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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „feucht“ veröffentlicht wurden

Landgericht Itzehoe, Urteil vom 09.09.1999
- 3 O 153/99 -

Kein Schadensersatz wegen Ausrutschens auf mit nassem und glitschigem Laub bedeckter Holztreppe ohne Geländer

Betreten auf eigene Gefahr aufgrund deutlicher Erkennbarkeit der Ver­kehrs­unsicher­heit

Ist deutlich erkennbar, dass eine Holztreppe ohne Geländer mit nassem und glitschigem Laub bedeckt ist, so geschieht das Betreten der Treppe auf eigene Gefahr. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Ausrutschens besteht dann nicht. Dies hat das Landgericht Itzehoe entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Frau befand sich in den frühen Morgenstunden eines Tages im Oktober 1998 auf einen für die Öffentlichkeit freigegebenen unbefestigten Weg. Dabei passierte sie eine Holztreppe. Diese war nicht mit einem Geländer versehen. Zudem befand sich auf der Treppe nasses und glitschiges Laub. Die Frau betrat die Treppe und glitt auf der vorletzten Stufe aus. Sie brach sich dabei das linke Handgelenk. Die Frau warf der Stadt vor, ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt zu haben, da die Treppe weder gefegt noch mit einem Geländer versehen war. Sie klagte daher gegen die Stadt auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld.... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 20.02.2018
- 9 U 149/17 -

Kein Anspruch auf Schadensersatz nach Sturz auf regennasser Rampe zu Festzelt

Festzeltbetreiber muss nicht auf offensichtliche Gefahren durch Nässe auf Metallrampe hinweisen

Wer auf einer regennassen, aus Riffelblech angefertigten Aluminiumrampe zu einem Festzelt ausrutscht und stürzt, kann für eine hierdurch erlittene Verletzung allein verantwortlich sein. Unter Hinweis auf diese Rechtslage hat das Oberlandesgericht Hamm das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Arnsberg bestätigt.

Der seinerzeit 48 Jahre alte Kläger aus Arnsberg besuchte im August 2015 das nahe gelegene Festzeltgelände einer Schützenbruderschaft. Auf diesem unterhielt der beklagte Restaurationsbetrieb aus Hamm ein Festzelt. In das Zelt gelangte man über eine aus Riffelblech angefertigte Aluminiumrampe. An dem Tag herrschte Dauerregen. Nach seinem Vortrag rutschte der Kläger beim Verlassen des... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Wedding, Beschluss vom 09.08.2016
- 4 C 123/16 -

Keine Mietminderung wegen eines nur "soweit verfügbar" mitvermieteten feuchten Kellers

Keine Verfügbarkeit des Kellers bei Mietmangel

Wird ein Keller nach dem Mietvertrag nur "soweit verfügbar" mitvermietet, so kann der Mieter keine Mietminderung geltend machen, wenn der Keller feucht ist. Denn in diesem Fall ist der Keller nicht verfügbar. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Wedding entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wollte die Mieterin einer Wohnung ihre Miete um 5 % mindern, da der ihr zugewiesene Keller nach ihrer Behauptung feucht sei. Der Vermieter erkannte das Minderungsrecht nicht an, so dass der Fall vor Gericht kam.Das Amtsgericht Berlin-Wedding entschied gegen die Mieterin. Ihr habe wegen des feuchten Kellers kein Recht zur Mietminderung... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 07.11.2014
- 24 U 155/14 -

Kein Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadenersatz aufgrund Ausrutschens eines Mieters auf feuchtem Boden

In Wohnhaus darf zu jeder Zeit trockener Fußboden nicht erwartet werden

Ist der Kellerboden eines Wohnhauses wegen zuvor getätigter Reinigungsarbeiten feucht und rutscht ein Mieter deshalb aus, so steht ihm kein Schmerzensgeld- oder Schaden­ersatz­anspruch zu. Denn ein Mieter muss mit einer Befeuchtung des Bodens jederzeit rechnen. Er darf nicht erwarten, dass der Boden immer trocken ist. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2010 rutschte ein 72-jähriger Mieter einer Wohnung auf dem Kellerboden des Wohnhauses aus und verletzte sich dabei. Da der Boden zuvor gereinigt worden war und daher feucht war, führte der Mieter den Unfall darauf zurück. Er forderte deshalb von der Vermieterin die Zahlung von Schmerzensgeld und Schadenersatz. Nachdem sich diese... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 12.09.2013
- 454 C 13676/11 -

Frisch geputztes Treppenhaus: Mieter hat nach Sturz auf erkennbar nasser Treppe keinen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld

Rutschgefahr aufgrund des Putzmittelgeruchs und Wahrnehmbarkeit der Nässe auf dem Boden eindeutig zu erkennen

