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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 02.09.2014
- 18a K 223/13.A u.a. -
Aus dem Nordirak stammende Yeziden erhalten Flüchtlingsschutz
Angehörigen der religiösen Minderheitengruppe droht im Nordirak Verfolgung durch die Gruppierung "Islamischer Staat"
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in fünf Verfahren dazu verpflichtet, die der religiösen Minderheit der Yeziden angehörenden und aus dem Nordirak stammenden Kläger als Flüchtlinge anzuerkennen.
Im zugrunde liegenden Fall hatte das Bundesamt für Migration und
Yeziden des Nordiraks befinden sich größtenteils auf lebensgefährlicher Flucht vor der Gruppierung "Islamischer Staat"
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verpflichtete das Bundesamt dazu, die Kläger als
Schutz innerhalb des Iraks nicht gegeben
Innerhalb des Iraks stehe den Yeziden kein Schutz zur Verfügung, weil weder die irakische Armee noch die kurdischen Peshmerga einen Schutz gegen die vorrückenden Truppen des "Islamischen Staates" bieten würden und die kurdischen Autonomiegebiete nicht über ausreichende Kapazitäten verfügten, um den Flüchtlingsstrom zu bewältigen. Diese Erkenntnisse würden dadurch untermauert, dass auch Vertreter der Bundesregierung wie des UNHCR übereinstimmend von einem drohenden Völkermord an der yezidischen Bevölkerung sprechen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.09.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen/ra-online
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Dokument-Nr. 18776
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