Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Potsdam, Urteil vom 30.04.2012
- 23 C 236/10 -
Raumtemperatur von unter 20°C rechtfertigt Mietminderung
Mangel der Mietsache liegt vor
Erreichen die Räumlichkeiten einer Mietwohnung nicht die Temperatur von 20°C, so rechtfertigt dies eine Mietminderung. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Potsdam hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall minderte die
Recht zur Mietminderung bestand wegen mangelnder Beheizbarkeit
Das Amtsgericht Potsdam entschied zum Teil zu Gunsten der
Das Amtsgericht hielt eine Minderungsquote von 10 % für angemessen.
Kein Minderungsrecht wegen fehlender Kellerisolierung
Ein Minderungsrecht wegen der fehlenden Kellerisolierung habe nicht bestanden, so das Amtsgericht weiter. Denn bei Erdgeschosswohnungen, die an unbeheizten Kellerräumen grenzen, herrsche zwangsläufig Fußbodenkälte. Außerdem sei die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.02.2013
Quelle: Amtsgericht Potsdam, ra-online (zt/WuM 2012, 670/rb)
- Mieter haben keinen Anspruch auf Innentemperatur von höchstens 26 Grad Celsius in Wohnung
(Amtsgericht Leipzig, Urteil vom 06.09.2004
[Aktenzeichen: 164 C 6049/04]) - Mieter darf bei unzureichender Beheizung der Wohnung die Miete um 20 % mindern
(Amtsgericht Bad Segeberg, Urteil vom 29.09.1976
[Aktenzeichen: 12 C 35/76])
Jahrgang: 2012, Seite: 670 WuM 2012, 670
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 15303
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil15303
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.