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Landgericht Münster, Urteil vom 16.09.2020
- 01 S 53/20 -
Messie-Syndrom: Zustellen der Wohnung rechtfertigt ohne konkrete Gefährdung oder Störung keine Kündigung des Mietverhältnisses
Abstrakte Gefährlichkeit durch Wohnnutzung begründet kein Kündigungsrecht
Das Zustellen einer Wohnung durch den Mieter rechtfertigt ohne Vorliegen einer konkreten Gefährdung oder Störung nicht die Kündigung des Mietverhältnisses. Allein die in jeder Wohnnutzung liegende abstrakte Gefahr einer Schädigung begründet kein Kündigungsrecht. Dies hat das Landgericht Münster entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anlässlich von Modernisierungsmaßnahmen in einer Wohnung in Münster wurde im Jahr 2016 zufällig festgestellt, dass die Mieterin ihre Wohnung mit Altpapier, Textilien und Erinnerungsstücken zugestellt hat. Sie erhielt aufgrund dessen zunächst Ende des Jahres 2018 eine Abmahnung. Schließlich wurde sie im April 2019 gekündigt. Da die Mieterin die
Amtsgericht gab Räumungsklage statt
Das Amtsgericht Münster gab der Räumungsklage statt. Zwar habe ein Sachverständigengutachten ergeben, so das Gericht, dass eine konkrete Gefährdung der Mietsache durch
Landgericht verneint Wirksamkeit der Kündigung
Das Landgericht Münster entschied zu Gunsten der Mieterin. Ein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung bestehe nicht. Denn die
Abstrakte Gefahr rechtfertigt keine Kündigung
Nach Auffassung des Landgerichts rechtfertige allein die durch die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.01.2021
Quelle: Landgericht Münster, ra-online (zt/WuM 2020, 782/rb)
- Amtsgericht Münster, Urteil vom 10.06.2020
[Aktenzeichen: 98 C 2625/19]
- Messie-Syndrom: Vermieter kann "Messie" bei stark verschmutzter Wohnung und Geruchsbelästigungen fristlos kündigen
(Amtsgericht Münster, Urteil vom 08.03.2011
[Aktenzeichen: 3 C 4334/10]) - Fristlose Kündigung des Vermieters wegen vermüllter Mietwohnung gerechtfertigt
(Amtsgericht München, Urteil vom 18.07.2018
[Aktenzeichen: 416 C 5897/18])
Jahrgang: 2020, Seite: 782 WuM 2020, 782
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Dokument-Nr. 29776
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