Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Berlin, Urteil vom 08.06.2012
- 63 S 423/11 -
Regelmäßige Raumtemperatur von 19°C rechtfertigt Mietminderung
Unzureichende Beheizbarkeit begründet Mietmangel, nicht Verstoß gegen DIN-Normen
Eine unzureichende Beheizbarkeit von Wohnräumen und nicht der Verstoß gegen DIN-Normen begründen einen Mangel. Erreicht die Raumtemperatur regelmäßig nur 19°C, rechtfertigt dies eine Mietminderung in Höhe von 5 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund einer nicht ausreichenden Beheizbarkeit seiner Wohnräume minderte der
Minderungsrecht bestand
Das Landgericht Berlin entschied zum Teil zu Gunsten der
Kein Anspruch auf Reparatur der Heizung
Der Anspruch auf Instandsetzung der
Verstoß gegen DIN-Norm rechtfertigt keine Annahme einer unzureichenden Beheizung
Das Vorliegen eines Verstoßes gegen eine
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.03.2013
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/WuM 2012, 670/rb)
- Amtsgericht Lichtenberg, Urteil vom 05.08.2011
[Aktenzeichen: 104 C 17/10]
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2013, Seite: 5 MietRB 2013, 5 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2012, Seite: 670 WuM 2012, 670
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 15302
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil15302
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.