Wer in einem erkennbar frisch geputzten Treppenhaus ausrutscht, weil er sich nicht am Geländer festhält, trägt bei einem Sturz selbst die Schuld und hat weder Anspruch auf Schmerzensgeld noch Schadensersatz. Dies entschied das Amtsgericht München.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der heute 51 jährige Kläger ist Mieter einer Wohnung in München. Am 3. Juli 2009 stürzte er im Treppenhaus. Ursache des Sturzes war, dass der Boden des Treppenhauses kurz zuvor gereinigt worden und deshalb rutschig war. Warnschilder waren angeblich nicht aufgestellt. Der Mann erlitt eine dislozierte Humerusfraktur rechts und musste noch am... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 09.12.2005
- 9 U 170/04 -

Sturz einer Radfahrerin wegen nassen Laubs: Schaden­ersatz­pflicht der Gemeinde bei Verletzung der Pflicht zur witterungs­abhängigen Laubbeseitigung

Bei Erkennbarkeit der Glättegefahr durch Radfahrer besteht ein erhebliches Mitverschulden

Kommt eine Gemeinde ihrer Pflicht zur witterungs­abhängigen Laubbeseitigung nicht nach und stürzt deswegen ein Radfahrer auf dem nassen Laub, so macht sich die Gemeinde schaden­ersatz­pflichtig. Erkennt der Radfahrer jedoch die Glättegefahr, so kann ihm ein erhebliches Mitverschulden angelastet werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2001 stürzte eine Radfahrerin auf einen kombinierten Fuß/Radweg und verletzte sich dabei. Der Sturz hatte seine Ursache in der regennassen Blätterschicht, die auf der Fahrbahn lag. Aufgrund des Sturzes klagte die Radfahrerin auf Schadenersatz.Das Landgericht Essen bejahte eine Verletzung der... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 12.03.2013
- 63 S 628/12 -

Feuchter Keller einer Doppelhaushälfte rechtfertigt Mietminderung

Erhebliche Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeit

Der feuchter Keller einer Doppelhaushälfte rechtfertigt eine Mietminderung, wenn aufgrund der Feuchtigkeit die Nutzungsmöglichkeit des Kellers, etwa zur Lagerung von Lebensmitteln oder zum Trocknen von Wäsche, erheblich beeinträchtigt ist. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer im Jahr 1939 errichteten Doppelhaushälfte ihre Miete, da der Keller durchfeuchtet war. Dies führte dazu, dass Bausubstanz von den Wänden rieselte, gelagerte Pappe klamm wurde und aufbewahrte Lebensmittel und Schuhe schimmelten. Da die Vermieterin das Minderungsrecht aber nicht anerkannte, kam der Fall vor Gericht.... Lesen Sie mehr

Landgericht Rottweil, Urteil vom 02.02.1977
- 2 O 772/76 -

Hotelbesitzer haftet nicht für Ausrutschen in der Badewanne

Klage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld bleibt erfolglos

Rutscht ein Hotelgast während des Duschens in der Badewanne aus, so haftet der Hotelbesitzer nicht wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Jeder Hotelgast muss sich auf die Gefahren bei der Benutzung eines Bads selbst einstellen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Rottweil hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin buchte im Mai 1976 ein Zimmer mit Bad in einem Kurhotel. Während des Aufenthalts rutschte sie bei einer morgendlichen Dusche in der Badewanne aus und verletzte sich. Sie war nunmehr der Meinung, der Hotelbesitzer hätte eine Gummimatte in der Wanne auslegen müssen und habe seine Verkehrssicherungspflicht verletzt. Sie klagte daher... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 16.01.1997
- 1 U 75/95 -

Kommune trifft keine Pflicht zur ständigen Laubbeseitigung

Verkehrssicherungspflicht umfasst lediglich nicht zu erkennende Gefahren

Der Verkehrssicherungspflichtige muss Straßen und Wege nicht völlig gefahrlos halten. Es sind nur solche Gefahren zu beseitigen bzw. vor ihnen zu warnen, die für einen sorgfältigen Fußgänger nicht erkennbar sind. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall verlangte die Klägerin von der Kommune Schmerzensgeld wegen einer Sturzverletzung, die sie sich auf einem Verbindungsweg zwischen zwei Straßen zugezogen hatte. Der Weg war am Unfalltag mit Laub und Blattstengeln übersät gewesen. Die Klägerin behauptete, dass das Geländer seitlich des Weges teilweise zugewachsen und deshalb nicht benutzbar war. Aus sei sie... Lesen Sie mehr

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 26.05.1994
- 2/23 O 368/93 -

Keine morgendliche Pflicht zur Beseitigung von nassem Laub auf dem Gehweg

Verkehrssicherungspflicht wird nicht verletzt

Rutscht ein Passant in den frühen Morgenstunden aufgrund feuchten Herbstlaubes auf dem Gehweg einer reinen Wohngegend aus, so haftet dafür der Grundstücksbesitzer nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichtes Frankfurt a.M. hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Klägerin machte gegen die Beklagte eine Schadenersatzanspruch wegen einer Sturzverletzung geltend. Die Klägerin befand sich gegen 7.00 Uhr auf dem Weg zur Arbeit als sie vor dem Haus der Beklagten auf dem Bürgersteig wegen größerer Mengen nassen Laubes ausrutschte und sich verletzte. Der Gehweg befand sich in einer kleinen Straße in einer reinen Wohngegend.... Lesen Sie mehr




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