wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 24. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

alle Urteile, veröffentlicht am 03.11.2010

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21.09.1999
- 4 StR 71/99 -

Kfz-Kennzeichen mit "Anti-Blitz-Spray" gegen Polizeiblitzer: Keine Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB

Strafbarkeit gemäß § 22 StVG (Kennzeichenmissbrauch)

Wer sein Nummernschild mit einem reflektierenden Mittel versieht, so dass die Erkennbarkeit der Buchstaben und Ziffern bei Blitzlichtaufnahmen beeinträchtigt ist, macht sich wegen Kennzeichenmissbrauchs gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 3 StVG strafbar. Eine Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung ist in diesem Verhalten nicht zu sehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Mann die Kennzeichenschilder seines auf ihn zugelassenen Pkw mit einer farblosen Flüssigkeit besprüht. Hierdurch trat bei Blitzlicht-Fotoaufnahmen eine so starke Reflexion auf, dass die schwarzen Buchstaben und Zahlen "überblendet" wurden und auf dem Lichtbild ohne lichtbildtechnische Nachbearbeitung nicht erkennbar waren. Er wollte damit bei etwaigen Geschwindigkeitskontrollen die Ermittlung seiner Personalien anhand der Kennzeichnung des Fahrzeugs unmöglich machen. Anlässlich einer Verkehrskontrolle wurden die mit dem Spray behandelten amtlichen Kennzeichen entdeckt.Das Bayerische Oberste... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Münster, Urteil vom 31.08.2010
- 9 K 3466/09 K, G -

FG Münster stellt klare Regeln für dauernde Wertminderung bei Aktien auf

Bei gesunkenem Kurswert unter Anschaffungskosten ohne Anhaltspunkte für baldigen Kursanstieg ist von voraussichtlich dauernder Wertminderung auszugehen

Sinkt der Kurswert einer Aktie zum Bilanzstichtag unter die Anschaffungskosten und liegen im Zeitpunkt der Bilanzerstellung keine Anhaltspunkte für einen alsbaldigen Kursanstieg vor, ist grundsätzlich von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auszugehen. Dies entschied das Finanzgericht Münster.

Im Streitfall hielt die Klägerin Aktien im Betriebsvermögen. Deren Wert war zum Bilanzstichtag allerdings deutlich unter die ursprünglichen Anschaffungskosten gesunken - teilweise lag er etwa 8 %, teilweise sogar um fast 30 % niedriger. Die Klägerin sah die Wertminderungen als „voraussichtlich dauernd“ an und nahm eine gewinnmindernde Teilwertabschreibung gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG vor.... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 28.10.2010
- 5 K 4417/10 -

VG Stuttgart untersagt Demonstration gegen "Stuttgart 21" vor dem Hauptbahnhof (Arnulf-Klett-Platz) aus Gründen der Verkehrsbeeinträchtigung

Öffentliches Interesse an der Aufrechterhaltung des öffentlichen Nahverkehrs überwiegt Versammlungsinteresse

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die Landeshauptstadt Stuttgart zu Recht eine Versammlung des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 am 30. Oktober 2010 auf dem Arnulf-Klett-Platz in Stuttgart untersagt hat.

Der Antragsteller hatte für das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 für Samstag, 30. Oktober 2010, in der Zeit von 15 Uhr bis ca. 16.30 Uhr eine Versammlung mit Kundgebung auf dem Arnulf-Klett-Platz angemeldet. Die Landeshauptstadt Stuttgart hat mit Bescheid vom 26. Oktober 2010 die Nutzung des Arnulf-Klett-Platzes für die Versammlung nicht gestattet. Als Alternativstandorte benannte... Lesen Sie mehr

Werbung

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.10.2010
- 1 S 2493/10 -

VGH Baden-Württemberg erlaubt Demonstration gegen Stuttgart 21 vor Hauptbahnhof - trotz Verkehrsbeeinträchtigungen

Versammlungsinteresse überwiegt Interesse an Vermeidung von Verkehrsbeeinträchtigungen

Das Interesse des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21, mit seiner Versammlung möglichst große Beachtung zu finden, überwiegt das öffentliche Interesse an der Vermeidung von Verkehrsbeeinträchtigungen am Arnulf-Klett-Platz. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) und gab damit in einem Eilverfahren der Beschwerde eines Sprechers des Aktionsbündnisses (Antragsteller) gegen einen anderslautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart statt.

