor ihnen zu warnen, die für einen sorgfältigen Fußgänger nicht erkennbar sind. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall verlangte die Klägerin von der Kommune Schmerzensgeld wegen einer Sturzverletzung, die sie sich auf einem Verbindungsweg zwischen zwei Straßen zugezogen hatte. Der Weg war am Unfalltag mit Laub und Blattstengeln übersät gewesen. Die Klägerin behauptete, dass das Geländer seitlich des Weges teilweise zugewachsen und deshalb nicht benutzbar war. Aus sei sie... Lesen Sie mehr
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