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alle Urteile, veröffentlicht am 04.09.2014
Amtsgericht München, Urteil vom 21.03.2013
- 484 C 18498/12 WEG -
Wohnungseigentümer hat Anspruch auf Anleinzwang für Hunde gegenüber hundehaltende Wohnungseigentümer
Angst vorm Anspringen oder sonstigen Belästigungen rechtfertigt Anleinzwang
Ein Wohnungseigentümer kann gegenüber hundehaltende Wohnungseigentümer verlangen, dass sie ihren Hund nur angeleint in der Wohnanlage und im Gebäude führen. Der Anspruch ergibt sich insofern bereits aus der Angst oder der Besorgnis einer möglichen Belästigung durch den Hund. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall führten die Eigentümer einer Wohnung ihren Hund unangeleint auf dem Außengelände und in dem Gebäude der Wohneigentumsanlage mit sich. Ein anderer Wohnungseigentümer war damit aber nicht einverstanden. Er fühlte sich durch den frei laufenden Hund belästigt und verlangte daher, dass dieser angeleint wird. Die Hundehalter weigerten sich jedoch dem nachzukommen. Sie führten an, dass von ihrem Hund keinerlei Belästigungen ausgingen. Er sei weder aggressiv noch springe er andere Leute an. Der Fall kam schließlich vor Gericht.Das Amtsgericht München entschied zu Gunsten des Wohnungseigentümers.... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 02.09.2014
- 18a K 223/13.A u.a. -
Aus dem Nordirak stammende Yeziden erhalten Flüchtlingsschutz
Angehörigen der religiösen Minderheitengruppe droht im Nordirak Verfolgung durch die Gruppierung "Islamischer Staat"
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in fünf Verfahren dazu verpflichtet, die der religiösen Minderheit der Yeziden angehörenden und aus dem Nordirak stammenden Kläger als Flüchtlinge anzuerkennen.
Im zugrunde liegenden Fall hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Asylanträge der Kläger - vor dem Vorrücken der Kampftruppen des "Islamischen Staates" - abgelehnt.Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verpflichtete das Bundesamt dazu, die Kläger als Flüchtlinge anzuerkennen und begründete seine Entscheidung mit der aktuellen Lage im Nordirak, wo den... Lesen Sie mehr
Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 24.07.2014
- L 8 KR 352/11 -
Hörgerät muss Schwerhörigkeit weitgehend ausgleichen
Krankenkasse muss trotz Festbetragsregelung Kosten für höherwertiges Hörgerät übernehmen
Die Versorgung mit Hörgeräten dient dem unmittelbaren Behinderungsausgleich. Insoweit gilt das Gebot eines möglichst weitgehenden Ausgleichs des Funktionsdefizits. Die gesetzliche Krankenkasse kann sich nur dann auf eine Festbetragsregelung berufen, wenn diese eine sachgerechte Versorgung des Versicherten ermöglicht. Andernfalls muss sie die kompletten Kosten für das erforderliche Hörgerät tragen. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Verwaltungsfachangestellter aus Nordhessen leidet an einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit. Nach einer entsprechenden Testphase empfahl ihm der Hörgeräteakustiker ein Hörgerät für rund 4.900 Euro, mit welchem er sogar Telefongespräche führen kann, und zeigte dies der Krankenkasse an. Diese teilte dem 51-jährigen Mann mit, dass... Lesen Sie mehr
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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 04.09.2014
- C-452/13 -
Zeitpunkt des Öffnens der Flugzeugtüren für möglichen Anspruch auf Entschädigungen wegen Flugverspätungen ausschlaggebend
Entscheidend für Ankunftszeit des Flugzeugs ist nicht der Zeitpunkt der Landung sondern das Öffnen mindestens einer Flugzeugtür
Die tatsächliche Ankunftszeit eines Fluges ist der Zeitpunkt, zu dem mindestens eine der Flugzeugtüren geöffnet wird. Erst zu diesem Zeitpunkt kann nämlich das Ausmaß der Verspätung im Hinblick auf eine etwaige Entschädigung bestimmt werden. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.
Die Verspätung eines Fluges der Fluggesellschaft Germanwings von Salzburg (Österreich) nach Köln/Bonn (Deutschland) hat dem Gerichtshof Gelegenheit gegeben, zu präzisieren, für welchen Zeitpunkt die tatsächliche Ankunftszeit eines Flugzeugs steht. Das fragliche Flugzeug war mit einer Verspätung von 3:10 Stunden gestartet und setzte mit einer Verspätung von 2:58 Stunden auf der Landebahn... Lesen Sie mehr
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 06.03.2014
- 11 U 74/13 -
Arbeitsunfall des Mitarbeiters: Arbeitgeber haftet gegenüber der Unfallversicherung nur bei besonders krassem und subjektiv unentschuldbarem Fehlverhalten
Nicht jeder Verstoß gegen einschlägige Unfallverhütungsvorschriften ist als grob fahrlässiges Verhalten zu werten
Der Arbeitgeber haftet gegenüber der Berufsgenossenschaft nicht bei jeder ihm vorzuwerfenden Verletzung von Unfallverhütungsvorschriften auf dem Bau. Da der Arbeitgeber an die Berufsgenossenschaft Beiträge für die Unfallversicherung gezahlt hat, ist er bei einem Arbeitsunfall eines Mitarbeiters nur bei einem besonders krassen und subjektiv schlechthin unentschuldbaren Fehlverhalten verpflichtet, der Berufsgenossenschaft die Aufwendungen für den Arbeitsunfall zu erstatten. Dies entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht und wies damit die Klage der Berufsgenossenschaft gegen einen Bauunternehmer auf Erstattung von Aufwendungen für einen Arbeitsunfall ab.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der beklagte Arbeitgeber ist Bauunternehmer. Zusammen mit einem bei ihm beschäftigten Betonmischer/Einschaler führte er auf der Baustelle eines Einfamilienhauses die Verschalungsarbeiten für die Kellergeschossdecke durch, indem sie Schaltafeln auf der Trägerlage befestigten. Im Bereich zu dem Kellertreppenöffnungsschacht waren die verlegten... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 19.11.2013
- 10 K 2346/11 F -
Aufwendungen für "Herrenabende" nicht abzugsfähig
Herrenabende stellen keine Werbe- oder Informationsveranstaltungen zu einem bestimmten Thema dar
Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Aufwendungen für die von einer Kanzlei veranstalteten so genannten Herrenabende nicht abzugsfähig sind. Das Gericht bestätigte die Auffassung der Betriebsprüfung, dass die Aufwendungen für die Herrenabende sowohl privat als auch betrieblich veranlasst und daher nicht abzugsfähig sind.
Die Beteiligten des zugrunde liegenden Verfahrens streiten um den Abzug von Aufwendungen für so genannte Herrenabende. Zu diesen Veranstaltungen, die im Garten eines der Partner der klagenden Partnerschaft von Rechtsanwälten stattfanden, lud die Klägerin ausschließlich Männer ein. Gäste waren Mandanten, Geschäftsfreunde und Persönlichkeiten aus Verwaltung, Politik, öffentlichem Leben... Lesen Sie mehr