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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.01.2021
- 9 S 2963/20 -
Schimmelpilzbelastung auf Sterildarm einer Brühwurst begründet lebensmittelrechtlichen Verstoß
Entsprechender Verstoß kann veröffentlicht werden
Die Schimmelpilzbelastung auf den Sterildarm einer Brühwurst begründet einen lebensmittelrechtlichen Verstoß, da mit einer Kontamination des Lebensmittels zu rechnen ist. Der entsprechende Verstoß kann von der zuständigen Behörde veröffentlicht werden. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anlässlich einer Betriebskontrolle in einer Metzgerei in Baden-Württemberg im Mai 2020 wurde festgelegt, dass der
Lebensmittelrechtlicher Verstoß wegen Schimmelpilzbefalls des Sterildarms
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Die Schimmelpilzbelastung des Sterildarms der Brühwürste stelle einen Verstoß gegen die Lebensmittelbasis-Verordnung dar. Obwohl nur der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.02.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 04.09.2020
[Aktenzeichen: 16 K 3877/20]
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Dokument-Nr. 29882
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