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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 02.09.2014
18a K 223/13.A u.a. -

Aus dem Nordirak stammende Yeziden erhalten Flüchtlingsschutz

Angehörigen der religiösen Minderheitengruppe droht im Nordirak Verfolgung durch die Gruppierung "Islamischer Staat"

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in fünf Verfahren dazu verpflichtet, die der religiösen Minderheit der Yeziden angehörenden und aus dem Nordirak stammenden Kläger als Flüchtlinge anzuerkennen.

Im zugrunde liegenden Fall hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Asylanträge der Kläger - vor dem Vorrücken der Kampftruppen des "Islamischen Staates" - abgelehnt.

Yeziden des Nordiraks befinden sich größtenteils auf lebensgefährlicher Flucht vor der Gruppierung "Islamischer Staat"

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verpflichtete das Bundesamt dazu, die Kläger als Flüchtlinge anzuerkennen und begründete seine Entscheidung mit der aktuellen Lage im Nordirak, wo den Angehörigen der yezidischen Glaubensgemeinschaft eine an ihren Glauben anknüpfende, sog. "Gruppenverfolgung" durch die Gruppierung "Islamischer Staat" drohe. Nach übereinstimmenden Berichten der führenden Medien befinde sich ein großer Teil der bislang im Nordirak lebenden Yeziden unter vor allem für Kinder und alte Menschen lebensgefährlichen Bedingungen auf der Flucht vor einem von der Gruppierung "Islamischer Staat" offensiv kommunizierten und mit Gewalttaten untermauerten Verfolgungsprogramm.

Schutz innerhalb des Iraks nicht gegeben

Innerhalb des Iraks stehe den Yeziden kein Schutz zur Verfügung, weil weder die irakische Armee noch die kurdischen Peshmerga einen Schutz gegen die vorrückenden Truppen des "Islamischen Staates" bieten würden und die kurdischen Autonomiegebiete nicht über ausreichende Kapazitäten verfügten, um den Flüchtlingsstrom zu bewältigen. Diese Erkenntnisse würden dadurch untermauert, dass auch Vertreter der Bundesregierung wie des UNHCR übereinstimmend von einem drohenden Völkermord an der yezidischen Bevölkerung sprechen.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.09.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen/ra-online

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