Der Antragsteller hatte für das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 für Samstag, 30. Oktober 2010, in der Zeit von 15 Uhr bis ca. 16.30 Uhr eine Versammlung mit Kundgebung auf dem Arnulf-Klett-Platz angemeldet. Die Landeshauptstadt Stuttgart untersagte die Nutzung des Arnulf-Klett-Platzes im Wesentlichen aus Gründen der Verkehrssicherheit. Als Alternativstandorte benannte sie die Mittleren... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 03.11.2010
- VIII ZR 330/09 -

BGH: Miete darf erst nach vorheriger Mangelanzeige beim Vermieter gemindert werden - Zum Zurück­behaltungs­recht des Mieters

Das Zurück­behaltungs­recht des Mieters kann die ihm zukommende Funktion nur erfüllen, wenn dem Vermieter der Mangel bekannt ist

Wenn eine Wohnung einen Mangel aufweist, kann der Mieter sein Zurück­behaltungs­recht (bzw. eine Mietminderung) erst dann geltend machen, wenn er dem Vermieter den Mangel angezeigt hat. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Die Beklagten des zugrunde liegenden Falls sind Mieter einer Wohnung des Klägers in Berlin-Zehlendorf. Sie zahlten für die Monate April, Juni und Juli 2007 keine und für Mai 2007 lediglich einen Teil der Miete. Mit Schreiben vom 5. Juni 2007 erklärte der Kläger die fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs. Die Beklagten widersprachen der Kündigung mit Schreiben vom 14. Juni 2007 unter... Lesen Sie mehr

Werbung

Amtsgericht München, Urteil vom 05.03.2010
- 111 C 24503/09 -

AG München zur Haftung einer Direktbank bei Anlageverlusten

Empfehlungen der Direktbank müssen transparent und richtig sein – Beratungsverpflichtung besteht nicht

Schließt ein Kunde einen Depotvertrag mit einer Direktbank unter Ausschluss von Beratungsverpflichtungen, entscheidet er sich bewusst für die Vorteile dieses Geschäftsmodells (z.B. günstigere Konditionen) und gegen das klassische Angebot einer Filialbank (mit persönlichem Kontakt und Beratung), also für mehr Selbstverantwortung im Umgang mit Finanzprodukten. Gibt eine solche Bank Empfehlungen ab, müssen diese transparent und richtig sein. Eine Verpflichtung zu einer umfassenden und vollständigen Anlageberatung ergibt sich daraus aber nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.

Im zugrunde liegenden Fall war ein Ehepaar seit über 11 Jahren Inhaber eines „Direkt Anlage Depots“ bei einer Direktbank. In den Vertragsbedingungen war vereinbart, dass die Bank ihre gesetzlichen Nachfrage- und Informationspflichten zu erfüllen habe, sie sonst aber nur die Aufträge des Kunden ausführe, weder Empfehlungen gebe noch eine Anlageberatung biete. Im Juni 2008 übersandte... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 03.11.2010
- VIII ZR 337/09 -

Rückgaberecht im Versandhandel: Käufer darf Versandware ausprobieren und vollen Kaufpreis zurückverlangen - selbst bei Wertverlust

BGH zur Wertersatzpflicht eines Verbrauchers bei Widerruf eines Fernabsatzvertrags

Ein Verbraucher, der fristgerecht den Widerruf eines Fernabsatzvertrages erklärt, hat dann – trotz eines möglicherweise eingetretenen Wertverlusts der Sache – Anspruch Erstattung des vollen Kaufpreises, wenn er die Ware lediglich geprüft hat. Dies entschied der Bundesgerichtshof.

Im zugrunde liegenden Fall schlossen die Parteien im August 2008 per E-Mail einen Kaufvertrag über ein Wasserbett zum Preis von 1.265 Euro. Das Angebot des Beklagten, der die Wasserbetten über das Internet zum Verkauf anbietet, war dem Kläger per E-Mail als angehängte PDF-Datei übersandt worden. Der Text der E-Mail enthält eine Widerrufsbelehrung. Im weiteren Text der E-Mail heißt es:... Lesen Sie mehr